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Mitteilung
19. September 2022
 
 

Kantonsrat Luzern: Universität darf zwei neue Fakultäten gründen

Am dritten und letzten Tag der September-Session befasste sich das Kantonsparlament unter anderem mit dem Universitätsgesetz. Am Nachmittag wurden Vorstösse diskutiert.

Der Kantonsrat hat nach erster Beratung grünes Licht gegeben für die Gründung zweier neuer Fakultäten an der Universität Luzern. Zurzeit besteht die Universität Luzern aus vier Fakultäten: der Theologischen, der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen, der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Anfang 2023 soll das bestehende und bereits etablierte Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin zu einer eigenen Fakultät werden. Neu gegründet wird die Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Die Universität kann damit ihr humanwissenschaftliches Profil ergänzen, stärken und abrunden.

Das Parlament diskutierte die Vorlage unter den Gesichtspunkten des Fachkräftemangels, der Zusammenarbeit zwischen Universität und Hochschule sowie der Finanzierung der neuen Fakultäten. In der Schlussabstimmung nach erster Beratung hiess der Kantonsrat die Änderung des Universitätsgesetzes mit 88 zu 21 Stimmen gut.

Finanzierung der Ergänzungsleistungen für Wohnen im Heim: Modell bestätigt
Anfang 2020 wurde der Betrag erhöht, mit dem Heimtaxen bei der Bemessung der Ergänzungsleistungen (EL) maximal angerechnet werden können. Finanziert werden die EL solidarisch durch alle Gemeinden. Um zu vermeiden, dass nun eine erhebliche Umverteilung der Mittel von den Landgemeinden mit eher günstigen Heimaufenthalten zur Stadt und Agglomeration Luzern mit eher teureren Heimaufenthalten stattfindet, wurde die solidarische Finanzierung der Gemeinden gedeckelt; zunächst befristet bis Anfang 2023. Diese Befristung soll nun aufgehoben werden. Das hat der Kantonsrat in erster Beratung der entsprechenden Botschaft beschlossen. Damit kann bei der EL-Finanzierung eine Umverteilung von mindestens 7 Millionen Franken von der Landschaft zur Stadt Luzern und den Agglomerationsgemeinden auch weiterhin vermieden werden.

Zustimmung zum Bericht Existenzsicherung
Der Wirkungsbericht Existenzsicherung 2021 zeigt: Das System der sozialen Sicherheit im Kanton Luzern ist wirkungsvoll. Da Empfehlungen aus dem Jahr 2015 umgesetzt wurden – insbesondere in den Bereichen Prämienverbilligung und Alimentenbevorschussung –, konnten Schwelleneffekte weiter reduziert werden. Der Bericht ortet aber auch einen weiter gehenden Handlungsbedarf und formuliert zehn Empfehlungen an den Kanton und die Gemeinden. So sollen Luzerner Haushalte in bescheidenen Verhältnissen bei der Ausgestaltung der Prämienverbilligung und der Steuertarife entlastet werden. Zudem braucht es Massnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung. Der Kantonsrat hat den Wirkungsbericht und die Empfehlungen mit 85 zu 21 Stimmen zustimmend zur Kenntnis genommen.

Weitere Informationen siehe Kurzprotokoll.
Liste neu eröffneter Vorstösse
 
 
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