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lawa – Newsletter Jagd
März 2023
 
 
Vogelgrippe – Umgang mit kranken und toten Wildvögeln
Aktuell gibt es laufend neue Vogelgrippefälle bei Wildvögeln. Betroffen sind im Kanton Luzern bisher vor allem Schwäne, Graureiher und Lachmöwen. Grundsätzlich können aber alle Vogelarten mit der Vogelgrippe infiziert werden.
Die kantonale Wildhut beprobt Verdachtsfälle im Auftrag des Veterinärdienstes. Wenn keine andere Todesursache erkennbar ist, kontaktieren Sie bei folgenden Fundkonstellationen innerhalb von 24 Stunden am selben Ort (Umkreis von 50 Metern) die kantonale Wildhut:
 Mindestens 1 Schwan
 Mindestens 2 Wasservögel oder Greifvögel
 Mindestens 5 andere Vögel
Es ist wichtig, die Übertragung der Vogelgrippe von Wildvögeln auf Hausgeflügel zu verhindern. Aus diesem Grund und zum eigenen Schutz dürfen kranke oder tote Wildvögel nur mit Handschuhen oder mittels Plastiksäcken angefasst werden. Wird anschliessend ein Hühner- oder Vogelgehege betreten, müssen vorher die Hände desinfiziert sowie die Kleider gewechselt werden.
 
 
Termine für die Jagdplanung 2023/24
Für die Jagdportalbenutzer ist im Login-Bereich die aktualisierte Terminliste 2023 aufgeschaltet. Dieselbe Terminliste ist in dieser Mitteilung auch als Anlage abrufbar. Für einen reibungslosen Ablauf der Jagdplanungsprozesse ist die Einhaltung dieser Termine eine wichtige Voraussetzung. Vielen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit.
 
 
Jagdprüfungskommission und Jagdlehrgang
Für die nächste Legislaturperiode 2023 bis 2027 muss auch die Jagdprüfungskommission wieder gewählt werden. Von den 13 Mitgliedern stellen sich deren 11 bisherige wieder zur Verfügung und werden zur Wiederwahl vorgeschlagen. Über die Zusammensetzung und das Präsidium kann erst nach der Wahl durch den Regierungsrat im Detail informiert werden.
Der nächste Jagdlehrgang 2023/24 ist öffentlich ausgeschrieben. Derzeit sind noch einige Plätze frei. Anmeldeschluss ist am 8. April 2023.
 
 
Neuverpachtungen Reviere – Umfrage zu Erschwernissen
Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Neuverpachtung der Jagdreviere erfolgt 2023 die Revierbewertung und 2024 die Ausschreibung und Vergabe für die Pachtperiode 2025 bis 2033. Alle 122 Jagdgesellschaften wurden eingeladen, bis spätestens Ende Juli 2023 jagdlich relevante Erschwernisse zu qualifizieren, zu quantifizieren und zu dokumentieren.
Die Eingaben werden in die Bewertung einfliessen. Die Bewertung macht – wie bereits vor acht Jahren – die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Die Revierbewertung ist eine nach § 5 Abs. 2 KJSG gemachte vergleichende Einschätzung der relativen Revierwerte aller 122 Luzerner Jagdreviere.
 
 
Sektionsversammlungen 2023
Christian Hüsler, Fachbereichsleiter Jagd und Wildhüter sowie Peter Ulmann, Leiter Abteilung Natur, Jagd und Fischerei waren als Vertreter der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) an allen vier Sektionsversammlungen präsent und konnten aus Sicht der Dienststelle wichtige News vorstellen. Die kommentierte PowerPoint-Präsentation steht allen Interessierten zur Nachlese zur Verfügung.
 
 
Revision Bundes-Jagdgesetzgebung – Stand der Dinge
Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament eine Revision des Bundes-Jagdgesetzes (JSG) gutgeheissen. Das Referendum wurde ergriffen; die Frist läuft noch bis am 8. April 2023. Ob das Referendum zustande kommt oder nicht, der Bund arbeitet mit Hochdruck am Entwurf der Vollziehungsvorordnung (JSV). Diese wird 2023 in eine ordentliche Vernehmlassung gehen. Unter Vorbehalt, dass kein Referendum zustande kommt, könnte die revidierte Bundes-Jagdgesetzgebung (JSG und JSV) im Frühsommer 2024 in Kraft treten. In der Folge wird es ( i.d.R. innert 5 Jahren) zu Folgeanpassungen des kantonalen Jagdrechts kommen. Aufgrund der doch umfangreichen Neuerungen im Bundesjagdgesetzt werden Anpassungen im kantonalen Recht unausweichlich.
 
 
Leinenpflicht für Hunde
Vom 1. April bis 31. Juli gilt im Kanton Luzern wieder die Leinenpflicht für Hunde im Wald und im Umkreis von 50 Metern vom Waldrand. Die Leinenpflicht dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen. Das Nichteinhalten der Leinenpflicht wird von der Polizei und der kantonalen Wildhut als Ordnungsbusse geahndet und mit 100 Franken gebüsst.
 
 
lawa-Bericht 2022
Im lawa-Bericht 2022 finden Sie über alle Themen der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hinweg die wichtigsten Projekte und Aufgaben, die im Jahr 2022 ausgeführt werden konnten. Darunter sind beispielsweise die Teilrevision des Waldentwicklungsplanes, die Informationsveranstaltung betreffend Programmänderungen in der Landwirtschaft, die Bekämpfung des Asiatischen Laubholzbockkäfers in Zell oder die Fachplanung Ökologische Infrastruktur mit der Potenzialplanung zu erwähnen.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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