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Mitteilung
26. September 2023
 
 

Kanton und Gemeinden starten Projekt zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes

Das erfreuliche Wachstum der Steuererträge bei Kanton und einzelnen Gemeinden führt zu einer Systembelastung beim kantonalen Finanzausgleich. Kanton und Gemeinden haben deshalb ein gemeinsames Projekt zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes gestartet. Noch dieses Jahr soll der Entwurf einer Gesetzesänderung in die Vernehmlassung gehen, damit die Änderungen erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 wirksam werden können.

Die Hochrechnung I/2023 und der AFP 2024-2027 gehen von einem erheblichen Wachstum der Steuererträge insbesondere bei den juristischen Personen aus. Diese erfreuliche Tendenz dürfte mittelfristig anhalten. Ein Grossteil des Wachstums ist geografisch konzentriert und führt zu zunehmenden Differenzen bei den Erträgen zwischen den Gemeinden. Ohne weitere Massnahmen dürfte die innerkantonale Solidarität über Massen belastet werden. Gemäss Modellrechnungen würden sich die Aufwendungen des Finanzausgleichs für den Kanton und die finanzstarken Gemeinden von 2024 auf 2028 praktisch verdoppeln, dies aus folgenden Gründen:

1. Durch das geografisch konzentrierte Steuerwachstum nehmen die Unterschiede bei den Erträgen zwischen den Gemeinden zu.

2. Durch den allgemeinen Anstieg der Steuererträge sind höhere Beiträge nötig, um allen Gemeinden eine minimale Ausstattung ihrer Erträge zu gewährleisten.

3. Der Beitrag an überdurchschnittliche Ausgaben (Lastenausgleich) hat gemäss geltendem Gesetz mindestens 50 Prozent des Ausgleichs für unterdurchschnittliche Erträge (Ressourcenausgleich) zu betragen. Da der Ressourcenausgleich aufgrund der Ziffern 1 und 2 stark wächst, muss auch der Lastenausgleich deutlich erhöht werden.

Für eine langfristige Sicherstellung des innerkantonalen Finanzausgleichs müssen deshalb die gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

Der Regierungsrat hat deshalb das Finanzdepartement beauftragt, gemeinsam mit dem Verband Luzerner Gemeinden VLG eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes anzugehen. Zu diesem Zweck wurde eine paritätische Projektorganisation (vgl. Box) eingesetzt, welche noch in diesem Jahr einen Vorschlag zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes erarbeiten soll. Die effektiven Änderungen sollen erstmals mit dem Finanzausgleich 2026 zur Anwendung kommen.

Finanzdirektor Reto Wyss sagt: «Ziel des Projekts ist, dass wir im Kanton Luzern weiterhin einen stabilen und finanzierbaren Finanzausgleich haben. Die ressourcenschwachen Gemeinden sollen jedoch weiterhin mit steigenden Zahlungen des Finanzausgleichs vom Wachstum des Kantons profitieren und die ressourcenstarken Gemeinden nicht im Übermass belastet werden», und ergänzt: «Gleichzeitig müssen wir jedoch sicherstellen, dass die innerkantonale Solidarität nicht überstrapaziert wird. Ich bin froh, dass Vertreter von Gemeinden aus verschiedenen Regionen im Projekt vertreten sind.»


«Wirkungsberichte AFR18 und Finanzausgleich» und «Teilrevision Finanzausgleichsgesetz»
Der kantonale Finanzausgleich soll allen Gemeinden eine Mindestausstattung an Einnahmen garantieren (Ressourcenausgleich) und einen Beitrag an überdurchschnittliche Lasten von Gemeinden in diversen Aufgabenbereichen leisten (Lastenausgleich). Dank diesen beiden Ausgleichen sollen sich die Unterschiede bei der Steuerbelastung innerhalb des Kantons verringern.

Seit Anfang 2022 werden in einem Projekt die Wirkung der im Jahr 2020 in Kraft getretenen Aufgaben- und Finanzform 2018 (AFR18) untersucht; ergänzt werden diese Arbeiten von Rückmeldungen der Begleitgruppe AFR18. Gleichzeitig wird eine im Gesetz vorgesehene periodische Evaluation des Finanzausgleichs durchgeführt. Mit zwei separaten Wirkungsberichten soll dem Kantonsrat noch in diesem Jahr Rechenschaft zu den beiden Themen abgelegt werden.

Der dringende Anpassungsbedarf am Finanzausgleich ergibt sich nicht aus dem Wirkungsbericht Finanzausgleich, sondern aus aktuellen Entwicklungen bei den Steuern juristischer Personen. Deshalb werden die Arbeiten zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes in einem separaten Projekt (siehe Projektorganisation unten) und vor der politischen Beratung des Wirkungsberichts Finanzausgleich angegangen. Die Arbeiten an den beiden Wirkungsberichten und zu den Vernehmlassungsunterlagen zur Teilrevision Finanzausgleich sind jedoch zeitlich koordiniert.
«Projektorganisation»
Projektsteuerung
- Reto Wyss, Regierungsrat (Vorsitz)
- Ylfete Fanaj, Regierungsrätin
- Markus Kronenberg, Gemeindeammann Eschenbach, Bereichsleiter Finanzen VLG
- Franziska Bitzi Staub, Finanzdirektorin Stadt Luzern

Projektgruppe
a) seitens Kanton
- Erwin Roos, Finanzaufsicht / Finanzausgleich FDDS
- Natanael Rother, Referent FDDS
- Christina Amstutz, Rechtsdienst FDDS
- Jonathan Winkler, Stabsdienste JSD

b) seitens Gemeinden
- Roland Brunner, Stadt Luzern, Finanzverwalter
- Hans-Ruedi Jung, Gemeinderat Horw, Mitglied Bereich Finanzen VLG
- Daniel Bammert, Stadtammann, Willisau
- Fredy Röösli, Gemeindeammann, Werthenstein
 
 
Für das Finanzdepartement:
Finanzdirektor Reto Wyss
Telefon 041 228 87 16
(erreichbar am 26. September 2023 von 16.00 bis 17.00 Uhr)

Für den VLG:
Markus Kronenberg
Telefon 041 449 90 21
(erreichbar am 26. September 2023 von 16.00 bis 17.00 Uhr)
 
 
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