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Mitteilung
8. August 2023
 
 

Früherer Einbezug und höhere Entschädigung: Regierungsrat legt Botschaft zur Verbesserung des Landerwerbsverfahrens vor

Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen Gesetzesentwurf zum Thema Landerwerb vor. Einerseits sollen die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer früher in das Landerwerbsverfahren einbezogen werden. Andererseits soll die Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland, abgestimmt auf die bereits bestehende Regelung auf Bundesstufe, erhöht werden.

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat mit der Vorlage die notwendigen Änderungen am Enteignungsgesetz, um drei erheblich erklärte Vorstösse aus der Juni-Session 2021 umzusetzen (M 410, P 357 und P 358). Die Gesetzesvorlage sieht vor, dass die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (im Gegensatz zu heute) schon vor der öffentlichen Auflage eines Strassen- oder Wasserbauprojekts einen Entwurf des Landerwerbsvertrags und der Entschädigungsregelung erhalten sollen. Ausserdem soll die Entschädigung für Kulturland verdreifacht werden. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Strassenbau- und Wasserbauprojekte ist bei dieser Erhöhung der Entschädigung mit Mehrkosten unter 10 Prozent zu rechnen. Diese Kostenprognose ist allerdings mit grösseren Unsicherheiten behaftet, weil erst bei der konkreten Projekterarbeitung ersichtlich wird, wie viel Land effektiv beansprucht wird.

Mehrheitlich positive Rückmeldungen aus der Vernehmlassung
Die Vorlage befand sich vom 4. Januar bis 28. April 2023 in der Vernehmlassung. Daran beteiligt haben sich die Parteien sowie 25 Gemeinden und der Verband Luzerner Gemeinden. Die rund 40 Stellungnahmen äusserten sich – mit einigen Bemerkungen und Anpassungsvorschlägen – grossmehrheitlich positiv und stimmten der generellen Stossrichtung sowie den Zielen und Grundsätzen der geplanten Neuregelungen zu.

Bessere Voraussetzungen für erfolgreiche Verfahren
«Mit dem frühzeitigen Einbezug der Betroffenen schafft der Kanton bessere Vorrausetzungen für erfolgreiche und zielführende Landerwerbsverfahren und trägt auch ihrer besonderen Situation besser Rechnung», hält Regierungspräsident Fabian Peter, Vorsteher des zuständigen Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, fest. Die Anpassungen zielen darauf ab, einerseits die Verfahren zu verkürzen und andererseits dank einem transparenten Vorgehen eine höhere Zufriedenheit der Betroffenen zu erreichen, auch wenn der Landerwerbsprozess aufgrund der unterschiedlichen Interessen herausfordernd bleibt.

Infrastrukturprojekte benötigen Raum und Fläche
Die Realisierung von Infrastrukturprojekten ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand. Der Bau, die Erneuerung und der Unterhalt von Strassen ist einerseits Voraussetzung für die Mobilität mit den unterschiedlichsten Verkehrsmitteln. Andererseits wird die Bevölkerung mit solchen Infrastrukturbauten vor Hochwasser und anderen Naturgefahren geschützt. «Diese wichtigen, im öffentlichen Interesse liegenden Infrastrukturvorhaben benötigen allerdings Raum und beanspruchen regelmässig Flächen, die sich nicht im Eigentum des Kantons befinden. Es ist nachvollziehbar, dass dadurch erforderliche Eingriffe in das Eigentum Privater für die Betroffenen schwer wiegen, leider aber unvermeidbar bleiben», so Regierungspräsident Fabian Peter.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Zusammenhalt
Luzern steht für Nachhaltigkeit

Anhang
B 163
 
 
Philipp Rebsamen
Bereich Recht
Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement
Telefon 041 228 43 87
philipp.rebsamen@lu.ch
 
 
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