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Mitteilung
25. August 2022
 
 

Neue gesetzliche Grundlage für die regionale Kulturförderung

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung vor. Damit wird die Verantwortung für die Förderung von regionalen Kulturprojekten auf Gesuch hin an die Gemeinden übertragen und mit Kantonsbeiträgen unterstützt.

Im Jahr 2020 fand zur verpflichtenden Einführung der regionalen Kulturförderung eine breite Vernehmlassung statt. Deren Ergebnisse wurden in die vorliegende Botschaft zur Weiterentwicklung der regionalen Kulturförderung aufgenommen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden stimmten der Gesetzesänderung grossmehrheitlich zu und sprachen sich für die Verpflichtung der Gemeinden zur regionalen Kulturförderung aus. Sie erkennen darin ein wirksames Mittel zur Förderung einer vielseitigen Kulturlandschaft in der Region und im Kanton. Auch die Rolle des Kantons als Mitfinanzierer wird begrüsst.
Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann ist überzeugt, dass das vorliegende neue Gesetz dem Kulturgeschehen in Luzern zusätzlichen Schub verleihen wird: «Mit der neuen Grundlage stellen wir die künftige Kulturförderung auf ein solides Fundament. Der Kanton wie auch die Gemeinden beteiligen sich an der Förderung – davon profitiert die Bevölkerung und insbesondere die Kulturschaffenden im ganzen Kanton.»

«Kulturfranken»: Mehr Mittel für Kulturgesuche
Mit der vorgesehenen Einführung der regionalen Kulturförderung verpflichten sich alle Gemeinden, mindestens einen Franken pro Einwohnerin beziehungsweise Einwohner pro Jahr an die regionale Kulturförderung beizutragen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Kanton sich mit einem jährlichen Beitrag von einem Franken pro Kopf zu beteiligen. Der Regierungsrat betont in der Botschaft an das Kantonsparlament, dass mit der Einführung des sogenannten «Kulturfrankens» durch alle Partner deutlich mehr Mittel für die Förderung auf Gesuch hin zur Verfügung stehen. Ausserdem gelten für Kulturschaffende, -vermittler und –veranstalter im gesamten Kanton die gleichen Voraussetzungen und Kriterien. Dies stärkt das Kulturschaffen im gesamten Kanton und ermöglicht ein breites und lebendiges Kulturangebot für die Bevölkerung.

Gemeinden weiterhin für Strukturförderung zuständig
Mit dem in der Kantonsratssession vom 18. Mai 2020 teilweise erheblich erklärten Postulat P 294 von Helene Meyer-Jenni über die Förderung und die Sicherung der regionalen Kulturförderung im RKK-Perimeter erhielt der Regierungsrat den Auftrag zu prüfen, ob sich der Kanton künftig nicht nur an Projekten von regionaler Bedeutung finanziell beteiligen soll, sondern zusätzlich auch an der Strukturförderung von regional bedeutenden Kulturinstitutionen. Dies führte zu einer vertieften Abklärung in Zusammenarbeit mit den vier regionalen Entwicklungsträgern Luzern West, LuzernPlus, Sursee-Mittelland und Idee Seetal sowie der Regionalkonferenz Kultur (RKK).

Nach sorgfältiger Prüfung kam der Regierungsrat zum Schluss, dass kantonale Strukturbeiträge an Kulturinstitutionen mit regionaler Ausstrahlung der bestehenden und bewährten Aufgabenteilung in der Kulturförderung widersprechen und zusätzlich zu den heutigen und zukünftigen finanziellen Lasten nicht finanzierbar wären. Er sieht die Zuständigkeit für die Strukturförderung daher weiterhin bei den Gemeinden, die sich zu diesem Zweck zusammenschliessen können.
Blick zurück: Aufbau und Einführung der regionalen Kulturförderung
Das Kulturförderungsgesetz (SRL Nr. 402) ist die Grundlage für die Tätigkeiten der kantonalen Kulturförderung. Für die im Gesetz genannten Aufgaben stehen dem Kanton verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehört neben der Förderung von Projekten, Produktionen und Veranstaltungen auch die Vergabe von Werkbeiträgen im Rahmen von Wettbewerben.

2014 bot der Planungsbericht B 103 über die Kulturförderung vom 4. Februar 2014 eine umfassende Auslegeordnung und Analyse der kantonalen Kulturförderung. In verschiedenen Bereichen wurde Handlungsbedarf erkannt und für die verschiedenen Kultursparten wie auch für die verschiedenen Kulturorganisationen und –träger im Kanton konkrete Massnahmen vorgeschlagen. Um einerseits die Kultur auf der Landschaft und in der Agglomeration der Stadt Luzern zu stärken und andererseits klare Förderzuständigkeiten zwischen den Gemeinden und dem Kanton zu erreichen, wurde die Förderung von regional bedeutsamen Kulturprojekten auf Gesuch hin in die Zuständigkeit der Gemeinden übertragen.
Diese regionale Kulturförderung wurde in enger Kooperation mit den regionalen Entwicklungsträgern (RET) sowie der Regionalkonferenz Kultur (RKK) im ganzen Kantonsgebiet konzipiert. Die vier Regionen Luzern West, LuzernPlus, Sursee-Mittelland und Idee Seetal haben von 2016 bis 2019 die Förderstrukturen in Pilot- und Umsetzungsphasen eingeführt. Diese Strukturen haben sich seither bewährt.

Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Pilot- und Umsetzungsphase und der Zustimmung aller vier Regionen zur Einführung der regionalen Kulturförderung wurden nun die gesetzlichen Grundlagen für die definitive Umsetzung geschaffen, insbesondere für die Übertragung der Aufgabe an die Regionen und für die Ausrichtung der Kantonsbeiträge. Die Erfahrungen in den Regionen haben gezeigt, dass die regionale Kulturförderung ein geeignetes Instrument ist, um nicht nur Kultur zu fördern, sondern auch die Solidarität zwischen den Gemeinden zu stärken.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Anhang
B 126: Weiterentwicklung regionale Kulturförderung
 
 
Koordination Medienanfragen
Regula Huber
Leiterin Kommunikation
Bildungs- und Kulturdepartement
Telefon 041 228 64 86
E-Mail regula.huber@lu.ch
 
 
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