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Mitteilung
12. März 2024
 
 

Vernehmlassung zum Planungsbericht Tempo 30 gestartet

Mit einem Planungsbericht legt die Luzerner Regierung dar, wie der Kanton Luzern künftig mit Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts umgehen will. Der Planungsbericht zeigt die derzeit gültigen rechtlichen Grundlagen und die Wirkungen von Tempo 30 auf. Ausserdem beinhaltet er die vorgesehenen Entscheidungskriterien für neu zu beurteilende Tempo-30-Abschnitte. Der Regierungsrat gibt den Berichtsentwurf vom 12. März bis am 3. Mai 2024 in eine Vernehmlassung.

Am 23. Oktober 2023 erklärte der Kantonsrat die Motion M 1079 von Georg Dubach als teilweise erheblich und erteilte dem Regierungsrat damit den Auftrag für einen Planungsbericht, der eine Auslegeordnung der rechtlichen Grundlagen beinhalten und aufzeigen soll, wie der Kanton Luzern die künftige Praxis und die Umsetzung von Tempo 30 im Kanton Luzern handhaben will. Nun liegt der Entwurf des Planungsberichts vor, den der Regierungsrat zur Durchführung einer Vernehmlassung verabschiedet hat.

Planungsbericht zeigt Beurteilungskriterien für neue Tempo-30-Abschnitte auf
Im Planungsbericht werden die rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlagen von Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts dargestellt. Des Weiteren werden die Auswirkungen auf den öffentlichen Verkehr (öV) und die Blaulichtorganisationen auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen, Simulationen und Interviews beschrieben. Ebenso werden die Auswirkungen auf den motorisierten Individualverkehr (MIV), auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Simulationen, anhand lokal erhobener Daten spezifisch für den Kanton Luzern berechnet. Ausserdem wird aufgezeigt, nach welchen Entscheidungskriterien die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) die Gesuche von Gemeinden und die eigens angestossenen Tempo 30 Projekte auf verkehrsorientierten Strassen innerorts in Zukunft bewerten soll.

Digitale Vernehmlassung
Die Vernehmlassung des Planungsberichts dauert vom 12. März bis 3. Mai 2024. Sie richtet sich primär an die Parteien, Gemeinden, Regionalen Entwicklungsträger, den Verband Luzerner Gemeinden (VLG), den Verkehrsverbund Luzern (VVL), den VCS Sektion Luzern, den TCS Sektion Waldstätte sowie die kantonalen Departemente. Die Vernehmlassung wird mit dem digitalen Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt.

Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden in die Überarbeitung der Botschaft des Regierungsrats an den Kantonsrat miteinbezogen. Es ist vorgesehen, dass der Regierungsrat den Planungsbericht noch diesen Sommer zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.


Aktuell: Tempo 30 wird auch auf nationaler Ebene diskutiert
Im der laufenden Frühjahressession hat das nationale Parlament eine Motion an den Bundesrat überwiesen, die auf verkehrsorientierten Strassen innerorts grundsätzlich Tempo 50 fordert. Der Bundesrat hat damit den Auftrag erhalten, die Bestimmungen im Strassenverkehrsgesetz so anzupassen, dass die Hierarchie und die verschiedenen Funktionen des Schweizer Strassennetzes innerorts und ausserorts respektiert werden. Auf den Entwurf des Planungsberichts der Luzerner Regierung hat dies zurzeit keine direkte Auswirkung, da der Bundesrat nun zunächst eine Vorlage erarbeiten muss. Der in der Vernehmlassung befindliche kantonale Planungsbericht zeigt die aktuell gültigen Rechtsgrundlagen auf und stellt dar, welche Wirkungen Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen hat. Zudem schlägt er ein Bewertungsraster vor, das bei der individuellen Prüfung von Tempo 30-Anträgen zukünftig berücksichtigt werden soll bzw. heute bereits teilweise zur Anwendung kommt. Damit wird die Umsetzung von Tempo 30 nicht forciert, was auch mit der bisherigen Praxis nicht der Fall war.

Der Kanton Luzern verfolgt selbstverständlich die weiteren Entwicklungen in diesem Thema auf nationaler Ebene und bezieht sie, wenn nötig, nach der Vernehmlassung in den Planungsbericht mit ein.

Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie.

Anhang
Vernehmlassung Planungsbericht Tempo 30
Weitere Infos zum Thema: mobilitaet.lu.ch/tempo30
Bild: Auf einem Abschnitt der Bernstrasse in der Stadt Luzern gilt seit 2021 Tempo 30. Es ist eine von wenigen Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen.
 
 
Patrick Abegg
Mobilitätskoordinator
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 53 36
patrick.abegg@lu.ch
(erreichbar am 12. März 2024 von 13.30 bis 14.30 Uhr)
 
 
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