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lawa – Newsletter Landwirtschaft
April 2024

Sehr geehrte Damen und Herren
Mit unseren Kurzbeiträgen unterstützen wir Sie dabei, wichtige Termine und Vorgaben zeitgerecht wahrzunehmen. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns.
 
 
Inhalt
 Betriebsdatenerhebung 2024 – Nacherhebung
 Neue Berechnung der Hanglagen
 Flächenabtausch melden
 Veränderung im Tierbestand melden
 Futterbaugutachten bei hohen Erträgen
 Pilotprojekt Maiswurzelbohrer – Regelung für den Kanton Luzern
 Mais vor dem Frass durch Krähen schützen
 Rehkitzrettung ist Pflicht
 Biomilch-Offensive
 Afrikanische Schweinpest bei Wildschweinen: Den Ernstfall geübt
 Die nächsten Termine
 
 

Betriebsdatenerhebung 2024 – Nacherhebung

Haben auf Ihrem Betrieb seit der Betriebsdatenerhebung Veränderungen bezüglich Bewirtschaftende, Flächen, BFF-Kulturen (inklusive Bäume) stattgefunden? Dann müssen Sie auf agate.ch die Nacherhebung vornehmen. Diese findet vom 15. April bis am 1. Mai 2024 statt. Wie Sie im Detail vorgehen, ist im angefügten Merkblatt beschrieben. Beachten Sie, dass das Freischalten auf agate.ch mit erneutem Abschluss nicht in jedem Fall notwendig ist.
 
 

Neue Berechnung der Hanglagen

Die Hanglagen wurden im Auftrag des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) im Jahr 2023 neu berechnet und werden ab dem Beitragsjahr 2024 verwendet. Die Berechnung erfolgt nach dem neuen ALTI3D Terrain Modell von Swisstopo. Die neue Berechnung hat Einfluss auf die Beiträge der Hang- und Steillagen, auf Beiträge für Rebflächen und auf die Berechnung der schleppschlauchpflichtigen Flächen auf dem Betrieb. Bitte beachten Sie deshalb allfällige Änderungen. Nähere Informationen zum Berechnungsverfahren finden Sie im Produktionsbericht.
 
 

Flächenabtausch melden

Der Abtausch von Flächen ist nur zwischen Betrieben zugelassen, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen. Haben Betriebe Flächen abgetauscht, sind diese Flächen im Agate nach der effektiven Bewirtschaftung im entsprechenden Jahr, und nicht nach Eigentum oder Pacht, zu deklarieren. Änderungen können bei Bedarf in der Nacherhebung deklariert werden.
 
 

Veränderung im Tierbestand melden

Wird ein Tierbestand im Beitragsjahr (1. Januar 2024 bis zum 1. Mai 2024) wesentlich verändert, muss eine Meldung an die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) erfolgen. Eine wesentliche Veränderung liegt vor, wenn der Bestand innerhalb einer Kategorie neu aufgenommen, aufgegeben oder sich um mehr als 50 Prozent verändert.
Bitte beachten: Wenn uns die Änderungen bis am 1. Juni 2024 nicht mitgeteilt werden, kann dies Auswirkungen auf Ihre Nährstoffbilanz und Direktzahlungen haben. Melden Sie die Daten korrekt, um Kürzungen zur verhindern.
 
 

Futterbaugutachten bei hohen Erträgen

Auf Betrieben mit einem hervorragenden Futterbau können höhere Erträge erreicht werden, als in der Wegleitung Nährstoffbilanz/Futterbilanz des Kantons Luzern maximal zugelassen sind. Betriebe, die höhere Erträge geltend machen wollen, können dies mit dem Formular "Futterbaugutachten" dokumentieren. Die Anmeldefrist für Futterbaugutachten 2024 endet am 1. Mai 2024. Bei Betriebsumstellungen oder bei einem Wechsel der Betriebsleitung müssen bestehende Futterbaugutachten erneuert werden.
 
 

Pilotprojekt Maiswurzelbohrer – Regelung für den Kanton Luzern

Im Kanton Luzern gelten im Anbau von Mais (Silo-, Körner-, Saat- oder Zuckermais) bezüglich der Bekämpfung des Quarantäneorganismus «Maiswurzelbohrer» spezielle Anforderungen. Grund dafür ist das laufende Pilotprojekt, das weiterführende, epidemiologische Erkenntnisse erforscht. Alle Informationen zu den Regelungen finden Sie im Merkblatt. Wichtig: Es darf maximal zwei Jahre hintereinander Mais angebaut werden, gefolgt von mindestens zwei Jahren ohne Mais. Wenn nur ein Jahr Mais angebaut wird, genügt eine Anbaupause von einem Jahr. Bitte melden Sie den Anbau von Mais (inkl. Massnahmen) zeitnah über die Webseite agate.ch/Kantonale Datenerhebung LU, falls dies nicht bereits erfolgt ist.
 
 

Mais vor dem Frass durch Krähen schützen

Landwirtschaftliche Kulturen wie Mais wirken insbesondere in der Keimphase äusserst anziehend auf Saat- und Rabenkrähen. Die cleveren Vögel erkennen sofort, dass die Keimlinge in regelmässigen Abständen entlang der Saatreihen zu finden sind und können so in kurzer Zeit für grosse Schäden sorgen. Im verlinkten Artikel gibt Wildhüter Christian Hüsler Empfehlungen, wie diese Schäden wirkungsvoll und gesetzeskonform vermindert werden können.
 
 

Rehkitzrettung ist Pflicht

Mit dem Frühling beginnt für die heimischen Wildtiere die Zeit des Nachwuchses. Während der Monate Mai und Juni ist bei Rehkitzen besondere Aufmerksamkeit gefordert, da diese bevorzugt in Futtergraswiesen zur Welt kommen. Im hohen Gras sind sie gut geschützt und verlassen sich bei drohender Gefahr auf ihre Deckung. Um Rehkitze bestmöglich vor dem Mähtod zu schützen, sind präventive Verblendungsmassnahmen oder das Abfliegen der Wiese mit einer Drohne unerlässlich. Sowohl Jagdgesellschaften als auch Rehkitzrettung Schweiz bieten den Landwirtinnen und Landwirten Hand. Die Verantwortung für die Umsetzung verhältnismässiger Präventionsmassnahmen liegt jedoch bei den einzelnen Bewirtschaftenden. Werden Präventionsmassnahmen nachweislich nicht umgesetzt, kann dies rechtskräftige Verurteilungen zur Folge haben.
 
 

Biomilch-Offensive

Der Bio-Markt Schweiz wächst kontinuierlich, so auch die Nachfrage nach Biomilch. Die Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten ZMP lädt Sie am 16. Mai 2024 um 19.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung rund um die Biomilch ein. Nebst der Offenlegung von Zahlen und Fakten eines Betriebes oder der Marktsituation für Biomilch findet ein Fachgespräch mit folgendem Titel statt: «Wie können wir Milchproduzenten motivieren, in den Biomilchkanal zu wechseln»? Der Kanton Luzern unterstützt die Biomilchproduktion im Rahmen des Aktionsplans Biolandbau.
 
 

Afrikanische Schweinpest bei Wildschweinen: Den Ernstfall geübt

Vom 8. bis 12. April 2024 hat der Veterinärdienst Luzern zusammen mit den beiden Tierseuchengruppen der kantonalen Formation des Zivilschutzes Luzern sowie der Zivilschutzorganisation Emmen den Ausbruch von Afrikanischer Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen simuliert. Im Hüslewald bei Emmen wurde intensiv nach Wildschweinkadavern gesucht und wo fündig geworden diese geborgen. Es hat sich gezeigt, dass die Zusammenarbeit und die auszuführenden Tätigkeiten sehr gut funktioniert haben. Somit sind die zuständigen kantonalen Organe grundsätzlich gut auf einen allfälligen Eintrag der ASP bei Wildschweinen in den Kanton Luzern vorbereitet. Aktuell ist die Situation im Kanton Luzern betreffend ASP nicht besorgniserregend, weil nach wie vor kaum Wildschweine im Kanton unterwegs sind.
 
 

Die nächsten Termine

Meldungen Ackerkulturen ohne BFF
bis 1. Mai 2024

Meldungen Silo-/Körnermais
bis 1. Juli 2024

Meldungen schonende Bodenbearbeitung
bis 1. Juli 2024
 
 
Landwirtschaft und Wald (lawa)
Centralstrasse 33, Postfach
6210 Sursee
Telefon 041 349 74 00
E-Mail lawa@lu.ch
 
 
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