Zur Webansicht
 
 
Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
16. August 2022
 
 

Vitznau: Regierungsrat beantragt Zusatzkredit für die Sanierung der Kantonsstrasse K 2b

Die Kantonsstrasse K 2b verbindet die Dörfer Greppen, Weggis, Vitznau und Gersau mit den lokalen Zentren Küssnacht und Brunnen und stellt die Anbindung an das Nationalstrassennetz sicher. Die Kantonsstrasse genügt den Anforderungen im Abschnitt Bürglen bis Kantonsgrenze Schwyz in der Gemeinde Vitznau nicht mehr. Sie ist zu schmal und zu kurvig und der Zustand der Fahrbahn und der Kunstbauten ist schlecht. Die Kantonsstrasse soll deshalb verbreitert und die schadhaften Kunstbauten sollen ersetzt werden. Am 21. Juni 2021 bewilligte der Kantonsrat einen Sonderkredit von 14,7 Millionen Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K 2b im Abschnitt Bürglen bis Kantonsgrenze Schwyz in der Gemeinde Vitznau (B 65). Nach der Krediterteilung wurde die Detailplanung des Bauprojekts vorangetrieben. Auch die geologischen Verhältnisse wurden vertiefter untersucht. Die daraus gewonnenen neuen Erkenntnisse führen zu einer Überarbeitung des Bauprojekts. Es ist mit Mehrkosten in der Höhe von 8,2 Millionen Franken zu rechnen. Zur Höhe der Mehrkosten trägt auch die generelle Kostensteigerung im Baubereich bei. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb einen Zusatzkredit in entsprechender Höhe. Der Baustart des Strassenbauprojektes verzögert sich um ein Jahr bis September 2023 (Kurzmitteilung v. 07.Juni 2022).

Anhang
Botschaft B 121
 
 

Kriens: Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Strassenabschnitt Zentrum (exkl.) bis Einmündung Hergiswaldstrasse

Die Kantonsstrasse K 4 verbindet das Zentrum der Stadt Luzern über Kriens mit der Gemeinde Malters und ist in der Stadt Kriens sowohl für den motorisierten Individualverkehr wie auch für den öffentlichen Verkehr die wichtigste Verkehrsachse. Die Kantonsstrasse erreicht regelmässig ihre Kapazitätsgrenze und der öffentliche Verkehr wird behindert. Mit dem Ausbau und der Sanierung der Strasse und den geplanten Knotenausbauten können im betroffenen Abschnitt die Verhältnisse auf der Kantonsstrasse K 4 für den Fuss- und Veloverkehr, den öffentlichen Verkehr und den motorisierten Individualverkehr massgeblich verbessert und die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erhöht werden. Das Projekt umfasst die Änderung der Kantonsstrasse auf einer Länge von 1,7 Kilometern und beinhaltet u.a. einen durchgehenden Radstreifen in Richtung Malters bzw. Luzern/ Littau, zwei Meter breite Gehwege auf beiden Strassenseiten, sichere Querungsmöglichkeiten für den Fussverkehr sowie den behindertengerechten Ausbau von elf Bushaltestellen. Vier Knoten werden zur Bevorzugung des öffentlichen Verkehrs sowie zur Zufahrtsbegrenzung mit Lichtsignalanlagen ausgerüstet.

Das Projekt ist auf das westlich angrenzende Projekt Ränggloch sowie das Gemeindestrassenprojekt auf der Hergiswaldstrasse mit Ausbau und Sanierung des Krienbachs abgestimmt. Die Bauausführung soll abgestimmt mit dem Projekt Ränggloch und der dafür nötigen Sperrung der Rengglochstrasse starten.

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat einen Sonderkredit von 24,88 Millionen Franken für die Änderung der Kantonsstrasse K 4 im Abschnitt Zentrum (exkl.) bis Einmündung Hergiswaldstrasse in der Stadt Kriens. Die Stadt Kriens trägt einen Kostenbeitrag von 1,38 Millionen für die notwendigen Anpassungen an den Gemeindestrassen.

Anhang
Botschaft B 123
 
 

Malters und Werthenstein: Regierungsrat beantragt Sonderkredit für Hochwasserschutz an der Kleinen Emme

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, für den Hochwasserschutz und die Renaturierung an der Kleinen Emme im Los 2, Abschnitt 8 West, Rümligmündung, in den Gemeinden Werthenstein und Malters einen Sonderkredit von 3,65 Millionen Franken zu bewilligen. Nach Abzug des Beitrages des Bundes verbleiben dem Kanton Luzern voraussichtlich Kosten von rund 2,1 Millionen Franken. Das Wasserbauprojekt «Hochwasserschutz und Renaturierung Kleine Emme» basiert auf dem Konzept für den Ausbau der Kleinen Emme vom Zufluss der Fontanne bis zu ihrer Einmündung in die Reuss. In diesem Abschnitt sollen die Läufe der Kleinen Emme und des Rümligs im Abschnitt Ettisbühl West, Rumligmündung aufgeweitet und deren Abflusskapazitäten erhöht werden. Das Projekt gewährleistet einen optimalen Hochwasserschutz und erfüllt zeitgemässe Anforderungen an die ökologische Aufwertung und die Längsvernetzung von Fliessgewässern.

Anhang
Botschaft B 124
 
 

Gemeinde Emmen: Regierungsrat bewilligt Ausbauprojekt und beantragt Sonderkredit für die Änderung der Kantonsstrassen K 12, K 13 und K 15a im Abschnitt Knoten Lohren

Der Regierungsrat bewilligt das Projekt für die Änderung der Kantonsstrassen K 12, K 13 und K 15a im Abschnitt Knoten Lohren in der Gemeinde Emmen und beantragt dem Kantonsrat, einen entsprechenden Sonderkredit von 12,16 Millionen Franken zu sprechen. Das Projekt umfasst die Optimierung der Leistungsfähigkeit, die Anordnung von Busspuren, die Anpassung der Bushaltestellen und das Ergänzen und Erstellen von Rad-/Gehwegen. Dadurch wird die Kapazität für den Fuss- und Veloverkehr, den öffentlichen Verkehr sowie den motorisierten Individualverkehr massgeblich verbessert und wird die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer erheblich erhöht.

Anhang
Botschaft B 125
 
 
Staatskanzlei Luzern
Kommunikation
Bahnhofstrasse 15
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden