rawi News - März 2018/1

Sie erhalten Informationen zu aktuellen Themen aus unseren Tätigkeitsbereichen Raumentwicklung, Baubewilligungen und Geoinformationen.

Inhalt

Wegleitung Ortsplanung aktualisiert
Raumbeobachtungsbericht auf den neusten Stand gebracht
Aktualisierte Grundlagedaten in stark verbesserter Qualität
Bauen ausserhalb der Bauzonen - Innere Aufstockung
Gewässerraumfestlegung

Wegleitung Ortsplanung aktualisiert

Die Wegleitung zum Ortsplanungsverfahren 2018 ist eine Aktualisierung der Wegleitung aus dem Jahre 2014. Die veränderten übergeordneten Grundlagen wie das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz, das geänderte kantonale Planungs- und Baugesetz sowie die im Jahr 2015 erfolgte Teilrevision des kantonalen Richtplans 2009 haben die Anforderungen an die kommunale Planung verändert. Aufgrund konkreter Anwendungs-fragen wurde die Wegleitung darüber hinaus punktuell erweitert und präzisiert, um ein praxisnahes Werkzeug zu schaffen.

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Wegleitung "Baugesuch und Beilagen"

Raumbeobachtungsbericht auf den neusten Stand gebracht

Fruchtfolgefläche schützen - Zersiedlung stoppen – Siedlungsentwicklung nach innen: Diesen Schlagwörtern begegnen wir zunehmend in der Öffentlichkeit. Der vorliegende Raumbeobachtungsbericht bezieht Stellung zu diesen Themen. Anhand ausgewählter Indikatoren werden zentrale Aussagen zur räumlichen Entwicklung im Kanton Luzern gemacht.

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Aktualisierte Grundlagedaten in stark verbesserter Qualität

Der Kanton Luzern wartet 2018 mit aktualisierten Luftbildern und Geländemodellen mit stark verbesserter Auflösung auf. Die beiden Datenprojekte GABMO (Ersterhebung Gebäudeadressen) und Periodische Nachführung der Gewässerinformationen konnten per Ende 2017 erfolgreich abgeschlossen werden. Zudem erfolgen per Ende Januar 2018 alle Meldungen zwischen Grundbuch und der amtlichen Vermessung ausschliesslich auf dem digitalen Weg.

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Bauen ausserhalb der Bauzonen - Innere Aufstockung

Gemäss neuer Rechtsprechung muss die bodenunabhängige Produktion bei Vorhaben zur Inneren Aufstockung eines Landwirtschaftsbetriebs gegenüber der bodenabhängigen Produktion von untergeordneter Bedeutung sein.

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Gewässerraumfestlegung

Bis Ende 2018 sind die Gewässerräume sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Bauzonen festzulegen. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement weist darauf hin, dass Planungsgeschäfte, welche diese Vorgabe nicht umsetzen, von der Dienststelle Raum und Wirtschaft im Rahmen der Vorprüfung sistiert werden.

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Kontakt

Raum und Wirtschaft (rawi)
Murbacherstrasse 21
Postfach
6002 Luzern
Telefon 041 228 51 83
E-Mail rawi@lu.ch