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Mitteilung
10. Dezember 2021
 
 

Vernehmlassung zu zwei neuen Fakultäten an der Universität Luzern

Die Universität Luzern plant zwei neue Fakultäten: eine für Gesundheitswissenschaften und Medizin, eine zweite für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Dafür muss das Universitätsgesetz geändert werden. Der Regierungsrat gibt das Vorhaben am 14. Dezember 2021 in die Vernehmlassung, welche bis 15. März 2022 dauert. Er begrüsst die neuen Fakultäten, leisten diese doch einen Beitrag, um vom Arbeitsmarkt nachgefragte Fachkräfte auszubilden.

Die Universität Luzern besteht aktuell aus vier Fakultäten: der Theologischen, der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen, der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Im Jahr 2023 soll das bestehende und bereits etablierte Departe-ment für Gesundheitswissenschaften und Medizin zu einer eigenen Fakultät werden. Zudem plant die Universität eine weitere Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Für die Gründung der zwei neuen Fakultäten ist eine Änderung des Universitätsgesetzes erforderlich. Der Regierungsrat hat die Vernehmlassungsbotschaft zu dieser Gesetzesänderung freigegeben. Die Vernehmlassung dauert bis 15. März 2022.

Humanwissenschaftliches Angebot ergänzen und abrunden
Die Universität Luzern zählte im Herbstsemester 2020 total 3’155 Studierende. Mit der Gründung der zwei Fakultäten wird sie ihr Angebot als humanwissenschaftliche Institution vervollständigen und abrunden. Sie knüpft deshalb an den Themen der bestehenden Fakultäten an und ergänzt sie. Vorgesehen sind folgende Inhalte:

  • Fakultät für Gesundheitswissenschaften und Medizin: Das bestehende Departement mit aktuell 250 Studierenden (inkl. Doktorierende) beinhaltet einerseits die Gesundheitswissenschaften, welche lehren und erforschen, wie Menschen gesund bleiben oder es wieder werden können. Andererseits bietet es zusammen mit der Universität Zürich das Masterstudium Humanmedizin an, welches Ärztinnen und Ärzte für die medizinische Versorgung ausbildet und damit einen Beitrag leistet, um den Ärztemangel zu reduzieren. Das Departement soll im Frühlingssemester 2023 zur Fakultät werden. 2025, im Vollausbau, dürfte es rund 450 Studierende zählen (inkl. Doktorierende), was 200 mehr sind als heute.

  • Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie: Diese soll neu aufgebaut werden. Der verhaltenswissenschaftliche Entwicklungsschwerpunkt befasst sich mit den Verhaltensweisen von Menschen in den unterschiedlichsten Lebensbereichen. Im psychologischen Schwerpunkt sind drei Vertiefungen vorgesehen: Kinderpsychologie, Rechtspsychologie sowie Gesundheits- und Rehabilitationspsychologie. Auf dem Schweizer Arbeitsmarkt sind Psychologinnen und Psychologen in verschiedenen Branchen sehr begehrt. An dieser Fakultät dürften im Vollausbau 2028 rund 600 Studierende (inkl. rund 100 Doktorierende) eingeschrieben sein.

    Neue Fakultäten: Zahl der Studierenden steigt bis 2028 um rund 800
    Der Luzerner Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann begrüsst die Schaffung der zwei neuen Fakultäten: «Mit diesen will und kann die Universität Luzern mehreren wichtigen und dringenden gesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden», sagte er vor den Medien. «Die Universität bildet Fachkräfte aus, die auf dem Arbeitsmarkt gesucht sind.» Die neuen Fakultäten erlaubten es der Universität, ihr Fächerspektrum zu ergänzen, zu stärken und abzurunden. Sie könne ihr Profil in der Schweizer Universitätslandschaft schärfen und für Studierende attraktiver werden.

    Die Aufbaukosten der neuen Fakultäten bezahlt die Universität aus privaten Donationen; der Kanton Luzern leistet keinen Beitrag. Wenn die zwei neuen Fakultäten im Vollbetrieb sind (ca. 2028), dürften im Vergleich zu heute grob geschätzt rund 800 Personen zusätzlich eingeschrieben sein (+200 in Gesundheitswissenschaften und Medizin, 600 in Verhaltenswissenschaften und Psychologie).

    Mehr Eigenkapital bilden
    In der Vernehmlassung werden einige weitere Änderungen am Universitätsgesetz vorgeschlagen. So soll die Limite steigen, bis zu welcher die Universität Luzern Eigenkapital bilden darf: Sie soll neu 20 statt 10 Prozent des jährlichen Gesamtaufwandes betragen. Das erlaubt es der Universität, Schwankungen der Studierendenzahlen und somit der Einnahmen besser aufzufangen und negative Jahresabschlüsse über eine längere Zeit selbst auszugleichen. Dies hat keine finanziellen Folgen für den Kanton Luzern. Zusätzlich sollen die Leitungsorganisation und die Administration der Universität Luzern an die heutige Situation angepasst werden. In der Vernehmlassung werden deshalb dazu einige weitere Änderungen des Universitätsgesetzes vorgeschlagen.

    Vernehmlassung dauert bis 15. März 2022
    Das Bildungs- und Kulturdepartement führt die Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Änderungen am Universitätsgesetz vom 14. Dezember 2021 bis 15. März 2022 durch. Die Vernehmlassungsunterlagen werden am 14. Dezember auf der Website des Kantons Luzern aufgeschaltet. Im Anschluss an die Vernehmlassung wird die Vorlage überarbeitet und vom Kantonsrat beraten. Sie untersteht dem fakultativen Referendum. Die Änderung des Universitätsgesetzes tritt voraussichtlich am 1. Februar 2023 in Kraft.

    Strategiereferenz
    Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
    Luzern steht für Lebensqualität
    Luzern steht für Innovation
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    Regula Huber
    Leiterin Kommunikation
    Bildungs- und Kulturdepartement
    Telefon 041 228 64 86
    E-Mail regula.huber@lu.ch
     
     
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