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Mitteilung
20. Februar 2024
 
 

Bund anerkennt musikalische Talentförderung des Kantons Luzern

Das Bundesamt für Kultur hat die musikalische Talentförderung des Kantons Luzern anerkannt. Sie ist neu Teil des eidgenössischen Begabtenförderungsprogramms «Junge Talente Musik». Damit verbunden sind finanzielle Beiträge des Bundes an den Kanton Luzern, welche für die Talentförderung eingesetzt werden.

Die musikalische Bildung hat im Kanton Luzern traditionell einen hohen Stellenwert. Den Zugang stellen die regionalen Musikschulen mit ihrem breiten Angebot sicher. Kinder und Jugendliche mit überdurchschnittlichem musikalischem Leistungspotenzial werden durch den Verein «Talentförderung Musik» TMLU und durch das «Pre-College» der Hochschule Luzern Musik unterstützt und gefördert. «Die musikalische Talentförderung im Kanton Luzern erfolgte schon bisher auf hohem Niveau», sagt Pirmin Hodel, Beauftragter Musikschulen bei der Dienststelle Volksschulbildung. «Trotzdem wollten wir den jungen Musiktalenten noch mehr Möglichkeiten bieten», ergänzt Martina Krieg, Dienststellenleiterin. Ziel war die Aufnahme in das im Jahr 2022 vom Bund lancierte nationale Förderprogramm «Junge Talente Musik».

Zusätzliche Unterstützungsgelder für die musikalische Talentförderung
Dafür wurden die Strukturen der Luzerner Talentförderung angepasst, die rechtlichen Grundlagen geschaffen und neue Leistungsvereinbarungen unterzeichnet. Ende 2023 anerkannte das Bundesamt für Kultur nun das neue Konzept. Damit ist der Kanton Luzern Teil des nationalen Begabtenförderungsprogrammes «Junge Talente Musik». «Die Freude über die Anerkennung ist sehr gross», sind sich Martina Krieg und Pirmin Hodel einig. Denn der Kanton erhält dadurch zusätzliche finanzielle Beiträge, die er zur Ausweitung der Talentförderung und Unterstützung junger Talente beziehungsweise deren Eltern einsetzt. Das hohe Niveau der Musikkultur wird damit weiter gestärkt. Denn die Orchester, Musikschulen und Kulturinstitutionen im Kanton Luzern sind auf gut ausgebildete Nachwuchstalente angewiesen. Und auch für das Laienmusizieren hat die Förderung von Talenten eine grosse Bedeutung, weil sie als Musizierende oder Dirigentinnen und Dirigenten wichtige Funktionen in Amateurensembles übernehmen.


Die Begabtenförderung im Bereich Musik steht allen im Kanton Luzern wohnhaften Kindern und Jugendlichen bis zum 25. Altersjahr offen. Musikalische Talente werden in der Regel in ihrem schulischen (Musik- oder Regelschule) oder ausserschulischen Umfeld (Eltern) erkannt. Die Beurteilung der Kompetenzen erfolgt nach nationalen Bewertungsmassstäben in verschiedenen Fach- und Stilrichtungen (Klassik/Volksmusik, Jazz etc.). Im Schuljahr 2023/24 besuchen 52 Talente aus dem Kanton Luzern die Programme von TMLU und Pre-College. Schweizweit haben bisher sieben Kantone das eidgenössische Begabtenföderungsprogramm umgesetzt.

Anhang
Foto: Auftritt eines musikalischen Talents vor Publikum
BKD-Blogbeitrag: Luzerns Musiktalente neu im Begabtenförderungsprogramm des Bundes
Talentförderung Musik - Kanton Luzern
 
 
Martina Krieg
Leiterin
Dienststelle Volksschulbildung
Telefon 041 228 52 12
martina.krieg@lu.ch
(erreichbar am 20. Februar 2024 von 16.30 bis 17.30 Uhr)
 
 
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