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Mitteilung
13. Juni 2023
 
 

Finanzausgleich 2024: Höhere Zahlungen an die Gemeinden für Ressourcen- und Lastenausgleich

Der Kanton Luzern bezahlt 2024 im Rahmen des interkantonalen Finanzausgleichs insgesamt 126,4 Millionen an die Gemeinden. Hinzu kommen Auszahlungen der ressourcenstarken Gemeinden an die finanzschwachen Kommunen. Insgesamt fliessen so 184,2 Millionen Franken, über neun Prozent mehr als im Vorjahr.

Der Finanzausgleich des Kantons Luzern beträgt im Jahr 2024 184,2 Millionen Franken. Dieser entspricht einer Zunahme von 15,4 Millionen Franken oder 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Ausgleich wird vom Kanton mit 126,4 Millionen Franken (2023: 116,2 Mio. Fr.) und von den ressourcenstarken Gemeinden mit 57,9 Millionen Franken (2023: 52,7 Mio. Fr.) finanziert. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr war beim Ressourcenausgleich mit 9,8 Prozent (+11 Mio. Fr.) etwas höher als diejenige beim Lastenausgleich mit 7,8 Prozent (+4,4 Mio. Fr.).

Der Ressourcenausgleich trägt der unterschiedlichen Finanzkraft und Entwicklung der Gemeinden Rechnung. Er garantiert den finanzschwachen Gemeinden eine Mindestausstattung von 86,4 Prozent bei mittlerem Steuerfuss. Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2024 gegenüber dem Vorjahr um 26,3 Millionen Franken bzw. um 34 Franken pro Kopf. Das Ressourcenpotenzial nahm in 52 Gemeinden zu, am stärksten in Luzern (+15,7 Mio. Fr.), Schenkon (+2,5 Mio. Fr.) und Meggen (+2,4 Mio. Fr.). In 28 Gemeinden nahm das absolute Ressourcenpotenzial gesamthaft ab, in 34 Gemeinden dasjenige pro Kopf. Die insgesamt positive Entwicklung des Ressourcenpotenzials bei gleichzeitiger Abnahme pro Kopf bei über 2/5 der Gemeinden führt zu einem Mehrbedarf für die Mindestausstattung von 11 Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Der Ressourcenausgleich 2024 erreicht mit 123,1 Millionen Franken einen Höchststand.

Durch die Teuerung von 3 Prozent erhöht sich der Lastenausgleich von 56,8 auf 58,5 Millionen Franken. Damit wird die gesetzliche Vorgabe, wonach der Lastenausgleich mindestens 50 Prozent der Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs betragen muss, nicht erreicht. Es ist eine weitere Erhöhung von 2,7 Millionen Franken nötig. Die gesamthafte Erhöhung von 4,4 Millionen Franken verteilt sich wie folgt auf die vier Töpfe des Lastenausgleichs:

  • Topografischer Lastenausgleich: +1,4 Millionen Franken
  • Bildungslastenausgleich: +1,1 Millionen Franken
  • Soziallastenausgleich: +1,4 Millionen Franken
  • Infrastrukturlastenausgleich: +0,5 Millionen Franken

    Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich werden zu einer Globalbilanz zusammengeführt. Die grössten absoluten Veränderungen der Globalbilanz 2024 gegenüber dem Vorjahr betreffen Kriens (+4,6 Mio. Fr.), die Stadt Luzern (-1,8 Mio. Fr.) sowie Hochdorf (+1,3 Mio.). Pro Einwohner/in zahlen drei Gemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich gegenüber dem Vorjahr (Schenkon, Meggen und Vitznau), während sechs Nehmergemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich erhalten (Altbüron, Kriens, Wikon, Romoos, Hochdorf und Menznau).

    Das sind die Ziele des Finanzausgleichs:
  • Ausgleich der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Sinne eines Ausgleichs zwischen den Regionen und zwischen finanzstarken und finanzschwachen Gemeinden.
  • Stärkung der finanziellen Autonomie und Eigenverantwortung der Gemeinden.
  • Verringerung der Unterschiede der Steuerbelastung innerhalb des Kantons, grosser Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, unabhängig vom Wohnort gleichen Zugang zu ähnlichen Leistungsangeboten zu haben.

    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt

    Anhang
    Broschüre Finanzausgleich 2024
    OGD-Daten opendata.swiss
    Webseite Kantonaler Finanzausgleich
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    Yasmin Kunz
    Leiterin Kommunikation
    Finanzdepartement des Kantons Luzern
    Telefon 041 228 55 39
    E-Mail yasmin.kunz@lu.ch
     
     
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