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Mitteilung
24. Juni 2026
 
 

Digitale Justiz schreitet voran: Gesetz über Verwaltungsrechtspflege wird modernisiert

Der Luzerner Regierungsrat schickt Anpassungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege in die Vernehmlassung. Die Vorlage umfasst zwei Entwürfe. Hauptsächlich geht es dabei um den digitalen Austausch in Rechtsverfahren. Daneben wird weiterer Anpassungsbedarf aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung im Gesetz umgesetzt.

Wer eine Verwaltungsbeschwerde oder ein anderes Rechtsmittel einreichen will, kann das künftig auf dem elektronischen Weg tun. Anwältinnen und Anwälte sollen dazu verpflichtet werden. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege sieht heute hauptsächlich eine Korrespondenz in Papier und auf dem Postweg vor. Das soll sich ändern.

Hintergrund ist das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ), das Ende 2024 verabschiedet wurde. Das Gesetz hat das Ziel, eine sichere und einfache elektronische Kommunikation bei Verfahren der Justiz zu gewährleisten. Dazu sollen Bund und Kantone gemeinsam eine digitale Plattform (justitia.swiss) für den elektronischen Verfahrensverkehr betreiben. In Luzern wird das Gesetz im Rahmen des Programms Digitale Justiz 28 (DJ28) umgesetzt.

Weniger Aufwand und besserer Zugriff
Bevor die Plattform genutzt werden kann, müssen Gesetze und Vorschriften angepasst werden. Die nun vorgeschlagene Änderung betrifft die Verwaltungsrechtspflege im Kanton Luzern. Künftig soll der Verfahrensverkehr mehrheitlich über die Plattform justitia.swiss führen. Das führt zu weniger Aufwand für die Instanzen und die beteiligten Parteien sowie einem besseren Zugriff auf die Verfahrensdokumente. Die Benutzung der Plattform ist kostenlos.

Weitere Anpassungen aufgrund bundesgerichtlicher Rechtsprechung
Der zweite Entwurf umfasst Änderungen in zwei Bestimmungen, die mit dem elektronischen Verfahrensverkehr nichts zu tun haben. Zurückgehend auf die erheblich erklärte Motion M 32 von Anja Meier wird die Regelung über die Vergütung der Vertretungskosten obsiegender Parteien in Rechtsmittelverfahren geändert.

Zudem wird die Vorschrift über die Berücksichtigung neuer Tatsachen und Beweismittel in Verwaltungsgerichtsverfahren an die bundesgerichtliche Rechtsprechung angepasst.

Die Vernehmlassung für das Paket an Änderungen des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege läuft bis am 16. Oktober 2026. Beide Entwürfe sind mit Anpassungen in weiteren Gesetzen verbunden.


Strategiereferenz:
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
- Digitaler Wandel
- Gesellschaftlicher Wandel
gemäss Kantonsstrategie

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
 
 
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Telefon 041 228 59 59
medien.jsd@lu.ch
 
 
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