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Präzisierung: Fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG müssen sich vor Kriminalgericht verantworten
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Luzern
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern hat am 19. Januar 2024 mit einer Medienmitteilung über den Abschluss der Untersuchung gegen fünf, zum Teil ehemalige, Kadermitarbeiter der Verkehrsbetriebe Luzern AG informiert. Dabei wurde im Vorspann der Medienmitteilung versehentlich geschrieben, dass die fünf Personen wegen mehrfachem Betrug und Leistungs- und Anlagebetrug angeklagt wurden. Richtig ist, wie in der Medienmitteilung im Folgetext korrekt erwähnt, dass die Staatsanwaltschaft, Abteilung 5 Wirtschaftsdelikte, am 19. Januar 2024 beim Kriminalgericht des Kantons Luzern gegen die fünf Personen Anklage wegen mehrfachen Betrugs (Art. 146 Abs. 1 StGB) sowie Leistungs- und Abgabebetrugs (Art. 14 VStrR) eingereicht hat.
Wir bitten Sie, das in der Berichterstattung entsprechend zu korrigieren. Wir entschuldigen uns für die Umstände. Weiterhin gilt für alle Angeklagten bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.
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