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Betreibungs- und Konkursdelikte rascher anzeigen
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Konkurs- und Betreibungsdelikte sollen von den Betreibungs- und Konkursämtern inskünftig einfacher und schneller bei den Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden können. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat den Entwurf einer Ergänzung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. Die Betreibungs- und Konkursämter sollen ihre Aufsichtsbehörde nicht mehr um Entbindung vom Amtsgeheimnis ersuchen müssen, bevor sie Strafanzeige einreichen. Damit werden die Verfahren vereinfacht und die gerichtlichen Aufsichtsbehörden administrativ entlastet. Die Betreibungsbeamtinnen und -beamten erhalten ein Strafanzeigerecht. Die Massnahmen tragen zur strafrechtlichen Prävention im Bereich der Wirtschaftskriminalität bei und ergänzen das neue Bundesgesetz über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses. Anhang Botschaft B 132
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