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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau informieren wir Sie über aktuelle Themen im Bereich Ackerbau, Futterbau, Biodiversitätsförderflächen und Problempflanzen/Neophyten
 
 

Ackerbau

 
Rapsstängelrüssler überwachen
Mit den wärmeren Temperaturen wird der Rapsstängelrüssler aktiv. Daher sollte, wenn nicht bereits geschehen, eine Gelbfalle gestellt werden. Die Gelbfalle sollte in Richtung letztjährige Rapsparzelle ausgerichtet werden, da die Rapsstängelrüssler von dort einfliegen.

 
Rapsdüngung
Sobald der Raps im Frühjahr mit dem Wachstum beginnt, braucht er Stickstoff. Die erste Gabe sollte, wenn nicht bereits geschehen, in den nächsten Tagen ausgebracht werden. Ein schwach entwickelter Bestand sollte bei Vegetationsbeginn eine grössere erste Gabe (50-60 % des zu düngenden N) erhalten, als ein normal entwickelter Bestand (40 % des zu düngenden N). Ist der Bestand bereits sehr stark bei Vegetationsbeginn, kann mit der ersten Gabe rund 2 Wochen, bis zum Einsetzen des Längenwachstums, gewartet werden.
Auch Gülle kann aktuell im Raps eingesetzt werden. Der Stickstoff in der Gülle wirkt jedoch wegen den noch kalten Böden langsam. Daher sollte bei schwachen Beständen zwingend auf schellverfügbaren mineralischen Stickstoff gesetzt werden.
 
Spritze korrekt auswintern
Den Frostschutz im Frühjahr auffangen (wiederverwendbar) und vor dem ersten Einsatz die Spritze gut durchspülen. Frostschutzmittel müssen wie Pflanzenschutzmittel-Reste sachgerecht entsorgt werden und dürfen keinesfalls in Oberflächengewässer gelangen.


Daher die Innenreinigung vor der ersten Anwendung und das Durchspülen der Spritze auf vorschriftsgemässen Waschplatz durchführen.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Mitteleinschränkungen im ÖLN
Einige Pflanzenschutzmittel sind im ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) ab 2023 nicht mehr zugelassen. Die entsprechenden Mittel wurden aufgrund ihrer Risikobeurteilung für den Einsatz im ÖLN eingeschränkt. Davon betroffen sind diverse Herbizide (v.a. im Bereich Mais- und Rapsanbau) sowie alle Pyrethroide (Insektizide).

Entnehmen Sie unserer Homepage die komplette Liste und prüfen Sie Ihr PSM-Lager auf Mittel, die ab 2023 im ÖLN nicht mehr zugelassen sind.
 
Sonderbewilligungen Gemüsebau
Die Mitteleinschränkungen im ÖLN betreffen auch den Gemüsebau. Unter klar definierten Bedingungen sind im Gemüsebau gewisse Wirkstoffe noch einsetzbar. Es gelten andere Regelungen als im Ackerbau.
Weitere Informationen hierzu sowie Hilfestellungen und Informationen zu allfälligen Sonderbewilligungen finden Sie auf unserer Homepage.
 
Neue Regelungen zu Drift- und Abschwemmung
Neben den Mitteleinschränkungen werden im ÖLN auch die Massnahmen im Bereich Drift und Abschwemmung erweitert:





NEU muss bei jedem PSM-Einsatz (inkl. Biolandbau) die Abdrift um mindestens 1 Punkt reduziert werden.
NEU muss auf relevanten Flächen die Abschwemmung um mindestens 1 Punkt reduziert werden.

Sie finden in unserem Merkblatt Angaben dazu, welche Flächen von Abschwemmungsauflagen betroffen sind und mit welchen Massnahmen Sie die erforderte Abschwemmreduktion erreichen können.
vorschriftsgemässen Waschplatz durchführen.
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@edulu.ch
 
 
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