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Mitteilung
21. Juni 2022
 
 

Hohes Interesse an kantonaler Fördermassnahme: Regierungsrat will mehr Mittel für die Förderung von Elektro-Ladeinfrastruktur bereitstellen

Der Kanton Luzern hat dieses Jahr eine neue Massnahme als Pilotprojekt ins Förderprogramm Energie aufgenommen: Im Sinne einer Anschubfinanzierung werden seit 1. Januar 2022 Ladeinfrastrukturen für Elektro-Mobilität in bestehenden Mehrfamilienhäusern mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Die neue Massnahme trifft den Puls der Zeit: Die Anzahl der bis heute eingereichten Gesuche übersteigt die Erwartungen um ein Vielfaches. Die Beschleunigung der Umstellung auf Fahrzeugantriebe mit erneuerbaren Energien liegt im Interesse des Regierungsrates. Um die erfolgreiche Fördermassnahme weiterführen zu können, beantragt er dem Kantonsrat deshalb eine Erhöhung des ursprünglich eingeplanten Förderbudgets mittels eines Nachtragskredits.

Die Umstellung auf Elektromobilität wird zunehmend beliebter. Diese bedingt auch die Bereitstellung einer entsprechenden Elektro-Ladeinfrastruktur. Anspruchsvoll ist der Ausbau dieser Infrastruktur insbesondere in Mehrfamilienhäusern, wenn sich mehrere Parteien über die Art der Umsetzung und die Finanzierung einig werden müssen. Der Kanton Luzern hat deshalb dieses Jahr im Sinne einer Anschubfinanzierung und als Beschleunigungsmassnahme neu die Förderung von Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität in bestehenden Mehrfamilienhäusern vorgesehen. Ein Pilotprojekt, das den Puls der Zeit trifft: Die Nachfrage nach der Fördermassnahme übertrifft bereits nach wenigen Monaten die Erwartungen um ein Vielfaches. Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement, zeigt sich über diese Entwicklung erfreut: «Gemäss unserer Klima- und Energiestrategie soll der Treibhausgasausstoss im Mobilitätsbereich bis 2050 auf null gesenkt werden. Der möglichst rasche Umstieg von Fahrzeugen mit fossilen Verbrennungsmotoren auf solche mit emissionsfreien Antriebstechniken hilft mit, dieses Ziel zu erreichen.» Beschleunigend auf die Nachfrage nach Förderbeiträgen für Elektro-Ladeinfrastruktur dürften sich auch die aktuellen Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine, die höheren Benzinpreise und die ungewisse Entwicklung in Bezug auf die fossilen Energien auswirken.

Weiterführung der Fördermassnahme bedingt Budgeterhöhung
Aufgrund der hohen Nachfrage hat die Dienststelle Umwelt und Energie das ursprünglich eingeplante Förderbudget bereits verdreifacht und von 150'000 Franken auf 450'000 Franken aufgestockt (innerhalb des Globalbudgets der Dienststelle). Doch auch diese erhöhten Mittel sind inzwischen ausgeschöpft. Um die erfolgreiche Fördermassnahme im laufenden Jahr weiterführen zu können, beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat deshalb eine Erhöhung des Budgets für die Förderung von Elektro-Ladeinfrastrukturen um weitere 650'000 Franken mittels eines Nachtragskredits. «Der Regierungsrat möchte den aktuellen Investitionsschub nicht unterbrechen und weiterhin möglichst viele Luzerner Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer mit Beiträgen im Interesse des Umstiegs auf die Elektromobilität unterstützen können», hält Fabian Peter dazu fest.

Gesuche um Förderbeiträge für Elektro-Ladeinfrastruktur können weiterhin bei der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden. Da die im laufenden Jahr zurzeit verfügbaren Mittel ausgeschöpft sind, kann eine Zusicherung der Förderbeiträge jedoch nur unter Vorbehalt der Budgetgenehmigung durch den Kantonsrat erfolgen. Dieser wird Ende Oktober 2022 über den Nachtragskredit entscheiden. Ob die für die Massnahme eingeplanten Mittel auch für 2023 erhöht werden sollen, wird im Rahmen der ordentlichen Aufgaben- und Finanzplanung zu entscheiden sein.

Anders als die Massnahmen aus dem Gebäudeprogramm des Bundes wird die Förderung von Elektroladeinfrastruktur ausschliesslich mit kantonalen Mitteln finanziert. Eine Förderung durch den Bund wäre mit der Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgesehen gewesen, liess sich jedoch aufgrund der Ablehnung dieses Gesetzes in der Referendumsabstimmung nicht wie geplant umsetzen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Regierungsrat mit seiner Klima- und Energiestrategie, zumindest einen Teil der ausfallenden Mittel des Bundes mit kantonalen Mitteln aufzufangen und im Rahmen eines Pilotprojekts die Förderung von Elektro-Ladeinfrastrukturen in das kantonale Förderprogramm aufzunehmen.

Anpassung der Förderbedingungen nach erstem Halbjahr
Um die beantragten Mehrmittel für die Förderung der Ladeinfrastruktur für Elektro-Mobilität optimal einsetzen und möglichst viele Gesuchstellende mit einem angemessenen Förderbeitrag unterstützen zu können, hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement auf der Basis der Erfahrungen des ersten Halbjahres auch die Förderbedingungen kritisch überprüft. Diese Überprüfung führt zu einer Anpassung der Förderbedingungen für Elektro-Ladeinfrastruktur per 1. Juli 2022: Unverändert unterstützt wird in Mehrfamilienhäusern die Erschliessung der Parkplätze mit Strom (zum Gebäude gehörende Basisinfrastruktur, 400 Franken pro mit Strom erschlossenem Parkplatz), verzichtet wird künftig jedoch auf eine Mitfinanzierung der Installation einer (eher zum Auto gehörenden) Ladestation (bisher zusätzlich je 500 Franken). Der Kantonsbeitrag darf neu höchstens 30 Prozent (anstelle von bisher 50 Prozent) der Gesamtinvestition betragen.

Die Gesuche sind innerhalb von zwei Monaten seit Inbetriebnahme einzureichen. Für Elektro-Ladeinfrastrukturen, die vor der Anpassung der Förderbedingungen per 1. Juli 2022 zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 in Betrieb genommen wurden, gelten grundsätzlich – und unter Vorbehalt der Genehmigung des Nachtragskredits durch den Kantonsrat – die bisherigen Förderbedingungen. Angepasst wird jedoch die Frist zur Einreichung der Gesuche um Förderbeiträge: Die Abrechnungsunterlagen für Elektro-Ladeinfrastrukturen, die bis zum 30. Juni 2022 installiert wurden, müssen bis spätestens 31. August 2022 bei der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.
Gebäudeprogramm nicht betroffen
Die geplante Mittelerhöhung und die Anpassung der Förderbedingungen betreffen ausschliesslich die Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität in bestehenden Mehrfamilienhäusern. Die über das Gebäudeprogramm des Bundes mitfinanzierten Massnahmen (u.a. Gebäudehülle, Haustechnik, Analysen und Beratung sowie Gesamtsanierungen) sind davon nicht betroffen und laufen unverändert weiter. Zur Förderung dieser Massnahmen hat der Regierungsrat die finanziellen Mittel in diesem Jahr deutlich erhöht: Zusammen mit den Mitteln des Bundes stehen dafür rund 22 Millionen Franken zur Verfügung. Regierungsrat Fabian Peter ist von der Erfolgsgeschichte des Förderprogramms Energie überzeugt: «Die Fördermassnahmen sind wichtige Instrumente, um den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoss bei Gebäuden zu senken. Es trägt zum Klimaschutz und mehr regionaler Wertschöpfung bei, schafft Arbeitsplätze und unterstützt die Erreichung des kantonalen Klimaziels ‘Netto-null-2050’.» Aufgrund der bisherigen Nachfrage und der Erfahrung aus den vergangenen Jahren werden die Fördermittel für das Gebäudeprogramm aus heutiger Sicht ausreichen.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Innovation
Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Webflyer
Förderbedingungen
Webseite Förderprogramme Energie - Kanton Luzern
 
 
Andrea Muff
Fachspezialistin Kommunikation
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 53 52
E-Mail medien.buwd@lu.ch
(erreichbar am Dienstag, 21. Juni 2022, von 9.30 bis 11 Uhr)
 
 
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