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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau informieren wir Sie über aktuelle Themen im Bereich Ackerbau, Futterbau, Biodiversitätsförderflächen und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau

 
Rapsstängelrüssler überwachen
Über die warmen Tage der letzten Woche konnte man vielerorts einen starken Einflug des Rapsstängel- sowie Kohltriebrüsslers beobachten. Die Aktivität der Rüsselkäfer nimmt jedoch bei den aktuell kühlen Temperaturen stark ab.


Kontrolle des weiteren Einflugs sowie der Aktivität (Kontrolle auf Einstiche) bei wärmeren Temperaturen weiterführen. Wo die Bekämpfungsschwelle überschritten wird, Behandlungen erst wieder bei wärmeren Temperaturen durchführen. Behandlungen sind weiterhin sonderbewilligungspflichtig.
https://newsletter.lu.ch/files/BKD/BBZN-Hohenrain/Bilder/Saat-AB.png
 
Saat Frühlingskulturen
Die wenig kälteempfindlichen Frühlingskulturen, wie Sommerhafer, Ackerbohnen & Eiweisserbsen können ab Mitte Februar gesät werden. Wer noch nicht gesät hat, sollte die Saat in der nächsten Schönwetterperiode planen, denn je früher die Saat, desto höher ist das Ertragspotential.


Kulturen wie Soja oder Kircherbsen haben höhere Ansprüche an die Temperatur, hier sollte mit der Saat zugewartet werden.
Getreide: Striegeln oder Walzen
Einige haben ihr Getreide bereits letzte Woche gestriegelt. Durch die Niederschläge sind die Böden nun weniger fürs Striegeln geeignet. Wer noch nicht gestriegelt hat, sollte den Striegel erst ab dem Wochenende einzusetzen, wenn die Temperaturen steigen und keine Nachtfröste mehr auftreten.

Wichtig ist, dass die Striegelstärke dem Bestand angepasst wird. So kann verhindert werden, dass zu viele Pflanzen beschädigt werden. Spätsaaten, die schwach sind, und Saaten in Moosböden, bei welchen die Wurzeln durch die Wechselfröste freigelegt sind, können mit einer Cambridge- oder evtl. Glattwalze gewalzt werden. Ebenfalls nicht vor zu erwartenden Nachtfrösten Walzen.
 
 

Futterbau

Fühlingsweide
Die milden Temperaturen der letzten Wochen haben in Gunstlagen bereits zu Wachstum von bis zu 25 kg TS/ha/Tag geführt. Bereits jetzt kann mit der Vorweide begonnen werden. Dies jedoch mit stetiger Beobachtung der Bodenfeuchtigkeit, um starken Trittschäden entgegenzuwirken.

Eine zeitige Frühlingsweide bewegt die erwünschten Weidegräser dazu, die Bestockung zu intensivieren. Durch die somit dichtere und trittfestere Grasnarbe werden unerwünschte Beikräuter unterdrückt oder gar zurückgedrängt. Ein weiterer positiver Effekt ist die Futterumstellung und Angewöhnung der Weidetiere. Zu Beginn können die Tiere stundenweise auf die Weide getrieben werden. Die Vorweide gilt hauptsächlich als Grünlandpflege und Futterumstellungsphase. Bereits bei kurzer Weidedauer sollte der Weidetetanie vorgebeugt werden. Der Magnesiumgehalt von Grünfutter aus der ersten Nutzung ist tiefer als jener der Folgeaufwüchse. Junges Gras enthält zusätzlich hohe Kaliumgehalte und tiefe Rohfasergehalte, was sich ebenfalls negativ auf die Magnesiumabsorption auswirkt.
Düngung Frühling
Ob die Voraussetzungen für die Ausbringung von Hofdüngern erreicht sind, lässt sich schnell und einfach mit der Checkliste überprüfen. Der Verhinderung von Bodenverdichtungen muss im Frühjahr besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Eine trockene Bodenoberfläche kann nicht mit einer problemlosen Befahrbarkeit verbunden werden. Zudem bietet eine strapazierte Grasnarbe zusätzlich Platz für unerwünschte Beikräuter und die gemeine Rispe.

Das Grünland ist ein ausgezeichneter Hofdüngerverwerter. Auch Nachlieferungen der Mineralisierung aus den Vorjahren werden effizient genutzt. Die Gehalte der Hofdünger unterliegen jedoch grossen Schwankungen. Unter Einbezug von Richtwerten zu den Gehalten (GRUD), der betriebsspezifischen Verdünnung der Hofdünger, wie auch allfälligen Analysen und Schnelltests, können die Hofdünger möglichst effizient eingesetzt werden. Interessierte können ihre Gülle für einen Schnelltest am BBZN vorbeibringen. Die Probe muss gut verschlossen und beschriftet sein und kann im Sekretariat abgegeben werden.
 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Sonderewilligung im ÖLN:
Sonderbewilligungen für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln mit Einschränken im ÖLN können über die entsprechenden Formulare beantragt werden. Die Formulare sind auf unserer Homepage zu finden.



So gehen Sie vor:
 Informieren Sie sich, ob für den Einsatz des gewünschten Mittels eine Sonderbewilligung notwendig ist.
 Falls ja, füllen Sie das entsprechende Formular aus (keine Unterschrift notwendig) und senden Sie es an Pflanzenschutz@edulu.ch.
 Sie werden für Rückfragen kontaktiert und erhalten im Anschluss das ausgefüllte Dokument per Mail zugestellt.
Kostenanpassung
Infolge der Ausweitung der sonderbewilligungspflichtigen Indikationen im ÖLN haben wir die Kosten zur Beantragung einer Sonderbewilligung angepasst:
 Sonderbewilligungen im Ackerbau, Obst- und Beerenbau, Gemüsebau sowie Rebbau sind neu kostenlos.
 Sonderbewilligungen im Futterbau sind weiterhin kostenpflichtig.

Bereits erteilte Sonderbewilligungen für die Bekämpfung des Rapsstängelrüsslers werden nicht in Rechnung gestellt.
 
 
Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung
Sennweidstrasse 35
6276 Hohenrain
Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@edulu.ch
 
 
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