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Newsletter 03/2022
Wissenswertes und Informatives aus der Arbeit der Koordinationsstelle für Freiwilligenarbeit der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
 
 

Vorwort

 
Sehr geschätzte Damen und Herren Sozialvorstehende
Sehr geschätzte Freiwillige


Es ist nicht selten so, dass gesetzliche Grundlagen nicht vollumfänglich praxistauglich sind. Damit umzugehen, kann zuweilen anspruchsvoll sein. In persönlichen Gesprächen mit Ihnen nehme ich immer wieder wahr, dass auch Sie diese Erfahrung machen. Innert kürzester Zeit haben Sie sich Grundlagenwissen angeeignet. Sie wissen, was der Schutzstauts S bedeutet, und welche Rechte und Pflichten die Schutzsuchenden aus der Ukraine mit diesem Status in der Schweiz und im Kanton Luzern haben. In Ihrer Freiwilligenarbeit merken Sie nun aber, dass einiges, was von Gesetzes wegen möglich wäre, in der Praxis schwierig umzusetzen ist; so können Personen mit Status S z.B. von Gesetzes wegen einer Arbeit nachgehen, doch es gestaltet sich schwierig, eine Arbeit zu finden. Gleichzeitig stellen Personen mit Status S teilweise immer wieder Forderungen, die nicht gesetzeskonfrom sind. All das bringt Sie oftmals in schwierige Situationen.

Um diese Herausforderungen auch längerfristig meistern zu können und dabei gesund und motiviert zu bleiben, ist es wichtig, dass Sie sich abgrenzen. Es ist mir bewusst, dass dies einfacher gesagt als getan ist. Um Sie in Ihrer wichtigen und wertvollen Freiwilligenarbeitzu zu stärken, bieten wir ab Ende August 2022 eine Weiterbildung für Sie an. Daten und Beschrieb finden Sie sogleich nach dem Vorwort unter «Weiterbildung für Freiwillige».

Ich empehle Ihnen sehr, an einer solchen Weiterbildung teilzunehmen, um Ihr freiwilliges Engagement längerfristig weiterführen zu können, ohne die Freude daran zu verlieren. Zugegebenermassen ist das auch für die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen enorm wichtig. Denn: Wir brauchen Sie, um diese ausserordentliche Lage zu bewältigen. Ohne Sie ginge es nicht. In diesem Sinne danke ich Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich für Ihr sehr geschätztes Engagement. Dieses ist nicht selbstverständlich. Umso mehr ist es uns ein grosses Anliegen, Sie mit diesen Schulungen so gut wie möglich zu unterstützen. Und auch sonst bin ich gerne für Sie da, wenn Sie Fragen oder Anliegen haben oder mir in einem persönlichen Gespräch berichten möchten, welche Herausforderungen Sie zu meistern haben.

Herzliche Grüsse

Marianne Bachmann
Koordinatorin Freiwilligenarbeit
 
 

Weiterbildung für Freiwillige

Um Sie in Ihrer Freiwilligenarbeit zu stärken, bieten wir folgende Weiterbilldung für Sie an:

Kursbeschrieb:
Kommunikation ist mehr als sprechen!
Was ist besonders an interkultureller Kommunikation? Und was können wir aus interkulturellen Situationen lernen, das im Grunde für alle Kommunikationssituationen hilfreich ist? Anhand persönlicher Erfahrungen und Reflexionen unseres Handelns wollen wir uns an dieser Weiterbildung mit interkultureller Kommunikation auseinandersetzen. Die eigene Einstellung, die Prägungen und Erfahrungen als auch die jeweiligen Herausforderungen des Einsatzkontextes nehmen Einfluss auf unsere Wahrnehmung und Kommunikation. In unserer praktischen Arbeit beobachten wir häufig, dass kulturellen Aspekten zu viel Bedeutung beigemessen werden. So können unbewusste Muster unter Umständen zu Diskriminierungen führen, ohne dass die betroffene Person sich dessen wirklich bewusst wird. Im Gegensatz dazu beobachten wir auch das Gegenteil, nämlich, dass «kulturellen» Aspekten keine Bedeutung zukommt. Oft mit dem Resultat, dass sich die Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartnern nicht verstanden fühlen. In diese Erfahrungswelten tauchen wir an dieser Weiterbildung ein. Mittels eines Inputs und der interaktiven Auseinandersetzung haben die Teilnehmenden die Gelegenheit, gemachte Erfahrungen zu reflektieren und neue Sichtweisen kennen zu lernen.

Ziele
Das Hauptziel dieser Weiterbildung ist es, zu erfahren, wie uns die Zusammenarbeit – wo unterschiedliche Erfahrungswelten zur Geltung kommen dürfen – in einer Weise gelingen, dass gegenseitiges Vertrauen gefördert und für alle Beteiligten zielführende Lösungen ermöglicht werden.

Referent
Hamit Zeqiri
Organisationsberater, Sozialarbeiter und Mediator
Geschäftsführer von FABIA, Kompetenzzentrum Migration Luzern

Daten:
Mittwoch, 31. August 2022 in Nottwil
Dienstag, 20.September 2022 in Wolhusen
Mittwoch 25. Oktober 2022 in Wauwil
Donnerstag, 1. Dezember (Ort noch offen)

Die Weiterbildungen finden jeweils von 18.00 Uhr bis ca. 20.30 Uhr statt.

Einladung:
Die Einladung erhalten Sie vorgängig.
 
 

Aktuelle Lage

In der Schweiz haben bisher über 55'000 Menschen aus der Ukraine Zuflucht gesucht und den Status S beantragt. Gemäss Schätzungen des Staatssekretariats für Migration SEM könnten je nach Verlauf des Konflikts in den Monaten Juni bis Oktober 2022 monatlich zwischen 7000 und 15000 weitere Personen in der Schweiz um Schutz ersuchen, das sind - im besten Fall – wöchentlich rund 2000 Personen. Somit würden in der Schweiz bis Ende Oktober insgesamt zwischen 80'000 und 120'000 Anträge auf Status S eingehen. Dem Kanton Luzern würden gemäss Verteilschlüssel 4.8 Prozent zugewiesen.

Mit Stand 31. Mai 2022 befanden sich 2162 Personen mit Schutzstatus S in der Zuständigkeit des Kanton Luzerns, davon 1177 in kantonalen Strukturen und 985 in privaten Unterkünften.
Gemäss den obigen Prognosen des SEM müssen wir davon ausgehen, dass wir von Juni bis Oktober 2022 wöchentlich rund 100 neue Schutzsuchende aufzunehmen und unterzubringen haben.

Hinzu kommen schweizweit schätzungsweise noch 18'000 Personen, die im Rahmen eines ordentlichen Verfahrens in der Schweiz Asyl beantragen dürften. Auch von diesen Personen werden dem Kanton Luzern gemäss Verteilschlüssel 4.8 Prozent zugewiesen.
 
 

Überblick ordentliche Migration

Per 31. Mai 2022 waren - zusätzlich zu den 2162 Personen mit Status S - 3765 Personen aus dem ordentlichen Asyl- und Flüchtlingsverfahren in der Zuständigkeit des Kantons Luzern. Davon sind 238 Asylsuchende und 3527 Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen.
 
 

DAF bereitet Inbetriebnahme von Zivilschutzanlagen vor

Um in den kommenden Monaten alle Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingswesen unterbringen zu können, ist es erforderlich, u.a. auch Zivilschutzanlagen in Betrieb zu nehmen.

Welche Zivilschutzanlagen mit welcher Priorisierung in Betrieb genommen werden, legt die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen gemeinsam mit dem kantonalen Führungsstab KFS fest.
 
 

DAF eröffnet und plant weitere temporäre Asylunterkünfte

Viva Luzern stellt dem Kanton Luzern die Liegenschaft Haus Bernarda an der Schweizerhausstrasse 6 in 6006 Luzern für die Zwischennutzung zur Verfügung, wo die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen in Kürze eine weitere temporäre Asylunterkunft eröffnen wird. Das Haus bietet Platz für rund 60 Personen. Das Mietverhältnis gilt seit dem 1. Juni 2022. Die Dauer des Mietvertrags ist auf mindestens ein Jahr festgelegt. Voraussichtlich Ende Juni 2022 ist die Unterkunft bezugsbereit.

Der Kanton plant in Nottwil auf dem Gelände der Schweizer-Paraplegiker-Stiftung eine weitere temporäre Asylunterkunft zu errichten. Die Asylunterkunft besteht aus einer Container-Anlage mit Zimmern, Wohnraum, Küchen und sanitären Anlagen. Sie bietet Platz für rund 70 Personen und kann voraussichtlich Anfang September in Betrieb genommen werden. Die temporäre Nutzung der Asylunterkunft ist für mindestens zwei Jahre angedacht. Je nach Entwicklung der Fluchtbewegungen wird anschliessend eine Verlängerung geprüft. Die Betreuung erfolgt durch die DAF. Kinder im schulpflichtigen Alter besuchen die Zentrumsschule, welche die DVS in Absprache mit der Gemeinde führen wird. Aufgrund der Notsituation kann für die Errichtung der Container-Anlage ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden. Der Kanton hat ein entsprechendes Baugesuch bei der Gemeinde Nottwil eingereicht. ​
 
 

Regierungsrat passt Verteilschlüssel an und beauftragt die DAF mit der Zuweisung an die Gemeinden

Aufgrund des anhaltend starken und prognostizierten Zustroms von schutzsuchenden Personen aus der Ukraine sowie weiteren Migrationsbewegungen kann die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich trotz grosser Anstrengungen nicht mehr alleine mit kantonalen Unterbringungsmöglichkeiten und privaten Angeboten gedeckt werden. Daher beauftragt die Luzerner Regierung die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, eine Zuweisung an die Gemeinden vorzunehmen. Aufgrund der aktuellen Prognosen des SEM beträgt der Verteilschlüssel neu 0.0235. Weitere Informationen finden Sie hier.

Die Details zu der Zuweisung an die Gemeinden (Erfüllungsgrad, Zuweisungszahlen) finden Sie hier.
 
 

Aktualisierung Datenbank «Freiwilligenangebote»

Das Engagement von Freiwilligen ist sowohl für den Kanton Luzern und insbesondere die DAF als auch für die Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich enorm wichtig. Vor allem auch in der aktuellen ausserordentlichen Lage ginge es ohne Ihre sehr geschätzte freiwillige Arbeit nicht. Aus diesem Grund ist es uns ein grosses Anliegen, die Datenbank «Freiwilligenangebote» zu aktualiseren. Wir bitten Sie und alle weiteren zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteure, Ihre Angebote (u.a. Sprachbegleitung, Treffpunkte, Freizeit, Alltagsbegleitung etc.) zu erfassen oder bei Bedarf zu aktualisieren.

Die Datenbank finden Sie hier.
 
 

Optimierungen im Sozialdienst Schutzbedürftige

Der Sozialdienst Schutzbedürftige musste innert kürzester Zeit aus dem Nichts aufgebaut werden. Leider war es unumgänglich, dass anfangs nicht alles reibungslos lief.

Zwischenzeitlich erfolgten nun aber vielerlei Optimierungen.

So konnte der Sozialdienst Schutzbedürftige inzwischen alle noch ausstehenden Auszahlungen an Anspruchsberechtige auszahlen.

Um die starken Zuströme von Klientinnen und Klienten im Wartebereich besser lenken zu können, hat der Sozialdienst Schutzbedürfte in seinen Räumlichkeiten an der Baselstrasse zudem Optimierungen vorgenommen. So steht z.B. für Klientinnen und Klienten, die einen Termin haben, neu ein separater Warteraum zur Verfügung.
Im Sozialdienst Schutzbedürftige an der Baselstrasse kommt es aktuell aber teilweise noch immer zu langen Wartezeiten.

Der Grund hierfür ist, dass sich zahlreiche Schutzsuchende mit Fragen und Anliegen an den Sozialdienst wenden, die nicht in dessen Zuständigkeit liegen, wie z.B. der Wunsch, die Unterkunft zu wechseln. Es braucht Zeit, diese Anliegen anzuhören und die Schutzsuchenden ggf. an eine andere Stelle zu verweisen. Im Weiteren erscheinen zahlreiche Personen ohne Terminvereinbarung, was Wartezeiten zur Folge haben kann. Im Allgemeinen gilt es, bei einer hohen Anzahl an Klientinnen und Klienten sorgfältig abzuklären, ob sie einen Anspruch auf Sozialhilfe haben. Diese Abklärungen bedürfen Zeit. Für diese müssen die Schutzsuchenden auch verschiedene Dokumente vorlegen, die teilweise nicht vorhanden oder unvollständig sind, was die Abklärungen verzögern kann.

Die DAF empfiehlt allen Schutzsuchenden, einen Termin zu vereinbaren. Falls eine Terminvereinbarung nicht möglich ist, empfiehlt die DAF, den Sozialdienst möglichst früh am Vormittag, am besten zwischen 8.30 bis 10 Uhr, aufzusuchen, wenn die Wartezeiten eher kurz sind und möglichst nicht nach dem Mittag, wenn die Frequentierung besonders hoch ist.
 
 

Bisher rund 500 Anmeldungen für Deutschkurse

Seit dem 20. Mai können sich Personen mit Status S mit Deutschförderbedarf mittels Online-Formular auf der DAF-Webseite anmelden.

Bisher sind bereits rund 500 Anmeldungen eingegangen. Wir bitten die Schutzsuchenden aus der Ukraine, die sich für einen Deutschkurs angemeldet haben, um Geduld. Die Einteilung in die Kurse bedarf etwas Zeit. Zudem ist das Angebot an Kursplätzen der Leistungsanbieter begrenzt, sodass es zu Wartezeiten kommen kann. Sofern sie nach dem Absenden der Anmeldung eine Bestätigung erhalten, liegt uns die Anmeldung vor. Wir bearbeiten diese so schnell wie möglich und melden uns schliesslich mit einem Kursplatz. Wir bitten die Schutzsuchenden, in dieser Wartezeit auf Rückfragen zu verzichten.

Für die richtige Einschätzung des Deutschniveaus müssen Personen mit Status S mit Deutschförderbedarf vorgängig einen Einstufungstest absolvieren.

Wir arbeiten vorwiegend mit Institutionen zusammen, die vom Kanton subventioniert werden. Diese finden Sie hier.

Die subventionierten Kursplätze stehen prioritär den Personen mit Schutzstatus S zur Verfügung, die sich bei der DAF gemeldet haben. Selbstzahlende Personen mit Status S, die sich nicht bei der DAF angemeldet haben, besuchen das allgemeine Sprachförderangebot auf dem Platz Luzern.
 
 

Kostenlose Online-Sprachlernplattform lolingu.com

Die Pädagogische Hochschule (PH) Luzern bietet gemeinsam mit der Sprachlernplattform lolingu.com mit dem Hilfsprojekt lolingu4free kostenlosen Sprachunterricht für Geflüchtete in der Schweiz an. Dabei übernehmen Studierende und Mitarbeitende der PH die Rolle von Sprachlehrerinnen und -lehrern und spenden Lektionspakte von zehn Lektionen à 45 Minuten Online-Einzelunterricht. Dies in den Landesprachen Deutsch, Französisch oder auf Wunsch auch in Englisch. Der Unterricht wird mit Hilfe der Sprachlern-App lolingu durchgeführt. Für die Durchführung braucht es einen Computer, Laptop oder ein Tablet (Smartphones eigenen sich nicht) mit stabiler Internetverbindung sowie einen Kopfhörer mit Mikrofon. Auch Studierende der PH Luzern kommen die Sprachkurse zu Gute: Nach Abschluss der zehn Lektionen können sie ein Zertifikat einfordern und für ihr Studium ECTS-Punkte beantragen.

Weitere Informationen finden Sie hier.
 
 

Finanzieller Anreiz bei Erwerbstätigkeit im 1. Arbeitsmarkt auch für Personen mit Status S

Der allgemeine sozialhilferechtliche Grundsatz, dass Einnahmen bei der Bemessung von finanziellen Leistungen der Sozialhilfe berücksichtigt werden, gilt auch in der Asylsozialhilfe. Das heisst: Sind Personen mit Status S im 1. Arbeitsmarkt erwerbstätig und erhalten einen Lohn, werden diese Einnahmen an das Sozialhilfebudget angerechnet.

Den erwerbstätigen Personen mit Status S wird jedoch einen Anreiz von CHF 100.- bei einem Pensum von 1-49 Prozent bzw. von CHF 200.- bei einem Pensum von 50-100 Prozent gewährt. Dieser Betrag steht der erwerbstätigen Person bedingungslos zur Verfügung.

Zudem ist zu beachten, dass Arbeit auch verschiedene immaterielle Vorteile bietet wie z.B. Beschäftigung, Tagesstruktur sowie Aufbau und Pflege eines sozialen Netzwerks.
 
 

Übernahme Fahrkosten für ÖV

Seit 1. Juni 2022 können Personen mit Status S den öffentlichen Verkehr nicht mehr gratis nutzen.

Bezügerinnen und Bezüger von Asylsozialhilfe werden die Kosten für Fahrpreise in folgenden Fällen erstattet:
 Im Rahmen der Auszahlungen der Asylsozialhilfe durch die DAF erhalten Bezügerinnen und Bezüger eine Ortszulage, welche die Fahrkosten einer Tageskarte (Passepartout) decken für den monatlichen Kontakt mit dem Sozialdienst Schutzbedürftige.
 Für den Besuch von Deutschkursen, zu denen sich Personen mit Status S auf der DAF-Website anmelden können (siehe oben), werden pro erwachsene Person die Abonnementskosten für die Kursdauer vergütet, um den Kursort zu erreichen.
 Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, welche das Schulangebot Asyl «Fremdsprachige junge Erwachsene (FJE)» bei der Dienststelle Volksschulbildung (DVS) besuchen, erhalten ebenfalls die Abonnementskosten vergütet.
 Weiter werden ÖV-Kosten via Asylsozialhilfe erstattet, wenn diese durch die Wahrnehmung von Terminen im Zusammenhang mit der medizinischen Grundversorgung entstehen.
  Die Fahrkosten werden ebenfalls übernommen für Beratungsgespräche mit den Regionalen Arbeitsvermittlungen oder für Bewerbungsgespräche.
 
 

Aha! Allergiezentrum Schweiz bietet kostenlose Information und Beratung in englischer Sprache

Aha! Allergiezentrum Schweiz als Patientenorganisation bietet für Personen mit Schutzstatus S, die an atopischen Erkrankungen wie z.B. Allergien, Exzemen oder Asthma leiden, kostenloses Informationsmaterial und Beratungen auch in englischer Sprache an. Informationen sind hier zu finden.
 
 
KANTON LUZERN
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Brünigstrasse 25
Postfach 2544
6002 Luzern
 
 
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