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Mitteilung
5. Juni 2023
 
 

Rehkitzrettung: Jagdgesellschaften bieten Hand

Rehkitze liegen gern und oft im hohen Gras und dies insbesondere in den Monaten Mai und Juni. Sie können mittels verschiedener Methoden – von einfachen Verblendungsmassnahmen bis hin zum professionellen Drohneneinsatz – vor dem Mähtod geschützt werden. Die Verantwortung, dass solche Massnahmen umgesetzt werden, liegt bei den einzelnen Bewirtschaftern. Lokale Jagdgesellschaften unterstützen die Landwirtinnen und Landwirte bei Bedarf.

Sie liegen im hohen Gras und sind kaum zu sehen: Rehkitze. Jedes Jahr bringen die Rehgeissen ihren Nachwuchs während der Monate Mai und Juni zur Welt. Nach der Geburt folgen die Rehkitze jedoch nicht gleich der Rehgeiss, sondern verharren während den ersten Lebenswochen am selben Standort. Bei drohender Gefahr fliehen sie nicht, sondern verlassen sich auf ihre Tarnung. Aus diesem Grund befinden sich die sogenannten Setzplätze meist an Standorten, wo die Rehkitze gut geschützt sind. Ausserhalb von bewaldeten Lebensräumen werden dafür hauptsächlich Futtergraswiesen bevorzugt, da die Rehkitze im hohen Gras kaum zu sehen sind. Denn Gefahren gehen nicht nur von potenziellen Raubtieren aus, sondern auch von den in der gleichen Zeit stattfindenden Mäharbeiten. Folglich werden jährlich zahlreiche Rehkitze von Mähmaschinen erfasst, was meistens tödlich endet. Um Rehkitze bestmöglich vor dem Mähtod zu schützen, sind präventive Massnahmen unerlässlich.

Von akustischen Warnsignalen bis zur Drohne
Massnahmen, die zur Rehkitzrettung beitragen, können grundsätzlich in zwei Kategorien eingeteilt werden. Zum einen gibt es die sogenannten Verblendungsmassnahmen. Diese werden am Abend vor den Mäharbeiten umgesetzt und haben zum Ziel, dass die dadurch verunsicherten Rehgeissen ihren Nachwuchs von der Wiese wegführen. Dazu zählen akustische Warnsignale, Baustellen-Warnblinker, Heliumballone, das Aufstellen von Stangen mit weissen Tüchern oder das Ausbringen von vergrämenden Duftstoffen.

Als Alternative oder zusätzliche Massnahme, die am selben Tag wie die Mäharbeiten durchgeführt wird, zählt das Abfliegen der Wiese mit einer Drohne. Dank einer Thermalkamera werden die Rehkitze präzise entdeckt und können schnell ausserhalb des Gefahrenbereichs gebracht werden. Da aber nur wenige Personen entsprechend ausgebildet sind und die dafür benötigte Ausrüstung relativ teuer ist, ist diese Methode nicht flächendeckend verfügbar. Deshalb sollte ein Einsatz möglichst frühzeitig mit dem Drohnenpiloten oder der Drohnenpilotin abgesprochen werden. Geeignete Drohnen werden in der Regel durch die Piloten oder durch die Jagdgesellschaften finanziert. Für die Ausbildung bezüglich Rehkitzsuche mittels Drohne gewährt der Kanton den Jagdgesellschaften finanzielle Beiträge.

Landwirtinnen und Landwirte stehen in der Pflicht
Ob professioneller Drohneneinsatz oder Verblendungsmassnahmen, bei Bedarf können Landwirtinnen und Landwirte auf die freiwillige Unterstützung der lokalen Jagdgesellschaften zurückgreifen. Diese helfen tatkräftig mit, sind jedoch nicht für die Umsetzung der Massnahmen verantwortlich. In der Pflicht, verhältnismässige Massnahmen zu treffen, stehen die Bewirtschafterin oder der Bewirtschafter. Werden Rehkitze vermäht, ohne dass zuvor verhältnismässige Präventionsmassnahmen umgesetzt wurden, kann dies für die Bewirtschafterin oder den Bewirtschafter rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Solche Vorfälle hatten im Kanton Luzern bereits rechtskräftige Verurteilungen zur Folge.


Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt

Anhänge
Bild 1: Ein Rehkitz versteckt sich gut getarnt im hohen Gras.
Bild 2: Was mit blossen Augen und während des Mähens schwierig zu sehen ist, entdeckt eine Drohne schnell.
Bild 3: Die Infrarot-Aufnahme zeigt die Rehgeiss mit Rehkitz.
Bild 4: Der Drohnenpilot überprüft die Aufnahmen während des Drohnenflugs und schickt die Teams zur Rehkitzrettung mit genauen Standortangaben auf die Wiese.
 
 
Claudio Schorta
Fachbearbeiter und Administration Jagd
Dienststelle Landwirtschaft und Wald
041 349 74 82
claudio.schorta@lu.ch
 
 
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