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Mitteilung
14. März 2023
 
 

Gesundheitskommission beginnt Beratung der Einzelinitiativen zur Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten

Die Kommission Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit (GASK) des Luzerner Kantonsrates hat mit Anhörungen zum Leistungsangebot an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen begonnen. Die Abklärungen erfolgen im Rahmen der Beratung von Einzelinitiativen, die verlangen, mithilfe einer Änderung des Spitalgesetzes die Grund- und Notfallversorgung an den drei Standorten sicherzustellen.

Der Kantonsrat hat an seiner Januar-Session 2023 fünf gleichlautende Einzelinitiativen (E 1036, E 1038, E 1039, E 1040, E 1042) zur Behandlung an die GASK überwiesen. Die Einzelinitiativen verlangen, das Spitalgesetz so zu ändern, dass darin mindestens eine ausreichende, allen zugängliche ambulante und stationäre Grund- und Notfallversorgung an den Spitalstandorten Luzern, Sursee und Wolhusen verankert wird. Mit dieser Regelung soll das Bestehen und das Angebot der drei Spitalstandorte auch in Zukunft garantiert und ein Bruch mit dem bisherigen Konsens zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung verhindert werden.

Die GASK hat an ihrer März-Sitzung die Beratung der Einzelinitiativen aufgenommen und bereits erste Anhörungen zu den juristischen und spitalplanerischen Hintergründen des Anliegens durchgeführt. Mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung hat sich die Kommission darauf verständigt, dass sie beabsichtigt, dem Kantonsrat die Annahme der Einzelinitiativen zu empfehlen. Basis dafür muss aus Sicht der Kommission aber eine unvoreingenommene und umfassende Auslegeordnung zu diesem komplexen Sachverhalt sein. Zu klären ist unter anderem die Vereinbarkeit der neuen Gesetzesbestimmung mit übergeordnetem Recht, die wirtschaftliche Tragbarkeit und wie die Regelung gestaltet sein muss, damit die notwendige Weiterentwicklung der Spitäler und ihres Angebots gewährleistet bleibt. In diesem Zusammenhang plant die Kommission, ein unabhängiges, externes Gutachten einzuholen. Zudem wird sie die breite Beteiligung aller betroffenen Personen und Interessengruppen sicherstellen, indem sie die vorgesehene Vernehmlassung gezielt erst nach den Sommerferien terminiert.

Die GASK setzt ihre Arbeit zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung im Kanton Luzern an ihrer April-Sitzung fort.
 
 
Maurus Zeier
Präsident GASK
Telefon 079 508 55 53
maurus.zeier@lu.ch
 
 
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