rawi News - Juli 2017/2

Sie erhalten Informationen zu aktuellen Themen aus unseren Tätigkeitsbereichen Raumentwicklung, Baubewilligungen und Geoinformationen.

Inhalt

GRAVIS-Aufruf aus dem ÖREB-Kataster
Neuer Übersichtsplan Kanton Luzern
Bauzonenstatistik 2016
Überführung altrechtlicher Gestaltungspläne ins neue Recht
Gastbeitrag vom Rechtsdienst BUWD

GRAVIS-Aufruf aus dem ÖREB-Kataster

Im ÖREB-Kataster wurde der Zugang zum Grundbuchinformationssystem GRAVIS integriert. Zum einen wird neu der Kontakt zum zuständigen Grundbuchamt pro Grundstück aufgeführt, zum anderen können registrierte Nutzerinnen und Nutzer direkt das Grundstück in GRAVIS aufrufen.

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Neuer Übersichtsplan Kanton Luzern

Seit Beginn 2017 erscheint der Übersichtsplan neu im leicht veränderten Erscheinungsbild. Er wird ab sofort flächendeckend, halbjährlich und vor allem teilautomatisiert aus den Daten der amtlichen Vermessung nachgeführt. Aufgrund des hohen Automatisierungsgrades bei der Kartenerstellung werden bedeutend weniger personelle Ressourcen als früher aufgewendet. Bis im Herbst 2017 wird zudem neu eine farbige Version des Übersichtsplanes publiziert.

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Bauzonenstatistik 2016

Die Abteilung Raumentwicklung aktualisiert jährlich die Bauzonenstatistik. Die neuste Erhebung per Ende 2016 zeigt - nach Jahren der steten Ausdehnung - eine Stabilisierung der Bauzonenfläche im Kanton Luzern. Dies ist eine Folge des revidierten Raumplanungsgesetzes und des überarbeiteten kantonalen Richtplans. Als weiterer Effekt nehmen die unüberbauten Bauzonen von Jahr zu Jahr deutlich ab. Die bessere Nutzung der bestehenden überbauten Bauzonen wird somit zur massgeblichen Aufgabe der künftigen Orts- und Gebietsplanung.

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Überführung altrechtlicher Gestaltungspläne ins neue Recht

Gastbeitrag vom Rechtsdienst BUWD

Ändert das übergeordnete Recht, sind geltende Sondernutzungsplanung auf ihre Kompatibilität mit dem neuen Recht zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dies fordern sowohl die Rechtsordnung als auch die Rechtsprechung. Bis 2023 haben die Gemeinden ihre Bau- und Zonenordnungen an das Anfang 2014 in Kraft gesetzte, totalrevidierte kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Der Rechtsdienst BUWD hat zusammen mit der Dienststelle Raum und Wirtschaft fünf mögliche Umsetzungsvarianten für den Umgang mit altrechtlichen Gestaltungsplänen entwickelt.

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