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Kurzmitteilung aus dem Regierungsrat
12. September 2022
 
 

Mietvertrag: Formularpflicht gilt weiterhin

Am 27. September 2020 haben die Stimmberechtigten die kantonale Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» angenommen. Sie verpflichtet Vermieterinnen und Vermieter beim Abschluss eines Mietvertrages den vorherigen Mietzins bekanntzugeben und allfällige Erhöhungen zu begründen. Massgebend ist der von LUSTAT erhobene aktuelle Leerwohnungsbestand: Liegt dieser unter 1,5 Prozent, tritt die Pflicht in Kraft. Mit der am
13. September 2021 publizierten Leerwohnungsziffer lag die Quote per Stichtag 1. Juni 2021 mit 1,23 Prozent erstmals unter dem Grenzwert.

2021 hat der Regierungsrat deshalb das Formular per 1. November im ganzen Kanton für obligatorisch erklärt. Die Statistik für 2022 bestätigt den Trend, die Leerwohnungsziffer für den Kanton beträgt 0,91 % (Medienmitteilung LUSTAT 12. September 2022). Es ergibt sich also bzgl. der Formularpflicht keine Änderung gegenüber dem Vorjahr. Das Formular steht bei der Schlichtungsstelle Miete und Pacht zum Download zur Verfügung.
 
 
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