Zur Webansicht
Mitteilung
25. April 2024
 
 

Kommission stimmt Anpassung des Kantonalen Energiegesetzes zu

Die Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie (RUEK) des Luzerner Kantonsrates stimmt der Änderung des Kantonalen Energiegesetzes zu. Die Vorlage will eine vermehrte Nutzung des Stromerzeugungspotenzials von Gebäuden.

Die Kommission stimmt dem Entwurf der Änderung des Kantonalen Energiegesetzes zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbarer Energie und zur Verbesserung der Stromversorgungssicherheit (B 17) zu, nimmt aber eine Anpassung vor.

Die RUEK betont die Wichtigkeit von genügend und günstigem Strom für Private und die Wirtschaft. Auch die Versorgungssicherheit ist ein zentraler Aspekt. Die Vorlage respektiert zudem die bisherigen Volksentscheide, welche einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglichen. Mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird auch die Eigenständigkeit der Energieversorgung gestärkt. Die Kommission ist sich einig, dass das Potenzial zur Nutzung von Solarenergie im Kanton Luzern sehr gross ist. Die Mehrheit der Kommission teilt dabei die Auffassung des Regierungsrates, wonach es dafür verbindliche Vorgaben braucht.

Im Hinblick auf die Kosten von objektspezifischen Solaranlagen und deren Amortisation verlangt die Kommission, dass der Regierungsrat für Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 150 kW Minimalvergütungen für die Stromeinspeisung festlegt. Zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit hat das eidgenössische Parlament zwar eine Anpassung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien verabschiedet. Dagegen wurde jedoch das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung findet am 9. Juni 2024 statt. Die RUEK will sicherstellen, dass unabhängig vom Abstimmungsergebnis eine solche Minimalvergütung eingeführt wird.

Eine Minderheit der RUEK lehnt eine gesetzliche Verpflichtung zum Stromproduktion an Gebäuden ab und eine weitere Minderheit verlangte den Verzicht auf die Möglichkeit von Reservekraftwerken. Die Mehrheit gewichtete aber die Versorgungssicherheit höher und ist davon überzeugt, dass auch neuere Technologien laufend in die Überlegungen mit einbezogen werden können.

Ebenfalls keine Mehrheiten fanden Anträge zur Abschwächung oder Verschärfung der Verpflichtungen bei Neubauten und bei bestehenden Bauten. Mehrheitlich wurde die Vorlage als ausgewogen, zielführend und umsetzbar beurteilt.

Die RUEK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Michael Kurmann (Die Mitte, Dagmersellen) vorberaten. Das Geschäft wird an der März-Session behandelt.
 
 
Michael Kurmann
Präsident der Kommission Raumplanung, Umwelt und Energie
Telefon 079 443 93 84
michael.kurmann@lu.ch
 
 
Impressum | DisclaimerNewsletter verwalten | Abmelden
Staatskanzlei.lu.ch