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Mitteilung
7. Juli 2022
 
 

Vernehmlassung zur Ökologisierung der Verkehrssteuer gestartet

Künftig sollen Personenwagen im Kanton Luzern nicht mehr nach Hubraum, sondern nach Leistung und Gewicht besteuert werden. Vor allem aber profitieren Personenwagen, die einen tieferen CO2-Wert aufweisen als der Zielwert des Bundes vorgibt und in der Effizienzkategorie A gelistet sind; für sie soll ein Bonus von 80 Prozent während fünf Jahren gelten. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Entwurf von Gesetz und Verordnung in die Vernehmlassung.

Im Rahmen der Klimadebatte des Kantonsrates im Juni 2020 wurden unter anderem Vorstösse eingereicht, die eine Ökologisierung der Verkehrssteuer verlangten. Der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartementes (JSD) hat das Strassenverkehrsamt Mitte 2021 damit beauftragt, eine Änderung der Bemessungsgrundlagen für die Verkehrssteuer für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge in die Wege zu leiten. Insbesondere sollten die Verkehrsabgaben an den aktuellen Stand der Fahrzeugtechnik angepasst und eine Lenkungsabgabe berücksichtigt werden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Strassenverkehrsamtes, des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartementes und einer Vertreterin des JSD hat in der Folge mehrere Modelle ausgearbeitet. Fachlich begleitet wurde die Gruppe von Experten der Firma Ernst Basler + Partner.

Im März 2022 wurden zwei Modelle in einem Hearing mit Vertretern von Interessenverbänden und -gruppen sowie Unternehmen vorgestellt. Allerdings kristallisierte sich keines der beiden Modelle als Favorit heraus.

Lenkungseffekt durch Bonus-Malus-System
Der Regierungsrat hat sich in der Folge entschieden, nur ein Berechnungsmodell in die Vernehmlassung zu geben. Die neuen Bemessungsgrundlagen sollen auf Gewicht und Leistung basieren. Die Ökologisierung wird durch ein Bonus-Malus-System erreicht, welches ausschliesslich auf Personenwagen angewendet wird. Von einem Bonus können jene Halter profitieren, deren Fahrzeuge weniger CO2 pro Kilometer ausstossen als der Bund als Zielvorgabe (aktuell 118 g CO2/km) definiert, ausserdem müssen diese Fahrzeuge in der Effizienzkategorie A der Energieetikette gelistet sein.

Von einem Malus betroffen sind Personenwagen, welche die Abgasnorm Euro-3 oder weniger erfüllen oder die einen CO2-Ausstoss aufweisen, der mindestens doppelt so hoch ist wie der vom Bund festgelegte Zielwert. Vorgesehen ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen ein Zuschlag von 20 Prozent auf die Fahrzeugsteuer für Fahrzeuge, die eine der beiden Voraussetzungen erfüllen. Veteranenfahrzeuge hingegen sollen gemäss dem vorliegenden Entwurf weiterhin vom Malus verschont bleiben.

Bonus für KMU-Fahrzeuge
Auch rein elektrische Kleinbusse, Lieferwagen, Sattelschlepper bis 3,5 t, leichte Sattelmotorfahrzeuge, leichte Motorwagen und Motorräder mit weissen Schildern sollen ohne weitere Kriterien von einer Steuerreduktion profitieren. Die Reduktion gilt ab erster Inverkehrsetzung während fünf Jahren. Diese Fahrzeugarten werden vor allem von KMU gehalten.

Weiter sollen für rein elektrische Fahrzeuge wegen des technologiebedingten Mehrgewichts und der Mehrleistung 20 Prozent der Verkehrssteuer abgezogen werden können.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. Oktober 2022. Zur Vernehmlassung einzuladen sind die im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien, die für das Hearing kontaktierten Interessenverbände und Unternehmen, alle Departemente, die Staatskanzlei und das Kantonsgericht.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Nachhaltigkeit
Anhang
Zu den Vernehmlassungsunterlagen
 
 
Erwin Rast
Justiz- und Sicherheitsdepartement
Information und Kommunikation
Telefon 041 228 57 83
E-Mail erwin.rast@lu.ch
E-Mail medien.jsd@lu.ch
 
 
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