Zur Webansicht
 
 
Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
28. Juni 2022
 
 

Aesch: Regierungsrat genehmigt Rück- und Umzonungen

Gemeinden mit zu grossen Bauzonen sind aufgrund des Bundesrechts und den Vorgaben im kantonalen Richtplan verpflichtet, ihre Bauzonen mit einer Revision der Ortsplanung zu verkleinern. Die Gemeinde Aesch ist eine der 21 Rückzonungsgemeinden des Kantons Luzern. An der Urnenabstimmung vom 13. Juni 2021 beschlossen die Aescher Stimmberechtigten eine Ortsplanungsrevision zur Verkleinerung der überdimensionierten Bauzonen. Damit erfolgt eine Rückzonung von 0,8 Hektaren von der Bau- in die Landwirtschaftszone sowie eine Umzonung von 0,42 Hektaren von der Misch- in die Gewerbezone. Der Beschluss blieb unangefochten und der Regierungsrat hat die Ortsplanungsrevision der Gemeinde Aesch genehmigt.
 
 

Dierikon: Regierungsrat genehmigt Gesamtrevision der Ortsplanung und Teilrevision des Erschliessungsrichtplans

An der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021 beschlossen die Stimmberechtigten der Gemeinde Dierikon die Gesamtrevision der Ortsplanung, bestehend aus Zonenplan, Teilzonenplan Gewässerraum und dem Bau- und Zonenreglement. Bereits am 17. September 2020 hatte der Gemeinderat Dierikon eine Änderung des Erschliessungsrichtplans beschlossen. Diesen hat der Regierungsrat genehmigt, allerdings mit einem Hinweis in Bezug auf die beabsichtigte Entwicklung des Gebiets Müligüeter Nord: Das Gebiet grenzt an den historischen Dorfkern Dierikon, der im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet ist. Die von der Gemeinde angestrebte Einzonung wird deshalb im gegebenen Zeitpunkt nochmals zu prüfen sein.

Hauptinhalt der Gesamtrevision der Ortsplanung ist die Umsetzung des neuen kantonalen Planungs- und Baurechts, das insbesondere den Wechsel von der Ausnützung- zur Überbauungsziffer beinhaltet. Im Weiteren umfasst die Revision zwei Einzonungen. Die grössere davon dient einer Betriebserweiterung. Von den Umzonungen ist jene der Zentralstrasse in die neue Zentrumszone hervorzuheben, wo Wohnnutzungen sowie mässig störende Gewerbe-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe zulässig werden. Der Teilzonenplan Gewässerraum wird mit zwei Änderungen und punktuellen Hinweisen genehmigt.

Mit der Gesamtrevision der Ortsplanung wird in der Gemeinde Dierikon die Änderung des kantonalen Planungs- und Baurechts vom 1. Januar 2014 übernommen. Deshalb wird zeitgleich mit der Genehmigung der Ortsplanung der Beschluss des Regierungsrates über die gemeindeweise Inkraftsetzung von neuen Bestimmungen im Planungs- und Baurecht mit der Gemeinde Dierikon ergänzt und publiziert.
 
 

RET Sursee-Mittelland: Regierungsrat genehmigt Teilrichtplan «Siedlungsbegrenzung»

Anlässlich der Delegiertenversammlung vom 14. Dezember 2021 beschlossen die Delegierten des Regionalen Entwicklungsträgers Sursee-Mittelland den regionalen Teilrichtplan «Siedlungsbegrenzung», bestehend aus dem Übersichtsplan und dem Richtplantext. Der Teilrichtplan dient der Festlegung von regionalen Siedlungsbegrenzungen im Sinne von übergeordneten Vorgaben. Diese ermöglichen es den Regionalen Entwicklungsträgern dort Siedlungsbegrenzungen festzulegen, wo die Siedlungsentwicklung aus regionaler Sicht gelenkt werden soll und wo Siedlungen einen direkten Bezug zu schützenswerten Natur-, Kultur-, Landschafts- und Erholungsräumen haben. Der Regierungsrat hat den regionalen Teilrichtplan «Siedlungsbegrenzung» mit einer Ausnahme genehmigt; die Genehmigung einer Siedlungsbegrenzungslinie in der Gemeinde Oberkirch hat er aufgrund der in dieser Gemeinde hängigen Gesamtrevision der Ortsplanung sistiert.
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden