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Newsletter Umwelt und Energie (uwe)
 
 

September 2022

Liebe Leserin, lieber Leser

Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
 
 

Publikumsbeschallung und Laserprojektionen bei Veranstaltungen

EIn Foto eines Konzerts. Die Aufnahme wurde Nachts gemacht, helle Laser beleuchten die Bühne uns das Publikum.
Bildquelle: Urs Schmied
 
Um das Publikum bei Veranstaltungen vor zu lauter Beschallung zu schützen, sind gesetzlich verschiedene Anforderungen definiert. Veranstalter müssen geplante Publikumsbeschallungen über 93 dB(A) bei der Dienststelle uwe melden, auf die höhere Beschallung hinweisen, Gratis-Gehörschutzpfropfen abgeben und den Schallpegelverlauf überwachen. Neu geregelt wurde der Umgang mit geplanten Laserprojektionen. Diese sind nun dem Bundesamt für Gesundheit zu melden und die Einhaltung der Anforderungen werden von dieser Stelle geprüft.


Wichtiger Hinweis:
Die Einhaltung der Anforderungen für eine lautere Publikumsbeschallung erlaubt nicht automatisch die Belastung von umliegenden Wohngebieten mit übermässigem Lärm. Dafür müssen separate Abklärungen getroffen werden. Weiter gilt auch die allgemeine Nachtruhe ab 22:00 Uhr. Nachtruhestörungen sind zu vermeiden.
 
 

Christian Frank wird Sekretär der EnFK-ZCH

Christian Frank
 
Um den gewachsenen Anforderungen in Energiefragen gerecht zu werden, stellt die Energiefachstellenkonferenz Zentralschweiz per 1. Januar 2023 Christian Frank als vollamtlichen Sekretär an. Sein Aufgabenspektrum umfasst die Führung der Geschäftsstelle, die Koordination von Weiterbildung, Förderung und Vollzug innerhalb der Zentralschweiz sowie die Vertretung der Zentralschweiz in nationalen Arbeitsgruppen.
 
 

GEP-Daten: Ablauf der Datenmodelle 2015

GEP-Daten
 
Der Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) hat die Datenmodelle für die GEP-Daten der Siedlungsentwässerung erneuert (Datenmodelle 2020). Die durch die Aktualisierung abgelösten Versionen der Datenmodelle bleiben weitere drei Jahre gültig. Die Versionen 2015 stehen noch bis Ende 2023 zur Verfügung und werden bis dahin unterstützt. Alle vorhergehenden Releases wurden Ende 2020 ausser Kraft gesetzt.
Die Gemeinden des Kantons Luzern sowie deren GEP-Ingenieure sind angehalten, den Wechsel auf die Datenmodelle 2020 spätestens 2023 vorzusehen.
 
 

Wasserqualitätsdaten im Geoportal

Screenshot vom Geoportal
 
Neu sind im Geoportal die Nährstoffdaten von Fliessgewässern sowie die Daten zur Badewasserqualität abrufbar. So sind diese für Interessierte schnell und übersichtlich verfügbar.
 
 

Wassernutzung im Geoportal

Wassernutzung im Geoportal
 
Ab sofort können im Geoportal Anlagen zur Wassernutzung von Grund- und Oberflächengewässer angezeigt werden. Es sind dies Anlagen für Trink- und Brauchwasser sowie für die Nutzung zu thermischen Zwecken. Die Anwendung dient zur Planung und Koordination von Wassernutzungen im ganzen Kanton und erleichtert hydrogeologischen Fachbüros, Ingenieur- und Planungsbüros sowie Behördenvertretern die Informationsbeschaffung. Der Zugang ist passwortgeschützt. Er kann beim Fachbereich Grundwasser mit einer E-Mail beantragt werden.
 
 

Neuer Mobilfunkkataster im Geoportal

Screenshot aus dem Geoportal
 
Um dem grossen Informationsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen, wurde im Geoportal eine aktualisierte Karte der Mobilfunkstandorte aufgeschaltet. Dargestellt werden nebst den Standorten der Basisstationen die Zellentechnologie (2G bis 5G) und ein allfälliger adaptiver Betrieb. Zudem kann der Stationscode und die Betreiberfirma angezeigt werden.
 
 

Neues Merkblatt zum Einsatz von Fräsasphalt und Asphaltgranulat

Fräsasphalt
 
Der Einsatz qualitätsgeprüfter Recyclingbaustoffe ist sinnvoll und schont wertvolle Ressourcen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Recyclingbaustoffe vorschriftsgemäss verwendet werden und den Qualitätsanforderungen entsprechen. Werden diese Punkte nicht beachtet und Asphaltgranulat oder Fräsasphalt in loser Form ohne Berücksichtigung der umweltrechtlichen Vorgaben und technischen Spezifikationen eingesetzt, kann dies den Rückbau und eine Strafanzeige zur Folge haben. Ein neues Merkblatt erläutert die korrekte Verwendung dieser Materialien.
 
 

Kanton Luzern führt bei Staats- und Gemeindesteuern Abzug für Energiemassnahmen ein

Solaranlage
 
Ab der Steuerperiode 2023 können Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Luzern Energie- und Umweltschutzmassnahmen sowie Rückbaukosten bei den Staats- und Gemeindesteuern geltend machen. Die Praxis erfolgt analog zur direkten Bundessteuern. Ferner werden Einspeisevergütungen bei Photovoltaikanlagen erst ab 10'000 kWh besteuert. Damit fördert der Kanton Luzern alternative Energien und den Umweltschutz.
 
 

Ausblick

Wir wünschen Ihnen einen farbenfrohen Herbst. Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im Dezember 2022 erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
 
 
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch
 
 
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