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Nationaler Adressdienst: Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz |
Am 14. August 2019 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz eröffnet. Damit sollen der Aufbau und der Betrieb eines zentralen Dienstes mit den Adressen aller Einwohnerinnen und Einwohner in der Schweiz ermöglicht werden. Das Gesetz schafft die Grundlage, damit das Bundesamt für Statistik einen nationalen Adressdienst bereitstellen kann. Gemeinden, Kantone, die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte sollen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen zugreifen können. Damit können administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter wahrgenommen werden. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. November 2019.
Weitere Informationen: Laufende Vernehmlassungen | |