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Newsletter Umwelt und Energie (uwe)
 
 

März 2023

Liebe Leserin, lieber Leser

Besten Dank für Ihr Interesse an unserem Newsletter. Dieser enthält Informationen für Vertreterinnen und Vertreter der Gemeindebehörden, die für den Vollzug im Umwelt- und Energiebereich zuständig sind. Zusätzlich richtet er sich auch an Planungsbüros und weitere Institutionen.
 
 

Sonderschau gegen Food Waste an der Luga

 
Häufig landen Lebensmittel im Abfalleimer, weil ihr Haltbarkeitsdatum überschritten ist. Jährlich sind das in der Schweiz über 50 Kilogramm Lebensmittel pro Person. Im Rahmen seiner Klima- und Energiestrategie ergreift der Kanton Luzern verschiedene Massnahmen, um Food Waste im Kanton zu reduzieren. Eine davon ist eine Ausstellung an der Luga vom 28. April bis 7. Mai 2023.

An der Sonderschau «Energie und Klima» lernen Sie, einzelne Lebensmittel auf ihre Haltbarkeit zu beurteilen und erfahren, wo Vorsicht geboten ist und welche Produkte weit über das Datum hinaus geniessbar sind. Als Belohnung lockt eine Degustation.
 
 

Wärmeversorgung

 
Die Wärmeversorgung der Schweiz soll bis 2050 CO2-neutral werden. Mit der «Wärmestrategie 2050» zeigt das Bundesamt für Energie, mit welchen Massnahmen dieses Ziel erreicht werden kann. Wo steht Ihre Gemeinde auf dem Weg zur CO2-neutralen Wärmeversorgung? Der Kanton Luzern stellt seit August 2015 jeder Gemeinde einen Energiespiegel zur Verfügung, der z.B. den Wärmebedarf des Gebäudebestandes oder die Stromproduktion auf Gemeindegebiet aufzeigt. Unsere hilfreichen Hinweise zur Vollzugspraxis des kantonalen Energiegesetzes sind stets aktuell. Fragen hierzu und weitere Fragen zu Gebäude und Energie beantwortet die Umweltberatung Luzern.
 
 

Bodenkartierung Kanton Luzern 2023

 
Im Jahr 2023 finden in den Gemeinden Rothenburg und Eschenbach Arbeiten zur Bodenkartierung Kanton Luzern statt. Zusätzlich wird ein erster Teil der potenziellen Eignungsgebiete für grossflächige Bodenverbesserungen kartiert. Dabei handelt es sich um grossflächige Gebiete, die sich grundsätzlich für Bodenverbesserungen zur Fruchtfolgeflächen-Kompensation eignen.

Wie entsteht eine Bodenkarte?
Eine kurze Zusammenfassung des Ablaufs der Bodenkartierung ist im neuen Flyer «Boden begreifen, Boden schützen» zu finden. Detailliertere Informationen zur Erhebung von Bodeninformationen, finden Sie im Video des Kompetenzzentrums Boden (KOBO).
 
 

Aktualisierte Arbeitshilfe «Gewässerraumfestlegung in der Nutzungsplanung»

 
Hauptpunkt der Überarbeitung: Neu kann der äussere Gewässerraumkorridor bei Grossgewässern auch mit Baulinien statt einer Freihaltezone festgelegt werden («Baulinienlösung»). Ende 2022 hatte der Regierungsrat die kantonale Gewässerschutzverordnung entsprechend geändert. Ergänzend zur Arbeitshilfe stellt das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement BUWD den Gemeinden eine Infobroschüre zur Festlegung des Gewässerraums und dessen Bewirtschaftung zur Verfügung. Diese Infobroschüre unterstützt bei der Mitwirkung zur zonenplanerischen Gewässerraumfestlegung ausserhalb der Bauzone.
 
 

Nachhaltige Entwicklung und Anpassung an den Klimawandel: Online-Tools für Gemeinden

 
Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) stellt mit der Toolbox zur Agenda 2030 eine Sammlung von Massnahmen und Beispielen zur Verfügung, um Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 (Sustainable Development Goals, SDGs) zu unterstützen.

Passend zu Ziel 13 «Massnahmen zum Klimaschutz» stellt das Bundesamt für Umwelt das Online-Tool «Anpassung an den Klimawandel» bereit, mit dem Sie einen Überblick zu möglichen Risiken und Handlungsmöglichkeiten in Ihrer Gemeinde erarbeiten können.
 
 

Jetzt Fördergelder für Energie- und Klimaprojekte von Gemeinden sichern

 
Energie- und klimapolitisch fortschrittliche Städte, Gemeinden und Regionen erhalten erneut die Gelegenheit, mit der Unterstützung von «EnergieSchweiz für Gemeinden» spannende Projekte umzusetzen. Vier Förderkategorien stehen zur Auswahl: Front Runner, fortschrittliche Städte und Gemeinden, Energie-Region und temporäre Projekte. Die höchsten Beträge erhalten Städte, Gemeinden und Regionen, die eine Vorbildfunktion bei ihrer Entwicklung Richtung «Netto-Null» einnehmen.
 
 

Lärmimmissionen von Vogelschreckanlagen

Vogelscheuche
 
Die Aussaat steht bevor und bietet unseren gefiederten Freunden einen reich gedeckten Tisch. Vor allem ungebeiztes Saatgut ist bei Krähen sehr beliebt. Um Frassschäden zu vermeiden, müssen die Landwirtinnen und Landwirte Vorkehrungen treffen.Wo früher die gute alte Vogelscheuche zum Einsatz kam, fällt die Wahl heute auf eine akustische Schreckanlage. Neben der erwünschten Wirkung bringen die Schrecklaute jedoch auch Lärmklagen aus der Bevölkerung mit sich. Doch wie sind diese Anlagen lärmrechtlich einzuordnen und allfällige Lärmklagen zu behandeln?
 
 

Ausblick

Wir wünschen Ihnen einen schönen Frühling. Der nächste Newsletter Umwelt und Energie wird im Juni erscheinen. Wir freuen uns, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen.
 
 
Umwelt und Energie (uwe)
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Telefon 041 228 60 60
E-Mail uwe@lu.ch
 
 
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