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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
20. Juni 2023
 
 

Berufsbildnerkurse stärker subventioniert

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Teilnahme eines Berufsbildnerkurses ab Schuljahr 2023/2024 mit 250 Franken zu subventionieren. Bislang hat die Dienststelle Berufs- und Weiterbildung (DBW) pro Teilnehmer und Teilnehmerin 100 Franken an die Kurskosten von 690 Franken bezahlt. Durch die Erhöhung des Beitrages soll den Lehrbetrieben - respektive den Berufsbildner und Berufsbildnerinnen - für ihr Engagement für die Berufsbildung im Kanton Luzern Wertschätzung entgegengebracht werden. Berufsbildnerinnen und Berufsbildner benötigen eine berufspädagogische Qualifikation, die sie mittels eines Berufsbildnerkurs erlangen. Die Berufsbildnerkurse im Kanton Luzern werden durch das Weiterbildungszentrum Kanton Luzern (WBZ) durchgeführt. Zudem bestehen Vereinbarungen mit diversen Berufsverbänden, welche berufsspezifische Kurse anbieten.
 
 

Verhaltensnoten in Zeugnissen werden durch Beurteilungsmodell mit Prädikaten ersetzt

Überfachliche Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Lebensbewältigung zentral. Während der Lehrzeit ist der differenzierten und ganzheitlichen Kompetenzbeurteilung besondere Bedeutung zuzumessen. Selbständiges Arbeiten, Softskills und eine ausgeprägte Sozialkompetenz gelten als berufliche Erfolgsfaktoren. Der Regierungsrat hat deshalb drei Verordnungen angepasst, wonach die bisherigen Verhaltensnoten in den Zeugnissen der kantonalen Berufsfach- und Berufsmaturitätsschulen und des Fach- und Wirtschaftsmittelschulzentrums (FMZ) durch ein differenziertes Beurteilungsmodell mit Prädikaten ersetzt werden. Als Grundlage dienen der Lehrplan 21 und die Verhaltensbeurteilung der Luzerner Volksschulen.
 
 

Zulassungsbedingungen für die Berufsmaturität

Ab dem kommenden Schuljahr gelten für Sekundarschülerinnen und -schüler, die sich für eine Lehre mit Berufsmaturität, eine Fachmittelschule oder eine Mittelschule mit Berufsabschluss entscheiden, erleichterte Aufnahmebedingungen. Für eine prüfungsfreie Aufnahme an eine der genannten Schulen gelten neu tiefere Notenwerte. Wer die Notenwerte für eine prüfungsfreie Aufnahme nicht erzielt, kann weiterhin eine Aufnahmeprüfung absolvieren. Diese wird erstmals am 9. März 2024 ebenfalls angepasst durchgeführt. Es werden wie bis anhin die Fächer Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch geprüft, jedoch weniger umfangreich. Mit diesen Massnahmen wird die Attraktivität der Bildungsgänge weiter gestärkt. Sie folgen auf die Schaffung einer prüfungsfreien Aufnahme in die BM nach der Lehre, welche der Regierungsrat vergangenen Sommer beschlossen hat.
 
 

Regierung begrüsst die Verordnungsänderungen des Bundes im Energiebereich

Das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Teilrevisionen zu verschiedenen Verordnungen im Energiebereich in eine Vernehmlassung gegeben. Der Kanton Luzern begrüsst die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen; insbesondere jene zur Verbesserung des Schutzes vor Cyberbedrohungen. Des Weiteren soll unter anderem bei der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen mit der vollständigen Abschaffung des Grundbeitrags und der Absenkung der Leistungsbeiträge ein Anreiz gesetzt werden, grössere Anlagen zu bauen und möglichst die gesamte geeignete Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen. Die Luzerner Regierung weist daraufhin, dass diese Änderung alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer – also auch jene eines Kulturdenkmals von nationaler oder kantonaler Bedeutung – betrifft. Da eine Photovoltaikanlage auf Kultur- und Naturdenkmäler aus rechtlichen Gründen oft auf einem Nebengebäude oder einem Anbau realisiert werden muss, kann sie kleiner ausfallen. Für diesen Fall beantragt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassung, dass die Grundeigentümerinnen und -eigentümer trotzdem von der Förderung durch einen Grundbeitrag profitieren können. Die revidierten Verordnungen sollen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Anhang
Stellungnahme
 
 
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Kommunikation
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Telefon 041 228 60 00
E-Mail information@lu.ch
 
 
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