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Mitteilung
7. Juli 2022
 
 

Mit guten Noten künftig prüfungsfrei in den Berufsmaturitäts-Lehrgang nach der Lehre

Wer die Berufslehre mit guten Noten abschliesst, wird ab 2023 unter gewissen Bedingungen prüfungsfrei in die Berufsmaturitätsklasse nach der Lehre aufgenommen. Damit soll der Zugang zur Berufsmaturität weiter gestärkt werden.

Gemäss heutiger Regelung müssen Lernende, die nach der Lehre die Berufsmaturität (BM 2) absolvieren möchten, grundsätzlich eine Aufnahmeprüfung bestehen. Dies im Gegensatz zur lehrbegleitenden Berufsmaturität (BM 1), die einen prüfungsfreien Zugang mit bestimmten Notenwerten aus der Sekundarschule kennt.

Erfahrungswerte aus anderen Kantonen
Das Aufnahmeverfahren mit der obligatorischen Prüfung ist gemäss langjährigen Beobachtungen kein Garant für einen erfolgreichen Abschluss. Andere Kantone wie Zürich, Ob- und Nidwalden praktizieren erfolgreich prüfungsfreie Modelle für die Zulassung in die BM 2. Die Prüfung als «Momentaufnahme» wird von leistungsstarken Lernenden vielmehr als Hindernis für den Zugang zum Berufsmaturitäts-Ausbildungsgang wahrgenommen. Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat entschieden, dass künftig unter bestimmten Voraussetzungen die prüfungsfreie Zulassung in die BM 2 möglich ist.

Prüfungsfreie Aufnahme
Bedingung für die prüfungsfreie Aufnahme in die BM 2 ist das Vorliegen eines Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) mit einem Notenschnitt von mindestens 5,0. Der Abschluss darf zum Zeitpunkt des Eintritts in die BM 2 nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bei Lernenden, welche die BM 2 direkt im Anschluss an die Berufslehre absolvieren möchten, wird eine sogenannte Zulassungsnote BM 2 berechnet. Diese muss ebenfalls mindestens 5,0 betragen. Dieses Verfahren bewährt sich bereits im Kanton Zürich.

Für die Kandidatinnen und Kandidaten der Berufsmaturitätsausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen bleibt die bisher geltende Möglichkeit der prüfungsfreien Zulassung bestehen (BM für Erwachsene | KV Luzern Berufsfachschule). Für die Aufnahme in die Berufsmaturität Gestaltung und Kunst ist weiterhin ein gestalterisches Eignungsverfahren zu absolvieren.

Die neuen Regelungen treten per 1. September 2022 und gelten somit für die Aufnahme in die BM 2 per Schuljahr 2023/24. Anmeldeschluss für das BM-Aufnahmeverfahren ist der 15. Februar 2023.


Stärkung der Berufsmaturität
Der Kanton Luzern verfolgt seit 2013 die Strategie, die Berufsmaturität (BM) zu stärken, denn die BM trägt wesentlich zur Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungssystems bei: Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung und ermöglicht so im entsprechenden Berufsfeld den prüfungsfreien Zugang zu den Fachhochschulen. Über die Ergänzungsprüfung Passerelle ist auch ein Studium an den Universitäten, den Eidgenössischen Technischen Hochschulen oder Pädagogischen Hochschulen möglich. Sie leistet so einen wichtigen Beitrag zur Deckung des künftigen Fachkräftebedarfs.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Innovations- und Wissenstransfer

Anhang
SRL 444
Berufsmaturität: Berufsmaturität - mehr drauf - Kanton Luzern
Berufsmatuität nach der Lehre: BM nach der Lehre - Kanton Luzern
Passerelle: Gymnasiale Maturität für Erwachsene & Passerelle - Kanton Luzern
 
 
Christof Spöring
Leiter
Dienststelle Berufs- und Weiterbildung
Telefon 041 228 52 25
christof.spoering@lu.ch
(erreichbar am 8. Juli 2022, 10.30-11.30 Uhr)
 
 
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