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Mitteilung
20. September 2022
 
 

Kanton und Stadt Sempach planen Asylunterkunft

In Sempach soll im ehemaligen und heute leerstehenden Firmengebäude der Suisag auf der Allmend eine Asylunterkunft entstehen. Damit schafft die Stadt Sempach weitere – im Rahmen der Gemeindezuweisung geforderte – Unterbringungsplätze für Menschen im Asyl- und Flüchtlingsbereich. Die temporäre Unterkunft nimmt ihren Betrieb voraussichtlich im Oktober 2022 auf und bietet Platz für rund 50 Personen. Die zuständige Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) betreibt die Unterkunft.

Die Stadt Sempach ist gemäss dem Zuweisungsentscheid vom 21. Juni 2022 verpflichtet, der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) bis am 1. Dezember 2022 insgesamt 82 Unterbringungsplätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen.

Um diese Pflicht weiter zu erfüllen, plant die Stadt Sempach im ehemaligen Firmengebäude der Suisag, das aktuell leer und zur Zwischennutzung zur Verfügung steht, eine temporäre Asylunterkunft zu errichten. Diese nimmt ihren Betrieb voraussichtlich Mitte Oktober 2022 auf und ist bis Anfang 2024 angedacht. Die Betreuung der Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich erfolgt durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) jeweils montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr. Die Dienststelle Volksschulbildung (DVS) unterrichtet schulpflichtige Kinder und Jugendliche in kantonseigenen Strukturen.

Stadt Sempach ist froh, weitere Plätze schaffen zu können
Der Sempacher Stadtrat Hanspeter Achermann, Sozialvorsteher, sagt: «Der Leerwohnungsbestand in der Stadt Sempach ist sehr tief, was es für uns höchst anspruchsvoll macht, die im Rahmen der Gemeindezuweisung geforderten Unterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Wir sind daher sehr froh, dass wir mit der temporären Asylunterkunft nun 50 weitere Plätze schaffen können. So leisten wir einen Beitrag dazu, dass im Kanton Luzern die dringend notwendigen Plätze für Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung stehen. Jeder Platz, den wir schaffen, entlastet die Stadt zudem auch finanziell.»

Kanton schätzt Unterstützung der Gemeinden
Regierungspräsident Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Wir schätzen es sehr, wenn die Gemeinden die im Rahmen der Gemeindezuweisung geforderten Plätze bestmöglich schaffen. Ich danke der Stadt Sempach und allen weiteren Gemeinden herzlich für die grosse Unterstützung, die sie dem Kanton bieten.» Es sei ihm bewusst, dass die Situation sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden eine sehr grosse Herausforderung sei, so Graf. Aufgrund der Lage sei der Kanton aber noch immer auf die Mithilfe der Gemeinden angewiesen.


Gemäss geltender Sozialhilfegesetzgebung kann der Kanton Luzern die Gemeinden verpflichten, Unterkünfte für die Unterbringung von Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung zu stellen, wenn er dazu nicht mehr alleine in der Lage ist. Mit Beschluss vom 14. Juni 2022 hat der Regierungsrat gestützt auf die Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) den Verteilschlüssel auf 0.0235 (23.5 Personen pro 1'000 Einwohnende) festgelegt und die DAF beauftragt, die Gemeindezuweisung vorzunehmen. Die Gemeinden erhielten den Zuweisungsentscheid am 21. Juni 2022.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Zusammenhalt
 
 
Philippe Otzenberger
Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF)
Stv. Dienststellenleiter / Asyl- und Flüchtlingskoordinator
Telefon 041 228 39 79
(erreichbar am 20. September 2022 von 15.30 bis 16.00 Uhr)
 
 
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