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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Raps

 
Stängelrüssler
Der Einflug des Rapsstängelrüsslers (RSR) ist dieses Jahr zeitlich, mengenmässig und regional sehr unterschiedlich. Teils sind auch bis jetzt nur wenige RSR in den Gelbfallen zu finden. Trotzdem sind Kontrollen angezeigt, da ein direkter Zusammenhang zwischen Anzahl Käfer und Einstichen nicht immer besteht.

Am besten einzelne Rapspflanzen ausreissen und Blätter entfernen, um die Einstichstellen im Haupttrieb besser zu finden. Gesucht werden weiss-umrandete Einstichstellen. Löcher in den Seitentrieben, meist bräunlich verfärbt, sowie bereits vorhandene Larven sind dem Erdfloh und nicht dem RSR zuzuschreiben. Ab einer Stängelhöhe von über 20 cm verursacht der RSR meist keinen relevanten Schaden mehr und der Raps vermag davonzuwachsen.

Die Bekämpfung des Rapsstängelrüsslers mit Mitteln aus der Gruppe der Pyrethroide erfordert im ÖLN eine Sonderbewilligung des Pflanzenschutzdienstes. Ein Spritzfenster dient zur Erfolgsabschätzung einer Behandlung und ist im Rahmen der Sonderbewilligung Plicht. Beachten Sie die Abstandsauflagen bezüglich Drift.
 
Düngung
Der Raps entwickelt sich rasch weiter, daher sollte der restliche Stickstoff sobald als möglich ausgebracht werden. Die zweite Stickstoffgabe fördert die Bildung von Blüten und Schoten. Im Merkblatt zur Schwefeldüngung finden Sie Hinweise dazu, ob eine zusätzliche Schwefeldüngung notwendig ist.

 
 

Ackerbau - Getreide

 
Quelle: edition-lmz
Stadium (BBCH) bestimmen
Um Pflanzenschutzmittel (PSM) optimal einzusetzen, ist es unerlässlich den richtigen Zeitpunkt zu wählen. Auch das Wachstumsstadium spielt eine entscheidende Rolle. Im Getreide ist vor allem beim Einsatz von Wachstumsregulatoren, Herbiziden und Fungiziden das Stadium entscheidend.

Um das Bestockungsende und Schossbeginn (BBCH 30) zu bestimmen, entnimmt man ein Pflanzenbüschel aus dem Bestand und selektiert pro Einzelpflanze den Hauptrieb (i.d.R. der stärkste Trieb). Anschliessend den Halm längs mit einem scharfen Messer aufschneiden und den Abstand zwischen Bestockungsknoten und Ähre bestimmen. Sobald der Abstand zwischen Bestockungsknoten und der Ähre mehr als 1 cm beträgt, befindet sich die Pflanze im Stadium 30.
Weizen
Die meisten Weizenbestände befinden sich in der Bestockung. Während der Bestockung sollte das Getreide möglichst unkrautfrei gehalten werden – daher ist in den nächsten Tagen zu prüfen, wie und wann die Unkrautbekämpfung erfolgen soll.
Gerste
Gerste hat teilweise bereits mit dem Schossen begonnen. Das bedeutet, dass in intensiv geführten Beständen der erste Einsatz eines Wachstumsregulators bald ansteht. Der Halmverkürzer kann mit einem Fungizid gemischt werden. In anfälligen Sorten müssen Krankheiten wie echter Mehltau, Netzflecken und Spitzflecken (Rhynchosporium) aktuell überwacht werden.
Beachten:
Herbizide und CCC erst einsetzen, wenn keine Nachtfröste mehr zu erwarten sind und wüchsiges Wetter herrscht. Daher sollte aktuell noch zugewartet werden, bis die Temperaturen wieder ansteigen. Beim Herbizideinsatz ist wichtig, dass das Mittel die Leitunkräuter erfasst und die Resistenzgruppen gewechselt werden, um Resistenzen zu vermeiden. CCC-Produkte im Weizen, Korn und Triticale nur bis ins DC 30 zugelassen. Je nach Herbizid als Mischungspartner muss die Dosierung vom CCC leicht reduziert werden.

Getreide in weiter Reihe: Problempflanzen dürfen im Frühjahr entweder durch einmaliges Striegeln bis zum 15. April oder durch eine einmalige Herbizidanwendung bekämpft werden.
 
 

Futterbau

 
Beste Futterbauflächen: Früh düngen – früh schneiden
Intensiv geführte Italienische Raigraswiesen in Talzonen, welche bereits gut angedüngt wurden und sich gut entwickeln konnten, sollten bei einem schönen Erntefester und guter Befahrbarkeit bereits im März siliert werden. Dies bringt Flexibilität und häufig mehr Vor- als Nachteile.


Wie weiter mit bedingt raigrasfähigen, trockenheitsanfälligen Flächen?
Bewirtschaftung überdenken...


Mehr zu den zwei Themen im den zwei Artikel:
 
 

Biodiversitätsförderflächen

 
Die Einführung der Pflicht von 3.5 % Brachen im Ackerbau wurde vorläufig auf das Jahr 2025 verschoben. Bei Interesse können Bunt- und Rotationsbrachen, Säume und Nützlingsstreifen aber trotzdem angesät werden. Dazu kann mit der Bodenbearbeitung bereits begonnen werden. Mehrere Eggendurchgänge nach dem Pflug begünstigen ein feines, gut abgesetztes Saatbeet und weniger Unkrautdruck.


Der ideale Saattermin ist Ende April bis Anfangs Mai. Pflegeschnitte in bestehenden Bunt- und Rotationsbrachen dürfen noch bis 15. März vorgenommen werden. Bei Buntbrachen darf pro Jahr nur die Hälfte der Fläche gemäht werden. Auch Mulchen ist erlaubt, vernichtet aber mehr Insekten und andere Brachenbewohner.

 
 

Änderungen im Bereich Pflanzenschutz

 
Fördermassnahme «Schachtdeckel»
Seit August 2023 läuft im Rahmen des Projektes Absenkpfad Pflanzenschutzmittel Kanton Luzern die Fördermassnahme «Intakte Schachtdeckel in der Landwirtschaft». Dabei fördert der Kanton Luzern den Ersatz offener und defekter Schachtabdeckungen, welche keine Entwässerungsfunktion haben, mit vollfunktionsfähigen, geschlossenen Schachtdeckeln oder den Umbau auf Unterflur.

Wichtigste Voraussetzungen:
 Kontroll- oder Spülschacht liegt auf der Betriebsfläche, insbesondere auf der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) oder im Hofareal.
 Schacht hat keine entwässernde Funktion (kein Einlaufschacht) und auch keine zwingende Entlüftungsfunktion.
 Ist der Bewirtschafter nicht der Eigentümer des Schachtes, so muss die Massnahme zwingend mit dem Werkeigentümer des Schachtes abgesprochen werden.
Weitere Informationen zu dieser Fördermassnahme sowie eine Anleitung zur Erfassung in «Agate» finden Sie im Merkblatt.
 
 

Varia

 
Pflanzenschutztagung 2024
Die Unterlagen der Onlineveranstaltung vom Montag 19. Februar sind auf der Homepage auf geschalten. Zögern Sie nicht, sich bei inhaltlichen Fragen bei uns zu melden.
 
 
Link: Pflanzenschutz Luzern

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