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Kurzmitteilungen aus dem Regierungsrat
6. März 2024
 
 

Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil mit Neuorganisation

Seit dem Jahr 1993 führt der Kanton Luzern in Zusammenarbeit mit der Familienstiftung Steiner das Naturlehrgebiet Buchwald Ettiswil als naturnahen ausserschulischen Lernort. Angeboten werden Führungen, Pflegeeinsätze und Projektwochen für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrpersonen und weitere Interessierte. Mit dem Bau des neuen Ausbildungs- und Schulgebäudes im Jahr 2023 wurde auch die Organisation überprüft. Die operative und strategische Führung trägt neu der Verein Naturlehrgebiet Ettiswil, die Finanzierung erfolgt über eine Leistungsvereinbarung mit dem Kanton Luzern. Der Regierungsrat hat dieser Neuorganisation zugestimmt, mit welcher er den langfristigen Bestand des Naturlehrgebietes sichern will.
 
 

Finanzierung von Gebäudeschäden bei Erdbeben

Der Kanton Luzern befürwortet die vorgeschlagene Eventualverpflichtung zur Finanzierung von Gebäudeschäden nach Erdbeben. Dadurch kann sich die öffentliche Hand auf die Versorgung betroffener Personen und die Wiederherstellung der Infrastruktur konzentrieren. Bei der Eventualverpflichtung werden keine jährlichen Prämien für Haushalte und Unternehmen fällig. Hauseigentümer würden erst im Falle eines Schadenbebens verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz des Versicherungswerts ihres Gebäudes als Einmalprämie in ein gemeinschaftliches Gefäss einzubringen. In Bezug auf die Umsetzung der Finanzierung ist der Kanton Luzern der Ansicht, dass operative Tätigkeiten wie das Einkassieren der fälligen Beträge oder das Auszahlen von Entschädigungen nicht durch die kantonalen Steuerverwaltungen durchgeführt werden sollen, sondern dies andere Institutionen, beispielsweise die Gebäudeversicherungen, im Auftrag der Kantone erledigen sollen. Erdbeben zählen zu den grössten Risiken für unser Land. Gleichwohl ist nur ein kleiner Teil der Gebäude gegen dieses Risiko versichert.

Stellungnahme
 
 

Regierungsrat begrüsst vorgeschlagene Änderung des Militärrechts

Der Kanton Luzern befürwortet die vorgeschlagenen Änderungen des Militärgesetzes und weiterer Erlasse. Die Änderungen sind notwendig, da sich die sicherheitspolitische Lage in Europa verschlechtert und sich neue oder verstärkt wirkende Bedrohungen wie beispielsweise Cyberkrieg oder der Einsatz von Drohnen häufen. Ebenfalls befürwortet der Kanton den Ausbau des militärischen Gesundheitswesens mit der Fortbildung und der entsprechenden Forschung. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Mittel und Bildungsangebote auch für die zivile Katastrophenmedizin wichtig wären. Schliesslich verlangt der Regierungsrat, dass bei der Polizei, anderen Blaulichtorganisationen und dem Spitalwesen weder Strom noch die Nutzung von Fernmeldeanlagen requiriert oder anderweitig eingeschränkt werden. Ansonsten können diese Organisationen ihren wichtigen Dienst an der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit nicht oder nur beschränkt erbringen.

Stellungnahme
 
 
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