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Sicht auf Kriens
rawi Newsletter 2025/2
02. September 2025

Sie erhalten Informationen zu aktuellen Themen aus unseren Fachbereichen Baubewilligungen, Geoinformationen, Raumentwicklung und Wirtschaftsentwicklung.
 
 
Inhalt
 •Revidierte kantonale Planungs- und Bauverordnung (PBV)
 •Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Neue Vorgaben
 •Tourismus der Zukunft erhält eine neue Grundlage
 •Grosse Beteiligung an der Vernehmlassung zur künftigen Standortförderung
 •start.swiss für Gemeinden: Smarter Empfang für neue Unternehmen
 •Richtlinie Fruchtfolgeflächen revidiert und in Kraft
 
 

Revidierte kantonale Planungs- und Bauverordnung (PBV)

01 PBV Revision - Bild
Am 1. Juni 2025 trat die neue Revision der kantonalen PBV in Kraft. Die PBV enthält Ausführungsbestimmungen zum kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG). Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen im Zusammenhang mit dem Baubewilligungsverfahren erwähnt.
 
 

Ladeinfrastruktur für E-Mobilität: Neue Vorgaben

02 eLadeinfrastruktur - Bild
Parkplätze in Einstellhallen von Gebäuden sind mit der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auszurüsten. Diese Pflicht gilt bei Neubauten und bei der Erweiterung oder Änderung einer bestehenden Einstellhalle. Im Zentrum dieser Bestimmung steht das Laden zu Hause in Mehrfamilienhäusern oder am Arbeitsort – also dort, wo Fahrzeuge meist über längere Zeit abgestellt sind.
 
 

Tourismus der Zukunft erhält eine neue Grundlage

03 Tourismusfoerderung - Bild
© Luzern Tourismus | Laila Bosco

Der Kanton Luzern hat die Grundlagen für die zukünftige Tourismusförderung überarbeitet. Das neue Tourismusgesetz stützt sich auf das aktualisierte Tourismusleitbild. Dieses bildet die strategische Grundlage für die Ausrichtung und Weiterentwicklung des Tourismus und der kantonalen Förderung. Der Regierungsrat hat das angepasste Gesetz zuhanden des Kantonsrats verabschiedet und legt diesem das Tourismusleitbild zur Kenntnisnahme vor.
 
 

Grosse Beteiligung an der Vernehmlassung zur künftigen Standortförderung

04 Standortfoerderung - Bild
Die Luzerner Regierung hat ein umfassendes Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung der Standortförderung präsentiert – mit dem Ziel, Unternehmen und Bevölkerung im Kanton zu stärken. Die Stellungnahmen aus der Vernehmlassung zeigen mit rund drei Viertel eine breite Zustimmung der Vorlage. Nach der Beratung im Kantonsrat Anfang 2026 ist eine Volksabstimmung im September 2026 geplant, mit Inkrafttreten per 1. Oktober 2026.
 
 

start.swiss für Gemeinden: Smarter Empfang für neue Unternehmen

06 Willkommensgruss - Bild
Neue Unternehmen in der Gemeinde willkommen zu heissen, gelingt mit wenig Aufwand – und erst noch persönlich. Das Tool von start.swiss ermöglicht den automatisierten Versand individueller Willkommensbriefe mit flexibel anpassbaren Textbausteinen. So entsteht von Anfang an ein guter Kontakt zum Unternehmen und ein überzeugender erster Eindruck.
Bei Fragen und Anliegen zur Wirtschafts- und Standortförderung steht die Wirtschaftsförderung Luzern gerne unterstützend zur Seite.
 
 

Richtlinie Fruchtfolgeflächen revidiert und in Kraft

08 Revision Richtlinie FFF - Bild
Die Richtlinie Fruchtfolgeflächen (FFF) wurde revidiert. Sie regelt den Umgang mit FFF im Rahmen von Bauvorhaben sowie Nutzungsplanänderungen und ist an Gemeinden, Planende und Bauherrschaften gerichtet. Die Richtlinie wurde insbesondere in Hinblick auf Speziallandwirtschaftszonen und Gewässerschutzzonen angepasst. Zudem wurden die Qualitätskriterien für Fruchtfolgeflächen zwischen Beanspruchungs- und Neuschaffungsprojekten vereinheitlicht. Die Änderungen traten am 1. September 2025 in Kraft.
 
 
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