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lawa – Newsletter Jagd
März 2024
 
 
Inhalt
 Rehkitzrettung ist wichtig
 Rehkitzmarkierung – Ohrmarken und Funde
 Stand Neuverpachtungen Jagdreviere
 Revidierte eidgenössische Jagdverordnung (JSV)
 Luchsmonitoring 2023/24 - mehrere Luchse nachgewiesen
 In der SurseerWoche gesehen: Der Biber im Kanton Luzern
  Termine für die Jagdplanung 2024
 lawa-Bericht 2023
 Tag des Jagdhorns
 
 

Rehkitzrettung ist wichtig

Mit dem Frühling beginnt für die heimischen Wildtiere die Zeit des Nachwuchses. Während der Monate Mai und Juni ist bei Rehkitzen besondere Aufmerksamkeit gefordert, da diese bevorzugt in Futtergraswiesen zur Welt kommen. Um Rehkitze bestmöglich vor dem Mähtod zu schützen, sind präventive Verblendungsmassnahmen oder das Abfliegen der Wiese mit einer Drohne unerlässlich. Sowohl Jagdgesellschaften als auch die Rehkitzrettung Schweiz bieten Hand. Die Verantwortung für die Umsetzung verhältnismässiger Präventionsmassnahmen liegt jedoch bei den Landwirtinnen und Landwirten. Werden Präventionsmassnahmen nachweislich nicht umgesetzt, kann dies rechtskräftige Verurteilungen zur Folge haben.
 
 

Rehkitzmarkierung – Ohrmarken und Funde

Die «Rehkitzmarkierung Schweiz» wurde in den 1960er-Jahren lanciert und ist ein wesentlicher Bestandteil für das Management und die Erforschung der Wildtierart. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) liegt die Koordination seit 2012 bei «Wildtier Schweiz». Um die Langzeit-Datensammlung auch zukünftig zu gewährleisten, sollen markierte oder gefundene Tiere direkt auf der Webseite von «Rehkitzmarkierung Schweiz» gemeldet werden. Über die entsprechende Koordinationsstelle können ebenfalls Ohrmarken für anstehende Markierungen bezogen werden. Wichtig: Nur Marken mit dem richtigen Jahrgang verwenden, letztjährige Marken entsorgen. Ansonsten werden die Resultate verfälscht.
 
 

Stand Neuverpachtungen Jagdreviere

Die Vorarbeiten zur Neuverpachtung der Luzerner Jagdreviere sind in vollem Gang. Ende Februar wurden die Resultate der Neubewertung der der Revierjagd Luzern (RJL) besprochen. Nun werden sie noch weiter ausgearbeitet. Bis Mitte Juni erfolgt eine Vorinformation an alle Jagdreviere bezüglich der anstehenden Ausschreibung. Die Ausschreibung wird ca. Anfang Juli erfolgen mit Einsendeschluss für Bewerbungen bis Mitte August. Wir empfehlen allen Jagdgesellschaften, sich frühzeitig mit den Bedingungen auseinanderzusetzen, damit im Sommer 2024 gültige Bewerbungen eingereicht werden können. Im kantonalen Jagdgesetz (KJSG) und der dazugehörigen Verordnung (KJSV) sind die Bedingungen zur Verpachtung der Reviere geregelt. Bei Fragen oder Unklarheiten steht der Fachbereich Jagd gerne zur Verfügung.
 
 

Revidierte eidgenössische Jagdverordnung (JSV)

Per 1. Dezember 2023 ist eine befristete Teilrevision der Bundes-Jagdverordnung in Kraft getreten. Diese enthält Neuerungen bezüglich der proaktiven Wolfsrudel-Regulation sowie der Steinwild-Regulation. Die bisherige Steinwildverordnung ist ersatzlos aufgehoben. Da bisher keine Wolfsrudel im Kanton Luzern etabliert sind, sind die Neuerungen bezüglich Wolf aktuell nicht relevant. Per Frühjahr 2024 ist eine ordentliche Vernehmlassung der Bundes-Jagdverordnung angekündigt, welche zahlreiche Themenfelder umfassen wird. Das Inkrafttreten des 2022 vom Parlament beschlossenen Bundes-Jagdgesetzes sowie der zugehörigen Bundes-Jagdverordnung ist auf 1. Februar 2025 vorgesehenen.
 
 

Luchsmonitoring 2023/24 - mehrere Luchse nachgewiesen

Im Winter 2023/24 fand das deterministische Luchsmonitoring im Grossraubtierkompartiment Zentralschweiz-West statt. Der Monitoring-Perimeter deckte Teile der Kantone LU, OW, NW und BE ab. Die Installation der Kameras fand in der zweiten Dezemberwoche statt. Beendet wurde das Monitoring Ende Februar. Der ordentliche Perimeter wurde an seiner nördlichen Grenze von Marbach bis Romoos erweitert. Im erweiterten Perimeter ging es neben dem Luchsmonitoring vor allem auch um die Überprüfung möglicher Wildkatzenpräsenz. Allfällige Fotonachweise aus der Jägerschaft von Luchsen und möglicherweise auch Wildkatzen sind eine wertvolle Ergänzung zum ordentlichen Monitoring. Es konnten mehrere Luchse nachgewiesen werden. Die Auswertung der Fotofallenaufnahmen erfolgt durch die KORA. Mit detaillierten Resultaten kann in der zweiten Jahreshälfte gerechnet werden.
 
 

In der SurseerWoche gesehen: Der Biber im Kanton Luzern

Wer gut beobachtet, kann Spuren von Bibern an verschiedenen Gewässern im Kanton Luzern erkennen. Der Landschaftsgestalter und Biodiversitätsförderer ist jedoch nicht überall ein Sympathieträger. Manchmal versursacht er auch Konflikte. Im Bericht der Surseer Woche vom 29. Februar 2024 erfährt man viel Wissenswertes über das pelzige Tier.
 
 

Termine für die Jagdplanung 2024

Wer das Jagdportal benutzt, findet im Login-Bereich die aktualisierte Terminliste 2024. Für einen reibungslosen Ablauf der Jagdplanungsprozesse ist die Einhaltung dieser Termine eine wichtige Voraussetzung. Vielen Dank für die konstruktive Zusammenarbeit.
 
 

lawa-Bericht 2023

Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) hat im Jahr 2023 nebst den Vollzugsarbeiten viele Massnahmen aus dem Planungsbericht Klima und Energie des Kantons Luzern vorbereitet, mit der Umsetzung gestartet oder schon abgeschlossen. Lesen Sie im Bericht, welche Projekte und Aufgaben in den verschiedenen Abteilungen erarbeitet werden. Seite neun beispielsweise finden Sie Ausführungen der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei.
 
 

Tag des Jagdhorns

Am Tag des Jagdhorns, den 27. April 2024, werden in Sursee Jagdhornbläserinnen und Jagdhornbläser aus dem ganzen Kanton Luzern ihr Jagdhorn für die Öffentlichkeit klingen lassen. Das Jagdhornblasen ist aus dem Jagdgebrauch nicht wegzudenken. Es war und ist immer ein Zeichen guten Waidwerks. Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) unterstützt diesen Anlass finanziell und wünscht allen Besucherinnen und Besucher einen genussvollen Tag mit den Jagdhornklängen.
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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