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lawa – Newsletter Landwirtschaft
November 2022

Sehr geehrte Damen und Herren
Die Anforderungen an einen landwirtschaftlichen Betrieb sind hoch. Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022
Der Bundesrat hat am 2. November 2022 das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2022 verabschiedet. Einige Bestimmungen des Verordnungspakets zur parlamentarischen Initiative 19.475 vom April 2022 wurden angepasst. So wird etwa der Basisbeitrag der Versorgungssicherheit für das Jahr 2023 weniger stark gesenkt und auf 700 Fr./ha festgelegt. Bei den Bodenfruchtbarkeits-Direktzahlungsprogrammen ab 2023 gibt es ebenfalls Anpassungen. Lesen Sie dazu den nächsten Beitrag.
 
 
Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2022 – Änderungen Programme Bodenfruchtbarkeit
Gemäss Bundesratsentscheid hat es bei den Produktionssystembeiträgen (PSB) Bodenfruchtbarkeit Anpassungen gegeben. Die vierjährige Verpflichtungsdauer wurde gestrichen. Ausserdem können Sie sich bei den beiden Programmen «angemessene Bodenbedeckung» und «schonende Bodenbearbeitung» im Jahr 2023 noch unabhängig voneinander anmelden. Das soll den Einstieg in diese Programme erleichtern. Aufgrund dieser Änderungen wird es bei der Datenerhebung im Februar 2023 noch möglich sein, Anpassungen bei der Anmeldung dieser Programme vorzunehmen.
 
 
An- und Abmeldung Direktzahlungsarten
Stellen Sie fest, dass nach der Programmanmeldung im Herbst 2022 eine Massnahme zu den Direktzahlungsarten oder zu den Produktionssystembeiträgen nicht angemeldet wurde oder eine bereits angemeldete Massnahme wieder abgemeldet werden soll? Es besteht die Möglichkeit, dies während der Betriebsstrukturdatenerfassung im Februar 2023 auf agate.ch/Kantonale Datenerhebung Luzern zu korrigieren.
 
 
Tierwohlprogramm: Weidebeitrag ab 2023
Beim Tierwohlprogramm «Weidebeitrag für Rindvieh» müssen alle Rindviehkategorien auf dem Betrieb die Anforderungen von RAUS erfüllen, damit die Anmeldung von einer oder mehrerer Rindvieh-Kategorien für den Weidebeitrag möglich ist. Damit für Mutterkuhbetriebe eine präzisere Einschätzung des Flächenbedarfs möglich ist, wurde das Berechnungstool für den Weidebeitrag aktualisiert.
 
 
Plattform «Meine Agrardatenfreigabe»
In Hinblick auf die Thematik der administrativen Vereinfachung in der Landwirtschaft, bietet das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Plattform «Meine Agrardatenfreigabe» an. Es soll den Datenaustausch zwischen Bewirtschaftern und Datenbezügern, wie z. B. Label-Organisationen, vereinfachen und wird vom BLW laufend mit weiteren Datenpaketen ausgebaut. Über das Portal Agate ist «Meine Agrardatenfreigabe» abrufbar. Die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter entscheidet selbst, welcher Organisation er die Einwilligung für den Bezug von Daten gibt. Weitere Informationen und Inhalte der Datenpakete finden Sie unter dem untenstehenden Link.
 
 
Herdenschutz
Auch im Kanton Luzern muss überall und jederzeit mit Wolfspräsenz gerechnet werden. Jüngste Nachweise eines Wolfs stammen aus Luthern und der Region Ruswil/Menznau. Wir empfehlen Ihnen dringend, notwendige Herdenschutzmassnahmen zu ergreifen. Schafe/Ziegen können mit gut installierten Elektrozäunen oder allenfalls mit Herdenschutzhunden geschützt werden. Die regelmässige Kontrolle der Tiere und Überprüfung der Schutzmassnahmen sind unumgänglich. Planen Sie langfristig und setzen Sie die möglichen Massnahmen umgehend um! Eine gut geschützte Herde verringert das Risiko eines Übergriffs durch einen Wolf.
 
 
Vogelgrippe – Jetzt ist Vorsicht geboten
Die Fälle von Vogelgrippe bei wilden Wasservögeln und Nutzgeflügel in Europa haben zugenommen. Zurzeit treffen Wasservögel an den Schweizer Gewässern zur Überwinterung ein. Mit ihrer Ankunft steigt das Risiko, dass sie die Seuche einschleppen und verbreiten. Allen Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern wird empfohlen vorbeugende Massnahmen zu treffen. Wer Geflügel hält, muss dieses registrieren. Weitere Informationen für Geflügelhaltende und zu Wildvogelfunden finden Sie auf der Homepage des Veterinärdienstes.
 
 
Die nächsten Termine
Meldung Bewirtschafterwechsel
Bis 30. November 2022, spätestens bis 31. Dezember 2022, anschliessend gegen Gebühr bis 30. April 2022

Gesuch um Anerkennung Betriebe/Betriebsformen
Spätestens bis 31. Dezember 2022, anschliessend gegen Gebühr bis am 31. Januar 2023

Erfassung Hof- und Recyclingdüngerlieferungen
Bis 31. Dezember 2022

Schlusszahlung der Direktzahlungen und Auszahlung der Sömmerungsbeiträge
Mitte Dezember 2022
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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