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lawa – Newsletter Wald
Juli 2022

Liebe Leserin, lieber Leser
Sie erhalten viermal jährlich Informationen zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hält Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse auf dem Laufenden.
 
 
Neue Leistungsvereinbarungen für die Beförsterung
Neun Regionale Organisationen (RO), zehn Korporationen und Betriebsgemeinschaften sowie drei ausserkantonale Forstbetriebe betreuen im Auftrag des Kantons den Luzerner Wald und beraten die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer. Per 1. Juli 2022 wurde die Leistungsvereinbarung Beförsterung unter Mitwirkung von WaldLuzern und dem Korporationenverband erneuert. Die neue Leistungsvereinbarung bringt administrative Vereinfachungen sowie inhaltliche Präzisierungen und regelt die Entschädigung des Aufwandes der Forstfachpersonen bei Zwangsnutzungen neu.
 
 
Neue Instruktion: Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen (Wege, Feuerstellen, ...)
Ab 1. Juli 2022 tritt die Instruktion Sicherheitsholzerei bei Erholungsinfrastrukturen in Kraft. Mithilfe der Instruktion sollen die Gefahren bei der Benützung von Erholungseinrichtungen im Wald minimiert werden. Dazu werden Massnahmen (beispielsweise das Entfernen von offensichtlichen Gefahrenträgern) im Bereich von Infrastrukturanlagen wie Hütten, Feuerstellen oder Wanderwegen von Bund und Kanton finanziell unterstützt. Verantwortlich für die Ausführung dieser Sicherheitsmassnahmen sind die Werkeigentümer/innen bzw. die unterhaltspflichtigen Stellen.
 
 
Anpassung: Instruktion Jungwaldpflege
Bei der Instruktion Jungwaldpflege sind die Fördermassnahmen auf das starke Stangenholz und in schlecht erschlossenen Beständen auf das schwache Baumholz erweitert worden. Zudem wurden die Projektbeiträge erhöht. Grundlage für diese Anpassungen ist die Motion von Ständerat Daniel Fässler. Gestützt auf das kantonale Postulat von Ludwig Peyer sowie den Planungsbericht Klima und Energie sind die Kantonsmittel aufgestockt worden, um den zusätzliche Bedarf für die Wiederbewaldung und Anpassung an den Klimawandel zu finanzieren.
 
 
Karte der Waldstandorte erneuert
Die bisherige Karte Waldsoziologie heisst neu Waldstandorte. Im dazugehörenden Waldbaukommentar sind die kartierten Standortstypen (bisher Waldgesellschaften) beschrieben. Insbesondere werden die natürliche Baumartenzusammensetzung sowie der Spielraum für die naturnahe Waldbewirtschaftung erläutert. Die Bezeichnungen sind mit anderen Grundlagen abgestimmt. Die Informationen wurden in die Tree-App integriert (Newsletter Februar 2022). Inhaltlich wurden nur kleine Anpassungen vorgenommen. So sind beispielsweise neu die Vorwaldarten aufgeführt.
 
 
Ergebnisse und Erkenntnisse aus der Walddauerbeobachtung
Seit 2015 beteiligen sich die Zentralschweizer Kantone an der Walddauerbeobachtung. Die hohen Stickstoffeinträge verursachen eine zunehmende Versauerung des Bodens und Ungleichgewichte beim Nährstoffhaushalt. Dies schwächt die Bäume und verändert das Waldökosystem. Während die für die Versorgung der Bäume mit Nährstoffen wichtigen Mykorrhizapilze abnehmen, reagiert beispielsweise die Brombeere auf den Stickstoffeintrag mit starker Verbreitung. Der Klimawandel mit höheren Temperaturen und längeren Trockenphasen verstärkt in Verbindung mit hohen Stickstoffeinträgen und Nährstoffungleichgewichten das Absterben von Bäumen.
 
 
Massnahmen verbessern den Lebensraum des Gelbringfalters
Der Gelbringfalter ist eine national prioritäre Art und gilt als stark gefährdet. Deshalb gibt es für den seltenen Waldschmetterling ein spezielles Artenhilfsprogramm. Die Art ist auf lichte offene Waldstandorte angewiesen. Seine Raupen ernähren sich von ausgewählten Grasarten, die in aufgelichteten Wäldern wachsen. Im Kanton Luzern kommt er nur an der Südlehne der Rigi vor. Durch gezielte Massnahmen konnte der Lebensraum verbessert werden. Es ist erfreulich, dass der attraktive und anspruchsvolle Falter seither an diesem Ort regelmässig nachgewiesen werden kann.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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