Medienmitteilung

27. Februar 2015

Zentral- und Hochschulbibliothek ist nun unter Schutz gestellt

ZHBZentral- und Hochschulbibliothek (Archiv Kanton Luzern)
Das Gebäude der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) im Vögeligärtli Luzern wird in das kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen. Sämtliche Beschwerden sind zurückgezogen worden. Damit ist die Eintragung rechtskräftig, und das Gesamtbauwerk der ZHB steht nun unter Schutz.
 
Am 20. Februar 2015 ist die letzte Beschwerde gegen die Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) am Standort Vögeligärtli in der Stadt Luzern zurückgezogen worden. Damit wird nun das Gesamtbauwerk der Bibliothek in das kantonale Denkmalverzeichnis eingetragen. Bereits im Januar 2013 hatte die kantonale Dienststelle Hochschulbildung und Kultur entschieden, das Gebäude in das Denkmalverzeichnis einzutragen. Dagegen waren zwei Beschwerden eingegangen, weshalb das Verfahren der Unterschutzstellung ausgesetzt worden war. Mit dem Rückzug der Beschwerden wird die Eintragung in das Denkmalverzeichnis rechtskräftig.
 
Dringender Sanierungsbedarf
Der Sempachergarten, genannt Vögeligärtli, gehört seit 1949 der Stadt Luzern. Die ZHB war 1951 nach den Plänen des renommierten Architekten Otto Dreyer (1897-1972) erbaut worden. Inzwischen besteht ein dringender Sanierungsbedarf. 2010 hatte der Kantonsrat einen Baukredit von knapp 19 Millionen Franken für Umbau und Sanierung des Gebäudes bewilligt. Aus finanziellen Gründen unterbrach der Regierungsrat im März 2011 die Planungsarbeiten. Ende 2012 beauftragte der Kantonsrat den Regierungsrat, das bestehende Gebäude abzureissen und einen Neubau zu realisieren, in dem auch das Kantonsgericht Platz finden sollte. Dieses Gebäude wäre deutlich grösser geworden als die heutige Bibliothek, weshalb der Zonenplan hätte angepasst werden müssen.
 
In der Stadt Luzern kam eine Initiative zur Rettung der Zentral- und Hochschulbibliothek zu Stande, welche den Abbruch planungsrechtlich im städtischen Bau- und Zonenreglement verunmöglichen wollte. Die Stadtluzerner Stimmberechtigten sagten im September 2014 deutlich Ja zu dieser Initiative, die einen Neubau verunmöglicht. Kurz danach reichten die Kantonsräte Marcel Budmiger (SP) und Michael Töngi (Grüne) zwei Vorstösse ein. Diese verlangten, die Sanierungsarbeiten rasch zu planen und umzusetzen. Das Kantonsparlament stimmte den Vorstössen im Januar 2015 zu. Deshalb werden nun die Sanierungs- und Umbaupläne weiter verfolgt. Denn das vom Kantonsrat im Jahr 2010 genehmigte Projekt erfüllt nach wie vor die betrieblichen Anforderungen der ZHB und die Vorgaben des Denkmalschutzes. Auch ist es mit den bestehenden und den zukünftigen planungsrechtlichen Vorgaben vereinbar und bewilligungsfähig.
 
Planung wird aktualisiert
Die Dienststelle Immobilien prüft nun zusammen mit den Nutzern einzelne Nutzungsbereiche, aktualisiert die Kosten und passt den Terminplan an. Voraussichtlich bis Mitte dieses Jahres legt der Regierungsrat dem Kantonsrat eine Vorlage für die Beratung und Genehmigung des Projektes vor. Dieses könnte dann in der zweiten Jahreshälfte in Auftrag gegeben werden. Die finanziellen Mittel für Umbau und Sanierung sind im Aufgaben- und Finanzplan 2015-2018 vorgesehen.

Das kantonale Denkmalverzeichnis
Ins kantonale Denkmalverzeichnis können auf Antrag der Denkmalkommission Kulturdenkmäler von erheblichem wissenschaftlichem, künstlerischem, historischem oder heimatkundlichem Wert, die besonders schutzwürdig sind, eingetragen werden. Die Standortgemeinde muss angehört werden. Der Luzerner Stadtrat hatte sich im Oktober 2012 für die Aufnahme der ZHB in das kantonale Denkmalverzeichnis ausgesprochen, da dieses Gebäude Teil eines aussergewöhnlichen städtebaulichen Ensembles sei und einen hohen denkmalpflegerischen und architektonischen Wert besitze.

Kontakt

Karin Pauleweit
Leiterin Dienststelle Hochschulbildung und Kultur
041 228 64 96 (erreichbar am Freitag, 27. Februar 2015, 14 bis 16 Uhr)