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Mitteilung
16. Januar 2024
 
 

Betriebskonzept für neues Luzerner Theater soll aktualisiert und extern überprüft werden

Das Siegerprojekt für das neue Luzerner Theater wurde in den letzten Monaten wesentlich überarbeitet und verändert. Parallel wird auch das 2020 erstellte Betriebskonzept noch vor dem Entscheid über den Projektierungskredit aktualisiert; nun soll es zusätzlich extern überprüft werden. Der Regierungsrat beantragt damit, ein entsprechendes Postulat aus dem Kantonsrat erheblich zu erklären.

Für den Bau des Neuen Luzerner Theaters haben sich die Stadt Luzern und der Kanton Luzern auf eine Aufgabenteilung geeinigt. Der Neubau wird durch die Stadt realisiert und finanziert, der Kanton trägt über den Zweckverband grosse Kulturbetriebe die entstehenden höheren Betriebskosten teilweise mit. Für den Regierungsrat ist deshalb wichtig, dass die künftigen Betriebskosten den heutigen Umfang um nicht mehr als maximal zehn Prozent überschreiten und dass sich der Eigenfinanzierungsgrad des Luzerner Theaters substantiell verbessert.

Aufgrund der wesentlichen Überarbeitung und Weiterentwicklung des Siegerprojekts ist es notwendig, das vor über drei Jahren erarbeitete Betriebskonzept auf einen aktuellen Stand zu bringen, um eine angemessene Abbildung der Wirtschaftlichkeit des Projekts zu gewährleisten. Der Regierungsrat beantragt dieses Vorgehen im Rahmen der Beantwortung des Postulats P 35 von Adrian Nussbaum. Auch der Stadtrat von Luzern ist mit einem zweistufigen Vorgehen einverstanden. Das Betriebskonzept wird nun extern und in zwei Schritten überprüft werden. In einer Vorevaluation sollen noch vor dem Entscheid über den Projektierungskredit fundierte Aussagen zum veränderten Betrieb gemacht und die relevanten Indikatoren in den verschiedenen Handlungsfeldern verifiziert werden. Der Regierungsrat erwartet dabei auch eine Antwort auf die Frage, ob sich das geplante Theater mit der Vorgabe einer Betriebskostenerhöhung um maximal zehn Prozent realisieren lässt. Auch muss verbindlich geklärt werden, wer Eigentümerin des Gebäudes wird und in der Folge die Unterhaltskosten trägt. Eine vollständige externe Überprüfung im Sinn einer kompletten Evaluation soll nach Vorliegen des definitiven Projekts und nach der städtischen Abstimmung erfolgen. Der Auftrag für die geplante Vorevaluation wie auch für die vollständige Überprüfung erfolgt durch den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Globalisierung / Bildung / Vernetzung von Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft / Kultur
- Gesellschaftlicher Wandel
- Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie
 
 
Regierungsrat Dr. Armin Hartmann
Bildungs- und Kulturdirektor
armin.hartmann@lu.ch
Telefon 041 228 52 03
 
 
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