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Infoletter Pflanzenschutz
Mit dem Infoletter Pflanzenschutz Feldbau orientieren wir Sie über Aktuelles zu Pflanzenschutz und Kulturführung aus den Bereichen Ackerbau, Futterbau und Problempflanzen/Neophyten.
 
 

Ackerbau - Raps

Stängelrüssler
An vielen Orten war dieses Jahr der Einflug des Rapsstängelrüsslers (RSR) schwach, weshalb die Bekämpfungsschwelle (BKS) oft nicht erreicht wurde und man auf eine Behandlung verzichten konnte. RSR-Kontrollen sind nur noch in sehr späten Beständen ein Thema. Mit zunehmendem Längenwachstum nimmt das Schadpotenzial des RSR stark ab. Ab einer Stängelhöhe von über 20 cm wird meist kein relevanter Schaden mehr verursacht.

 
Glanzkäfer
Bereits früh im Jahr waren die ersten Rapsglanzkäfer (RGK) in den Gelbfallen zu finden. Die RGK schädigen geschlossene Blütenknospen. Sie fressen an Knospen um an den Pollen zu gelangen, wodurch Blütenanlagen zerstört werden. Es bleiben vertrocknete Knospen/leere Blütenstiele zurück. Kontrollen und eine allfällige Bekämpfung des Glanzkäfers ist jedoch erst ab Stadium 53 angezeigt.

 
Wenn sich der Bestand bereits im Stadium 53 (Knospe überragt die obersten Blätter – Bild) befindet, sollten Kontrollen an 10 Feldstellen durchgeführt werden (10 x 5 Pflanzen). Zur Ermittlung der BKS werden die Käfer aus den Pflanzen geschüttelt. Pflanzen auf ein Brett oder in einen Kessel abklopfen und so pro Pflanze ausgezählt. Wichtig dabei ist, dass die 5 Pflanzen in einer Reihe genommen werden und nicht die 5 grössten, da auf den etwas höheren Pflanzen die BKS meist früher erreicht wird.
 Die BKS liegt im Stadium 53 bis 55 (Blütenknospen überragen oberste Blätter bis Streckung des Blütenstandes) bei 6 RGK pro Pflanze (bei 4 RGK pro Pflanze bei schwach entwickelten Beständen).
Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid, Spinosad oder Kaolin benötigen keine Sonderbewilligung für deren Einsatz. Eine Sonderbewilligung muss nur für den Einsatz von Blocker (Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide) beantragt werden. Bei allen Mitteln muss die BKS überschritten sein.
 
 

Ackerbau - Getreide

 
Quelle: edition-lmz
Stadium (BBCH) bestimmen
Um in der Schossphase das Stadium zu bestimmen, werden die Halmknoten gezählt und deren Position bestimmt. Sobald zwischen Bestockungsknoten und dem 1 Knoten mind. 1 cm liegt, ist das Stadium 31 erreicht. Sobald zwischen dem 1. Knoten und dem 2. Knoten mind. 2 cm liegen, ist das Stadium 32 erreicht. Bei jeweils mehr als 2 cm zwischen den Knoten, ist das nächste Stadium erreicht. So weiter bis zum 4. Knoten. Anschliessend erscheint das letzte Blatt (Stadium 37).
 
Quelle: edition-lmz
Wachstumsregulatoren
Gerste ist im Stadium Beginn Schossen bis Zweiknotenstadium (BBCH 30-32). In intensiv geführten Beständen ist der Einsatz eines Wachstumsregulators ab BBCH 31 angezeigt. Wo im Weizen oder Triticale der Einsatz von CCC bis Stadium 30 nicht vorgenommen werden konnte, kann bei einer späteren Verkürzung im BBCH 31-32 auf weitere Halmverkürzer zurückgegriffen werden. Wichtig zu prüfen ist die Mischbarkeit mit Fungiziden oder Herbiziden sowie die Temperaturanforderungen der einzelnen Produkte.


Einsatzzeitpunkt, Dosierung sowie Mischbarkeit der verschiedenen Mittel finden Sie im Zielsortiment auf Seite 26-29 und im Mittel-Heft «Pflanzenschutzmittel im Feldbau» auf Seite 12-13.
 
 

Ackerbau - Mais

 
Maiswurzelbohrer
Bitte achten Sie beim Anbau von Mais (Silo,- Körner, Saat-, oder Zuckermais) darauf, dass die aktuell bestehenden kantonalen Regelungen bezüglich der Bekämpfung des Quarantäneorganismus «Maiswurzelbohrer» eingehalten werden.


Im Kanton Luzern kann aufgrund des laufenden Pilotprojektes max. 2 Jahre hintereinander Mais angebaut werden, gefolgt von mind. 2 Jahren ohne Mais. Wenn nur 1 Jahr Mais angebaut wird, genügt eine Anbaupause von 1 Jahr. Diese Regelung gilt für alle Betriebe resp. Flächen im Kanton Luzern und ist unabhängig von der Fruchtfolgefläche und Fruchtfolgevariante. Falls Sie in der Datenerhebung die Erfassung von Mais bereits gemacht haben, wurden Sie darauf hingewiesen. Falls noch nicht geschehen, sollte dies in der Fruchtfolgeplanung berücksichtigt werden. Wichtig: Mais nach einer frühräumenden Kultur als Zweitkultur oder Gründüngungen mit Maisanteil wird als eine Mais-Hauptkultur gerechnet und unterliegt den gleichen Regelungen.

Das Pilotprojekt läuft noch bis Ende 2025. Die zukünftige Regelung und Bekämpfung des Maiswurzelbohrers ab 2026 ist aktuell noch nicht abschliessend geklärt.

Für Flächen ausserhalb des Kantons Luzerns gelten andere Regeln (Fruchtfolgeverfügungen beachten) – Informieren Sie sich bei den entsprechenden Pflanzenschutzfachstellen.
 
 

Varia

Befüll- und Waschplatz
Alle Betriebe, die Pflanzenschutzmittel (PSM) einsetzen, brauchen einen Zugang zu einem gewässerschutzkonformen Befüll- und Waschplatz. Keinesfalls darf PSM-haltiges Wasser direkt oder indirekt in ein Gewässer gelangen. Details zu Vorgaben und Empfehlungen bei neuen Plätzen, zu Finanzierung durch Bund und Kanton und zum Projektablauf finden Sie im überarbeiteten Merkblatt.

Eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch das BBZN Hohenrain kann direkt bei Mario Kurmann (Mail oder 041 228 30 89) angefragt werden.
 
 

Termine

Die nächsten Termine - Veranstaltungen

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Link: Pflanzenschutz Luzern

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Telefon 041 228 30 89
Mail pflanzenschutz.bbzn@edulu.ch
 
 
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