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lawa – Newsletter Wald
März 2023

Liebe Leserin, lieber Leser
Sie erhalten viermal jährlich Informationen zum Luzerner Wald. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hält Sie auf diesem Weg über den naturnahen Waldbau, die Holznutzung, weitere Waldleistungen oder die politischen Prozesse auf dem Laufenden.
 
 
Waldentwicklungsplan Kanton Luzern
Der Waldentwicklungsplan (WEP) ist revidiert. Der Regierungsrat hat ihn erlassen und er ist seit 1. Januar 2023 in Kraft. Der WEP ist behördenverbindlich und konkretisiert die Aufgaben der Abteilung Wald der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) und der beauftragten Forstfachpersonen. Insbesondere sind darin Handlungsgrundsätze zu den Waldfunktionen und den Vorrangfunktionen sowie die allgemeinen Bewirtschaftungsgrundsätze festgelegt. Die Vorrangfunktionen sind im Geoportal in der Karte Waldfunktionen aktualisiert.
Die im Rahmen der öffentlichen Auflage im Frühling 2022 eingegangenen 250 Anpassungsanträge wurden einzeln geprüft. Im Bericht über die öffentliche Auflage Teilrevision WEP sind die Eingaben sowie die Stellungnahme dazu zusammengestellt. Verschiedene Anliegen sind in den WEP eingeflossen.
 
 
Wenn Feuerwehr und Forstdienst zusammenspannen
Die Zentralschweizer Kantone gehen die Herkulessaufgabe «Waldbrandbekämpfung» gemiensam an. Sie koordinieren Waldbrandwarnungen, beschaffen Material gemeinsam und haben die gegenseitige Unterstützung im Ernstfall bereits erprobt. Im Jahr 2022 startete die Zusammenarbeit der Zentralschweizer Feuerwehr-Inspektoren und Forstfachpersonen der beteiligten Kantone OW, NW, UR, SZ, ZG und LU mit Kursen zum Thema Waldbrandhandwerk. In diesem Jahr werden gezielt Mitglieder der Zentralschweizer Feuerwehren in der Bekämpfung von Waldbränden geschult.
 
 
Kontaktformular für waldrechtliche Fragen und Anliegen
Haben Sie waldrechtliche Fragen, Anregungen oder eine Beobachtung im Wald gemacht?
Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) bietet neu die Möglichkeit, diese mittels Online-Formular zu melden. Das Formular ist auf der Website lawa.lu.ch unter «Wald / Waldrecht / Melde- und Kontaktformular Waldrecht» zu finden.
 
 
Beweidung von Wald in höheren Lagen
Seit dem 1. Januar 2023 gilt die aktualisierte Richtlinie «Beweidung von Wald in höheren Lagen». Sie wurde in verschiedenen Punkten präzisiert. Die Richtlinie ist nicht mehr auf das Sömmerungsgebiet beschränkt, sondern auf sämtliche höheren Lagen des Kantons anwendbar. Die höheren Lagen umfassen neben dem Sömmerungsgebiet die Bergzonen 4 und 3 sowie Flächen der Bergzone 2, die unmittelbar an das Sömmerungsgebiet grenzen.
An den Grundsätzen ändert sich nichts: Der Wald darf grundsätzlich nicht beweidet werden und ist abzuzäunen. Ausnahmen von der Zaunpflicht bzw. dem Beweidungsverbot müssen im konkreten Einzelfall durch den Revierförster beurteilt und vertraglich vereinbart werden.
Hinsichtlich der Abgrenzung von Wald und Weide wird zurzeit das gesamte Sömmerungsgebiet durch die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) beurteilt. Dies dauert voraussichtlich noch bis ins Jahr 2025. Für das Sömmerungsgebiet müssen keine Gesuche eingereicht werden. Ausnahmen im Bereich der Bergzonen müssen mittels Gesuchsformular beantragt werden.
 
 
Rückblick auf ein aktives Wald-Jahr 2022
Mit den Beiträgen von Bund und Kanton Luzern konnten im letzten Jahr viele Projekte realisiert und die Waldpflege zur Sicherstellung der Waldleistungen massgeblich unterstützt werden.
 251 ha Schutzwald wurden gepflegt
 Auf 210 ha wurde die Bewirtschaftung mit Seilkran unterstützt
 7’851 m3 Holz wurden gegen den Borkenkäfer behandelt und finanziell unterstützt
 Auf 404 ha wurde die standorts- und klimaangepasste Wiederbewaldung unterstützt
 75 ha Waldreservate wurden neu unter Vertrag genommen und auf 41 ha wurde der Lebensraum gezielt ökologisch aufgewertet
 40 ha Waldrand wurde gepflegt (entspricht einer Länge von ca. 40 km)
 10 Weiherprojekte wurden realisiert
 Über 1'500 Kurstage zur Arbeitssicherheit wurden besucht
Diese Projekte lassen sich nur dank der Zusammenarbeit zwischen den betrieblichen Waldorganisationen (RO und Korporationen mit Forstfachperson) und der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) realisieren. Ein Dank geht auch an alle involvierten Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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