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lawa – Newsletter Landwirtschaft
Oktober 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Bewirtschafterwechsel 2023
Steht auf Ihrem Betrieb im Jahr 2023 eine Betriebsübergabe innerhalb der Familie (Ehefrau, Tochter oder Sohn) oder eine Auflösung einer Generationengemeinschaft an? Bitte melden Sie uns dies mit dem Formular Bewirtschafterwechsel bis Ende November 2022, spätestens jedoch bis 31. Dezember 2022. Formulare die nach dem 31. Dezember 2022 bei der Dienststelle lawa eintreffen, können nur gegen Gebühr verarbeitet werden. Zusätzlich muss der Bewirtschafterwechsel auch der zuständigen Kontrollstelle gemeldet werden.
 
 
Hauptzahlung der Beiträge 2022
Am 19. Oktober 2022 erhalten die Ganzjahresbetriebe im Kanton Luzern die Hauptzahlung der Beiträge 2022. Die Zustellung der Hauptabrechnung wird Ihnen am 15. Oktober zugestellt und ist gleichzeitig auf www.agate.ch unter Dokumente / Beitragszahlungen einsehbar. Sie enthält neben einer Zusammenfassung der Abrechnung auch Details zu den Beiträgen. Wenden Sie sich bei Fragen an uns – die Abrechnung enthält eine Kontaktliste. Hinweis: Der Übergangsbeitrag und die Getreidezulage werden erst mit der Schlusszahlung (Mitte Dezember) überwiesen. Die Sömmerungsbetriebe erhalten sämtliche Beiträge im Rahmen der Schlusszahlung.
 
 
Allgemeinverfügung zum Schleppschlauch-Obligatorium ab 2023
Mit dem Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak, will der Kanton Luzern die Ammoniakemissionen bis 2030 um 20 Prozent reduzieren. Eine wichtige Massnahme ist die emissionsmindernde Ausbringung der Gülle auf landwirtschaftlich genutzten Flächen mit Hangneigungen bis zu 18 Prozent. Von den insgesamt 4'250 Luzerner Betrieben sind 3'000 Betriebe von der Pflicht betroffen. Im Rahmen der Übergangsregelung werden bis Ende 2023 rund 400 Betriebe davon befreit.
Gestützt auf das Umweltgesetz, die Luftreinhalteverordnung des Bundes sowie den Massnahmenplan II Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak von 2020 hat das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese dient als Grundlage für den Vollzug des Schleppschlauch-Obligatoriums. Bei Nichteinhalten der Anforderungen wird eine Einzelverfügung mit Bussandrohung erstellt.
 
 
BVD-Ausrottung
Seit 2008 läuft in der Schweiz das Ausrottungsprogramm gegen BVD (Bovine Virus-Diarrhoe). Dank des aufwändigen Programms ist die BVD in der Schweiz nahezu ausgerottet. Jetzt gilt es, den Erfolg sicherzustellen und BVD-freie Tierhaltungen zu schützen.
- Kontrollieren Sie vor dem Zukauf eines Tieres dessen BVD-Status.
- Beachten Sie die Hygieneregeln (saubere Hände, Kleidung, Stiefel und Geräte).
- Vermeiden Sie den Kontakt von trächtigen Tieren mit Aborten, Totgeburten, missgebildeten und lebensschwachen Kälbern.
- Sondern Sie das Muttertier beim Abkalben von den übrigen Tieren ab. Achten Sie auf
Sauberkeit beim Abkalbeort.
- Melden Sie Probleme im Stall dem Bestandestierarzt.
- Vergewissern Sie sich vor der Sömmerung, dass keine Tiere mit auf die Alp gehen, die BVD-Restriktionen unterliegen.
 
 
Meldung Hofdüngerlieferung (HODUFLU)
Hofdüngerlieferungen im Jahr 2022 können noch bis am 31. Dezember 2022 erfasst werden. Ab dem 1. Januar 2023 ist keine Erfassung von Hofdüngerlieferungen für das Jahr 2022 mehr möglich. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) empfiehlt den abgebenden Landwirtinnen und Landwirten, alle Lieferungen umgehend zu melden, damit die Abnehmer genügend Zeit haben, die Lieferungen bis Ende Jahr zu bestätigen.
 
 
Programmanmeldungen jederzeit einsehen
Ihre Programmanmeldungen für das Beitragsjahr und das Folgejahr können Sie jederzeit überprüfen. Auf www.agate.ch / Kant. Datenerhebung LU können Sie Ihre aktuellen Anmeldungen für den ÖLN, Bio-Landbau, Extenso Getreideproduktion, GMF, Tierwohl BTS/RAUS (Weidebeitrag ab 2023) sowie die Ressourceneffizienz-Programme einsehen. Informationen zu Korrekturen bei den freiwilligen Programmen (Anmeldungen / Abmeldungen) können Sie dem Hinweistext der einzelnen Programmanmeldung auf Agate entnehmen.
 
 
Unfälle mit ungenutzten Zäunen
Die Dienststelle lawa erhält immer wieder Meldungen über Wildunfälle, verursacht durch Zäune. Insbesondere in Weidenetzen (Flexinetz) verheddern sich Wildtiere und können sich nicht mehr selbst befreien. Daher ist der Bewirtschafter angehalten, Zäune, die nicht gebraucht werden, sofort abzuräumen und insbesondere Flexinetze nicht auf dem Feld stehenzulassen. Ist der Einsatz von Flexinetzen unumgänglich, ist es wichtig, dass die Netze gut gespannt sind und regelmässig kontrolliert werden. Bei allen Zaunsystemen hilft ein weisses oder blaues Band entlang des Zauns den Wildtieren, das Hindernis wahrzunehmen.
 
 
Die nächsten Termine
Hauptzahlung Direktzahlungen und Beiträge
Mitte Oktober 2022

Meldung Bewirtschafterwechsel
30. November 2022, spätestens bis 31. Dezember 2022, anschliessend gegen Gebühr bis am 30. April 2023

Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
spätestens bis 31. Dezember 2022, anschliessend gegen Gebühr bis am 31. Januar 2023
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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