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Mitteilung
4. Juli 2023
 
 

Berechnungsgrundlagen für Standardkosten der Volksschulen

Ab Januar 2024 erhalten die Gemeinden die kantonalen Pro-Kopf-Beiträge für die Volksschulen auf der Basis von Standardkosten. Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) und der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) haben die neue Berechnungsgrundlage gemeinsam erarbeitet und die Standardkosten validiert.

Den Wechsel von den Betriebskosten zu den Standardkosten beschloss der Kantonsrat im Mai 2021 mit einer Änderung des Volksschulbildungsgesetzes. Damit werden die Beiträge, die der Kanton an die Gemeinden für die Volksschulen leistet, aufgrund eines neuen Modells berechnet. Der Systemwechsel tritt ab Januar 2024 in Kraft. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen aus den Gemeinden und der Dienststelle Volksschulbildung erarbeitete die Berechnungsgrundsätze für das neue System. Sie ermittelte die Kosten auf Stufe Kindergarten, Basisstufe, Primar- und Sekundarschule mit dem Ziel, die kantonalen Durchschnittskosten für eine Klasse auf Standardkostenbasis zu erhalten. Dafür definierte sie die nachfolgend aufgeführten Kostenblöcke und berechnete für jeden Block die Kosten pro Klasse und Schulstufe:
  • Besoldungskosten pro Klasse aufgrund der Lektionenzahl gemäss den Wochenstundentafeln (WOST)
  • Besoldungskosten für die integrative Förderung und Schuldienste
  • Besoldungskosten Lektionen des Schulpools
  • Anteil Liegenschaftskosten
  • Anteil übrige Kosten wie Schulleitung/-verwaltung, Behörden, Informatik, Transporte, Lehrmittel, Unterrichtsmaterialien, usw.

    Aus den errechneten Standardkosten pro Block werden die Kosten pro Lernende berechnet. Davon bezahlt der Kanton den Gemeinden einen Pro-Kopf-Beitrag von 50 Prozent. Stichtag für die Anzahl Lernende ist jeweils der 1. September des Vorjahres.

    Neues System bringt mehr Transparenz
    Bis anhin bezahlt der Kanton Pro-Kopf-Beiträge an die kommunalen Volksschulen in der Höhe von 50 Prozent der durchschnittlichen Betriebskosten der Gemeinden. Sie werden über eine aufwendige Berechnung ermittelt. «Das neue System der Standardkosten erlaubt eine einfachere und transparente Berechnung der Pro-Kopf-Beiträge. Damit stellen wir sicher, dass Kanton und Gemeinden die Kosten gemeinsam besser steuern können. Zudem werden die Berechnungen nachvollziehbarer und dienen einer optimalen Planung», sagt Martina Krieg, Leiterin der Dienststelle Volksschulbildung.

    Erste Überprüfung nach zwei Jahren
    Während den ersten beiden Jahren nach dem Inkrafttreten der Standardkosten werden Daten und Erfahrungen von Gemeinden und DVS gesammelt. Eine erste Überprüfung erfolgt nach zwei Jahren. «Danach werden wir gemeinsam mit der DVS alle vier Jahre eine umfassende Prüfung vornehmen, in welcher wir die allgemeine Entwicklung der Betriebskosten erheben, vergleichen und bei Bedarf wieder anpassen», versichert Markus Kronenberg, Leiter Bereich Finanzen beim Verband Luzerner Gemeinden (VLG). Die Pro-Kopf-Beiträge werden erstmalig und alle vier Jahre durch den Regierungsrat festgelegt. Bei Änderungen von Vorgaben, die Einfluss auf die finanzielle Ressourcierung haben - beispielsweise Lohnerhöhungen, erfolgt eine jährliche Anpassung der Standardkosten.

    Gut besuchte Informationsveranstaltung
    Am 3. Juli 2023 luden der Verband Luzerner Gemeinden und die Dienststelle Volksschulbildung die jeweiligen Volksschul- und Finanzverantwortlichen der Gemeinden zu einer Informationsveranstaltung ein, an welcher sie das neue Berechnungssystem vorstellten. Der Anlass fand in den Räumlichkeiten der Universität Luzern statt und stiess mit rund 100 Teilnehmenden auf grosses Interesse, die Gelegenheit für Fragen an die Verantwortlichen wurde rege genutzt. Regierungsrat Dr. Armin Hartmann nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und signalisierte damit die Wichtigkeit der Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden im Volksschulbereich. «Ich freue mich, dass sich Kanton und Gemeinden gemeinsam auf den Weg gemacht haben, um eine gute Lösung für das Problem zu finden. Noch mehr freue ich mich, dass diese Lösung auch gefunden wurde und sowohl Kanton als auch VLG hinter dem nun zu präsentierenden Modell stehen», erklärte der neue Bildungsdirektor in seinem Grusswort.


    Anhang
    Bild Regierungsrat Armin Hartmann bei seinem Grusswort anlässlich der gemeinsamen Informationsveranstaltung von VLG und DVS zum neuen Berechnungssystem.
    Erklärvideo So werden die Standardkosten berechnet.
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    René Henseler
    Bereichsleiter Finanzen Dienststelle Volksschulbildung
    Telefon 041 228 73 04
    E-Mail rené.henseler@lu.ch
    (erreichbar am 4. Juli 2023, 14.30 bis 15.30 Uhr)

    Markus Kronenberg
    Verband Luzerner Gemeinden (VLG)
    Gemeindeammann in Eschenbach
    Telefon 041 449 90 21
    E-Mail info@vlg.ch
    (erreichbar am 4. Juli 2023, 14.30 bis 15.30 Uhr)
     
     
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