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Bewertung nicht kotierter Unternehmen gemäss Kreisschreiben 28 der SSK: angepasster Kapitalisierungszins-satz ab Steuerperiode 2021
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Die steuerlichen Grundsätze für die Bewertung von nicht kotierten Wertpapieren sind im Kreisschreiben 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz geregelt. Das KS 28 wurde auf die Steuerperiode 2021 hinsichtlich der Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes geändert. Die wichtigste Änderung betrifft die Risikoprämie, welche nicht mehr fix bei 7,0% liegt, sondern auf einem jährlich neu berechneten Unternehmensrisiko basiert. Vor allem die Vermögenssteuerwerte von profitablen Unternehmen werden durch diesen Effekt tendenziell sinken. Für die Steuerperiode 2021 wurde der Kapitalisierungszinssatz mittels neuer Berechnungsmethode auf 9,5% festgelegt. Im Kanton Luzern wird unverändert der Vorjahressteuerwert für die Veranlagung der Anteilsinhaber verwendet.
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