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lawa – Newsletter Landwirtschaft |
September 2022
Sehr geehrte Damen und Herren Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. |
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Weinprämierung: Die Gewinner 2022 stehen fest |
Zum 5. Mal fand die Weinprämierung «Die besten Zentralschweizer Weine» statt. Trotz der ausserordentlichen Wetterbedingungen im Jahr 2021 und der geringen Ernte wurden 44 Weine zur Prämierung eingereicht. Am 14. September wurden im Schloss Heidegg die fünf Kategoriensieger gekürt. Die Sieger verteilen sich wie folgt auf die Weinbauregionen der Zentralschweiz: zwei aus dem Seetal, zwei aus der Region Sempachersee und ein Sieger kommt aus dem Kanton Obwalden.
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Abdeckung von Güllelagern |
Die dauerhaft wirksame Abdeckung von Behältern zur Lagerung von Gülle und flüssigen Vergärungsprodukten bewirkt eine deutliche Verminderung der Emissionen von Ammoniak und Gerüchen. Von Bund und Kanton gibt es eine finanzielle Unterstützung, sofern die Beitragsvoraussetzungen erfüllt sind. Wichtig: Mit den Bauarbeiten darf erst nach der schriftlichen Beitragszusicherung durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) begonnen werden.
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Meldung Betriebsaufgabe |
Eine Betriebsaufgabe muss der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) mit dem Formular «Meldung Betriebsaufgabe» mitgeteilt werden. Beachten Sie bitte die Hinweise auf dem Formular. Betriebe, die nach einer Betriebsaufgabe dennoch kleinere Flächen bewirtschaften und/oder Tiere halten, werden nicht aufgelöst, sondern als Hobbybetrieb/Nichtkommerzielle Tierhaltung weiter registriert bleiben. Bei diesen Betrieben wird zukünftig eine vereinfachte Datenerhebung durchgeführt.
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Bewirtschafterwechsel 2023 |
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2023 eine Betriebsübergabe oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem Formular «Bewirtschafterwechsel» bis Ende November 2022, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2022. Formulare die nach dem 31. Dezember 2022 bei der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden.
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Elektronische Einreichung NPr-Berechnungen |
Die NPr-Berechnungen müssen 2022 bis spätestens am 31. August abgeschlossen und bis spätestens am 30. September eingereicht werden. Die NPr-Berechnung sowie dazugehörige Unterlagen sind einzelbetrieblich per E-Mail an npr@qualinova.ch einzureichen. Für die Einreichung der NPr-Berechnung ist die E-Mailvorlage, welche bei der Qualinova AG erhältlich ist, zu verwenden. Kunden der Kontrollstellen Agricon und KUL reichen die entsprechenden Unterlagen per E-Mail an lawa@lu.ch ein. Die NPr-Berechnung muss zwingend als Excel-Datei eingereicht werden.
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Maiswurzelbohrer – Regelungen für ausserkantonale Bewirtschaftungseinheiten |
Aktuell läuft im Kanton Luzern das Pilotprojekt Maiswurzelbohrer. Im Gegensatz zu anderen Kantonen ist im Kanton Luzern daher der Maisanbau ohne zusätzliche Fruchtfolgeeinschränkungen möglich. Achtung: Luzerner Betriebe mit Flächen ausserhalb des Kantons Luzern haben jedoch zwingend die entsprechende kantonale Regelung einzuhalten. Werden zum Beispiel Flächen im Kanton Aargau bewirtschaftet, so sind für diese Flächen die Fruchtfolgeeinschränkungen des Kantons Aargau zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für alle anderen Kantone. Infos zu den kantonalen Regelungen sind bei den jeweiligen Pflanzenschutz-Fachstellen zu finden.
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Gesucht: Praxiswissen zum Einsatz von Pflanzenkohle und selbst hergestellte Pflanzenkohle |
Das Projektteam von FiBL (Forschungsinstitut für biologischen Landbau) und Agroscope bittet darum, sich an einer Umfrage zur Anwendung von Pflanzenkohle zu beteiligen (ca. 10 Minuten). Die Teilnehmenden können bei einer Verlosung mitmachen. Die Umfrage ist bis am 1. Oktober 2022 geöffnet. Des Weiteren sucht das FiBL derzeit Landwirtinnen und Landwirte, welche für den Eigengebrauch Pflanzenkohle selbst herstellen. Diese sind im Rahmen des Projektes eingeladen, Proben ihrer Pflanzenkohle einzusenden.
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Die nächsten Termine |
Einreichen der Unterlagen «Lineare Korrektur» und «Import-Exportbilanz» bis 30. September 2021
Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge Mitte Oktober 2021
Meldung Bewirtschafterwechsel 30. November 2021, spätestens bis 31. Dezember 2021, anschliessend gegen Gebühr bis am 30. April 2022
Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen spätestens bis 31. Dezember 2021, anschliessend gegen Gebühr bis am 31. Januar 2022
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Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch |
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