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Newsletter Steuern Luzern
6 / 2024
12.04.2024
 
 

Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden

Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbständigerwerbenden ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken.

Wie jedes Jahr ist die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung von Unselbständigerwerbenden am 31. März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann sie via Website der kantonalen Dienststelle Steuern bis maximal Ende August online verlängern.

Die erste kostenlose Mahnung (Erinnerungsschreiben) erfolgt jeweils Ende April / Anfang Mai mit einer Nachfrist von 14 Tagen. Hat man dieses Zeitfenster ebenfalls verpasst und keine Verlängerung beantragt, stellt die Dienststelle Steuern die zweite Mahnung aus. Für diese wird eine Gebühr von 40 Franken erhoben.

Für alle Selbständigerwerbenden und juristischen Personen, sowie andere Steuerpflichtige mit professioneller Steuervertretung gelten folgende Fristen:
 -Generelle Frist: 31. August
Keine schriftlichen Fristgesuche notwendig. Auf Fristgesuche, die nach dem 31. August eingereicht werden, kann formell nicht eingetreten werden.

 -Fristerstreckungen im Internet erfassen: max. 31. Dezember
Fristerstreckungen für Selbständigerwerbende und juristische Personen können bereits nach Erhalt der Steuerformulare auf unserer Website erfasst werden. Schriftliche Fristerstreckungsgesuche, die vor dem Erinnerungsschreiben mit Mail oder per Post eingereicht werden, gelten ohne Antwortschreiben als maximal bis zum Ablauf der generellen Frist bewilligt.
Fristerstreckungen über den 31. Dezember können nur gewährt werden, wenn erhebliche Gründe wie Krankheit, Todesfall in der Familie, Landesabwesenheit, Militärdienst oder dergleichen vorliegen. Auf verspätet (nach Ablauf der Frist) eingereichte Fristerstreckungsgesuche wird nicht eingetreten. Weitere Informationen zur Frist zur Einreichung der Steuererklärungen finden Sie im Steuerbuch Band 2 §145 Nr. 2.
 
 
Dienststelle Steuern
Telefon 041 228 56 56
E-Mail frist.dst@lu.ch
 
 
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