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Ackerbau - Raps
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Rapsglanzkäfer
Dieses Jahr ist der Druck von Rapsglanzkäfer relativ hoch. Viele Bestände wurden bereits ein erstes Mal behandelt. Von diversen Seiten ist jedoch von einer unzureichenden Wirkung einer ersten Behandlung zu hören, meist im Zusammenhang mit dem Einsatz von Acetamiprid. Die unzureichende Wirkung kann auf viele Faktoren zurückzuführen sein (Applikationstechnik, Umweltbedingungen, erneuter Zuflug von Glanzkäfern etc.). Grundsätzlich haben Acetamiprid und Spinosad Kontakt- wie auch Frassgifteigenschaften und sollten auch länger nach einer Behandlung noch wirken.
Wo der Raps nicht bald in Blüte steht und der Druck nach wie vor hoch ist, sollte geprüft werden, ob eine zweite Behandlung notwendig ist:
Die Bekämpfungsschwellen (BKS)
| – | Stadium 53-55: 6 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (4 bei schwachem Raps) |
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| – | Stadium 57-59: 10 Rapsglanzkäfer pro Pflanze (7 bei schwachem Raps) |
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Sollte die BKS überschritten und eine zweite Behandlung notwendig sein, ist darauf zu achten, dass der Wirkstoff gewechselt wird um die Resistenzbildung vorzubeugen. Acteamiprid (Gazelle SG, Gazelle 120 FL, Pistol, Oryx Pro) und Spinosad (Audienz, Elvis) dürfen maximal einmal pro Parzelle und Jahr eingesetzt werden. Kaolin (Surround) kann ohne Einschränkungen eingesetzt werden. Die Applikation sollte erfolgen, wenn die Käfer aktiv sind, damit sie vom Insektizid gut erfasst werden.
Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid, Spinosad oder Kaolin benötigen keine Sonderbewilligung für deren Einsatz. Eine Sonderbewilligung muss nur für den Einsatz von Blocker (Mittel aus der Gruppe der Pyrethroide) beantragt werden. Blocker kann nur bewilligt werden, wenn ein im ÖLN ohne Sonderbewilligung erlaubtes Mittel bereits eingesetzt wurde. Blocker ist jedoch aufgrund der hohen Nachfrage kaum mehr verfügbar.
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