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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
4. Juli 2022
 
 

Regierungsrat empfiehlt die «Massentierhaltungs-Initiative» zur Ablehnung

Am 25. September 2022 können die Schweizer Stimmberechtigten an der Urne über die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungs-Initiative)» befinden. Die Massentierhaltungs-Initiative ist von wesentlicher Bedeutung für den Kanton Luzern, für die Landwirtschaft und die Lebensmittelverarbeiter.

Der Kanton Luzern setzt sich für eine professionelle, leistungsstarke sowie umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft ein. Die Nahrungsmittelproduktion muss nachhaltig sein und den Akteuren der Land- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit geben, in einem zunehmend kompetitiven Umfeld ihre Betriebe zu erhalten und weiterzuentwickeln.

Der Produktionswert der Luzerner Landwirtschaft beträgt gut 1 Milliarde Franken pro Jahr. Rund 80 Prozent des Produktionswertes stammen aus der tierischen Veredelung (Milch, Fleisch, Eier, usw.). Der Kanton Luzern ist aus diesen Gründen von der Initiative besonders betroffen. Die Luzerner Landwirtschaft zeichnet sich bereits heute durch ein sehr hohes Tierwohlniveau und funktionierende Kontrollen aus. Der Regierungsrat anerkennt insbesondere das Engagement und die bisherigen Investitionen der Luzerner Landwirtschaft in die art- und umweltgerechte Tierhaltung.

Die Forderungen der Initiative, namentlich die Erhöhung der Flächen pro Tier, stehen im Widerspruch zu den Anforderungen des Umweltschutzes. Ihre Umsetzung würden zu einer Zunahme der Emissionen bei Schweine- und Geflügelställen führen. Die zusätzlich erforderlichen Stallbauten stehen zudem im Widerspruch zu den Zielen der Raumplanung (Erhalt der Landw. Nutzflächen). Deshalb empfiehlt der Regierungsrat die Volksinitiative abzulehnen.

Das Initiativkomitee setzt sich mit der Vorlage für die Respektierung der verfassungsmässigen Tierwürde in der landwirtschaftlichen Tierhaltung ein. Der Bund soll Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen. Die Anforderungen sollen mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Bundesrat und Parlament empfehlen die Initiative zur Ablehnung.
 
 
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