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Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Luzern, 11. Juni 2024
 
 

Fahren unter Drogen: Rund 2'500 Franken Kosten für Verurteilten

Emmenbrücke

Die Staatsanwaltschaft Emmen hat die Untersuchung gegen einen 25-jährigen Schweizer abgeschlossen, der im April 2024 unter Drogeneinfluss ein Auto lenkte. Der Mann wurde mit einer Geldstrafe und einer Busse bestraft und muss zudem die Untersuchungskosten tragen.

Der Verurteilte fuhr Mitte April mit seinem Auto von Hochdorf in Richtung Hildisrieden. Weiterführende Abklärungen (Blut- und Urintest) ergaben, dass der Fahrer dabei unter dem Einfluss von Marihuana stand. In diesem Zustand nahm er in Kauf, das Auto in fahrunfähigem Zustand zu lenken.

Die Staatsanwaltschaft Emmen verurteilte den Autofahrer zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 110 Franken (bedingt) und einer Busse von 1'000 Franken. Zusammen mit den Gebühren und Untersuchungskosten muss er rund 2'500 Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusätzlich wird das Verfahren der zuständigen Administrativbehörden durchgeführt, die über die Dauer des Führerausweisentzugs entscheiden.

 
 
KANTON LUZERN
Simon Kopp
Kommunikationsverantwortlicher Staatsanwaltschaft Luzern
Zentralstrasse 28
6003 Luzern
Tel + 41 41 248 80 52
E-Mail simon.kopp@lu.ch
 
 
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